Alles, was Sie über wirtschaftlichen Kfz-Totalschaden wissen müssen

Alles, was Sie über wirtschaftlichen Kfz-Totalschaden wissen müssen

Sieht eine Werkstatt Ihren beschädigten Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden an, dann bedeutet das, dass die Reparaturkosten höher wären als der Wert des Autos. Aber was genau ist ein wirtschaftlicher Totalschaden? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige und geben Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Faktoren, die dabei eine Rolle spielen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass eine Reparatur theoretisch möglich, aber nicht wirtschaftlich ist. Die Kosten für die Reparatur übersteigen den Wert des Fahrzeugs, sodass es sinnvoller wäre, ein neues Auto zu kaufen. Obwohl das beschädigte Fahrzeug noch einen Restwert hat, kann der Besitzer es verkaufen.

Der technische Totalschaden: Nichts geht mehr

Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Totalschaden gibt es auch den technischen Totalschaden. Bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist. Hierbei hat das Auto also einen Restwert von 0 Euro und muss entsorgt werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Zustand mit Handlungsspielraum

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden besteht noch Spielraum. Die Reparatur lohnt sich finanziell nicht, aber es könnte dennoch eine Option sein. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Reparaturkosten, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen.

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Für Schätzwerte ist der Gutachter zuständig

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sind verschiedene Schätzwerte wichtig, wie der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter ermittelt diese Werte. Es reicht also nicht aus, wenn die Werkstatt den wirtschaftlichen Totalschaden diagnostiziert. Der Gutachter trifft diese Entscheidung. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Die Schwacke-Liste: Grundlage für Rest- und Wiederbeschaffungswert

Die Berechnung des Schadensersatzes basiert auf dem geschätzten Restwert und dem geschätzten Wiederbeschaffungswert. Diese Werte werden anhand der Schwacke-Liste ermittelt. Zusätzlich zu dieser Liste hat der Gutachter noch andere Bewertungskriterien.

Schätzwerte hängen auch von anderen Faktoren ab

Der Zustand des Fahrzeugs, die gefahrenen Kilometer und die Sonderausstattungen spielen bei der Bewertung eine Rolle. Der Gutachter macht sich ein genaues Bild des Autos und entscheidet, ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Der Restwert und seine Anrechnung

Der Restwert ist der Wert Ihres unreparierten Unfallwagens. Die Versicherung zieht den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Wenn die Versicherung den Restwert anzweifelt, ist das Gutachterurteil bindend. Rabatte von Autohändlern dürfen von den Versicherungen nicht auf den Schadensersatz angerechnet werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Wichtige Begriffe und Faktoren

Zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Hier sind einige wichtige Begriffe:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • 130-Prozent-Regel

Schadensersatz-Summe: Wiederbeschaffungswert minus Restwert

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld investiert werden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Die Schadensersatz-Summe ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Wirtschaftlicher Totalschaden mit Kulanz: Die 130-Prozent-Regel

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann die Reparatur auf Versicherungskosten durchgeführt werden, wenn die voraussichtlichen Werkstattkosten die 130-Prozent-Marke nicht übersteigen. Alternativ kann der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert minus Restwert erhalten und sich ein Ersatzfahrzeug kaufen.

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Ein repariertes Auto muss gefahren werden

Nach der Reparatur muss das Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr lang gefahren werden. Dies soll verhindern, dass der Geschädigte das reparierte Auto sofort verkauft und einen höheren Verkaufspreis erzielt.

Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Zusätzlich dazu können weitere Kosten wie Mietwagen, An- und Abmeldungskosten und juristische Betreuung übernommen werden.

Was steht Ihnen noch zu?

Nach einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Auch An- und Abmeldungskosten sowie Entsorgungsgebühren müssen von der Versicherung übernommen werden. Im Streitfall haben Sie das Recht auf juristische Unterstützung.

Kfz-Versicherung: Wer vergleicht, wird besser geschützt

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie eine angemessene Entschädigung von Ihrer Versicherung. Um den besten Schutz zu erhalten, empfiehlt es sich, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen. So finden Sie den besten Anbieter mit den besten Konditionen.