Alles, was Sie über Versammlungen wissen müssen

Alles, was Sie über Versammlungen wissen müssen

Versammlungen, Kundgebungen oder Demonstrationen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff “Versammlung” und welche Regeln müssen beachtet werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Versammlungen wissen müssen.

Was ist eine Versammlung?

Der Begriff “Versammlung” bezieht sich auf eine Zusammenkunft von mindestens drei Personen, die mit dem gemeinsamen Ziel veranstaltet wird, gemeinsam zu handeln, sei es durch Debatten, Diskussionen oder Manifestationen. Dabei entsteht eine gewisse Gemeinschaft der Anwesenden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Hochzeitszüge, Feste oder Prozessionen nicht als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes gelten.

Anzeigen einer Versammlung

Wenn Sie eine Versammlung planen, müssen Sie diese mindestens 48 Stunden im Voraus bei der örtlich zuständigen Behörde, in Vorarlberg entweder bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg in Bregenz, schriftlich anmelden. Diese Anmeldung ist gebührenfrei. Wenn die Versammlung auf öffentlichen Straßen stattfindet, muss sie zusätzlich drei Tage im Voraus schriftlich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden angezeigt werden.

Die Versammlungsanzeige sollte Informationen wie den Zweck der Versammlung, den genauen Veranstaltungsort oder -route, das Datum, den Beginn und das Ende, den Veranstalter mit Kontaktdaten sowie die erwartete Teilnehmerzahl und die verwendeten Hilfsmittel enthalten. Wichtig ist auch, dass die Anzeige mindestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung bei der Behörde eingeht. Allerdings empfehlen wir Ihnen, die Anzeige so früh wie möglich zu senden, um den beabsichtigten Versammlungsort zu “reservieren” und alle Modalitäten im Voraus klären zu können.

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Eine Bescheinigung über die Anzeige einer Versammlung kann angefordert werden.

Dinge, die Sie beachten sollten

Bei der Durchführung einer Versammlung gibt es verschiedene Regeln zu beachten. Eine Versammlung hat einen bestimmten Schutzbereich von 50 Metern, der jedoch von der Behörde verkleinert oder vergrößert werden kann. Es ist verboten, im Schutzbereich einer anderen Versammlung eine weitere Versammlung abzuhalten.

Während Sitzungen des Nationalrats, Bundesrats, der Bundesversammlung oder eines Landtags ist es im Umkreis von 300 Metern von deren Sitzungen (im Falle Vorarlbergs also dem Landtagsgebäude) nicht gestattet, eine Versammlung im Freien abzuhalten.

Gemäß § 8 des Versammlungsgesetzes dürfen Ausländer weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung auftreten. Das Vermummen, Tragen von Waffen oder das Mitführen von Gegenständen, die Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausüben können, ist ebenfalls verboten.

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung sind der Leiter (Veranstalter) und die von ihm eingesetzten Ordner verantwortlich. Pro zehn Teilnehmer sollte zumindest ein Ordner eingeteilt werden.

Untersagung einer Versammlung

Eine Versammlung kann von der Behörde untersagt werden, wenn ihr Zweck den Strafgesetzen widerspricht oder die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet.

Wenn Sie eine Versammlung anmelden möchten, müssen Sie sich an die örtlich zuständige Behörde wenden. In Vorarlberg ist dies in der Regel die Bezirkshauptmannschaft. Nur im Gemeindegebiet der Stadt Bregenz ist die Landespolizeidirektion Vorarlberg zuständig.

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden lauten:

  • BH Bludenz: Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, bhbludenz@vorarlberg.at
  • BH Bregenz: Bahnhofstraße 41, 6900 Bregenz, bhbregenz@vorarlberg.at
  • BH Dornbirn: Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, bhdornbirn@vorarlberg.at
  • BH Feldkirch: Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, bhfeldkirch@vorarlberg.at
  • LPD Vorarlberg (für Versammlungen im Gemeindegebiet der Stadt Bregenz): Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz, lpd-v@polizei.gv.at
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Versammlungen sind ein wichtiges Instrument, um Meinungen und Anliegen zu äußern. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und der rechtzeitigen Anmeldung können Sie sicherstellen, dass Ihre Versammlung reibungslos und erfolgreich verläuft.