Deutschland ist ein Land der Katzenliebhaber. Das Kuscheln mit unseren vierbeinigen Mitbewohnern gehört einfach zur Komfortzone. In deutschen Haushalten leben rund 15 Millionen Katzen und sie sind die beliebtesten Haustiere. Aber was ist mit Vermietern, die Bedenken haben, wenn es um die Vorstellung von Katzen in frisch renovierten Wohnungen geht?
Wie beeinflusst Katzenhaltung die Wohnung?
“Vermieter sollten sich bewusst sein, dass größere Haustiere wie Katzen zu einer höheren Abnutzung der Wohnung führen können, zum Beispiel durch Kratzspuren und Haare”, sagt Rechtsanwalt Christopher Wolf vom Vermieterverein. Kratzspuren an Türen, Fenstern oder Holzböden sowie gezogene Fäden aus Teppichen gehören zu den häufigsten Schäden. In der Regel halten sich diese Schäden jedoch in Grenzen, insbesondere wenn nur eine Katze in der Wohnung lebt.
Dürfen Vermieter die Haltung von Katzen verbieten?
Grundsätzlich darf die Haltung von Katzen nicht pauschal verboten werden. Laut der allgemeinen Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, die grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören. 2013 erklärte der Bundesgerichtshof eine Klausel in einem Mietvertrag für unwirksam, die das Halten von Katzen generell verbot.
Allerdings bedeutet das nicht, dass Katzenhaltung immer erlaubt ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Vermieter sollten im Mietvertrag eine Klausel zur Katzenhaltung mit vorbehaltlicher Erlaubnisvereinbarung aufnehmen. Der Mieter muss die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter muss dann eine nachvollziehbare Abwägungsentscheidung treffen und dem Mieter mitteilen, warum er die Erlaubnis erteilt oder verweigert.
Welche Kriterien sind für die Erlaubnis ausschlaggebend?
Bei der Entscheidung zur Erlaubnis der Katzenhaltung spielen verschiedene Kriterien eine Rolle:
- Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere
- Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses
- Interessen der Mitbewohner und Nachbarn
- Andere Tiere im Haus sowie besondere Bedürfnisse des Mieters
Die Entscheidung sollte nicht nur auf persönlichen Erfahrungen basieren, sondern auch auf die Gesetzeslage.
Dürfen Vermieter mehr Miete verlangen?
Wenn die Wohnung bereits mit Hunden oder Katzen vermietet wird, empfiehlt der Vermieterverein, dies bei der Mietpreisgestaltung zu berücksichtigen. Aber wenn die Katzenhaltung in einem laufenden Mietverhältnis erlaubt ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Mieterhöhung. Die Tierhaltung gehört dann zum normalen Mietgebrauch, da Tiere für viele Menschen wichtige Bestandteile ihres Lebens sind.
Kann die Zustimmung widerrufen werden?
Grundsätzlich ja, aber der Vermieter muss dies im Einzelfall gut begründen können. Wenn der Mieter zum Beispiel die Erlaubnis für eine Katze erhalten hat und stattdessen fünf Tiere hält, kann der Vermieter seine Zustimmung widerrufen. Gleiches gilt, wenn die Katze andere Mieter stört oder im Hausflur ihr Geschäft verrichtet.
Was ist, wenn die Katze Schäden in der Wohnung verursacht?
Wenn eine Katze in der Mietwohnung Schäden verursacht, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, sofern die Schäden über normale Abnutzungen und Gebrauchsspuren hinausgehen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass leichte Kratzspuren auf dem Parkett zum normalen Mietgebrauch gehören und der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Ob und inwieweit Spuren der Tierhaltung als Schadensersatz geltend gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Gute Nachrichten für Vermieter: In der Regel sind Katzen über die private Haftpflichtversicherung des Mieters versichert.
Jetzt wisst ihr Bescheid! Wenn ihr Vermieter seid und darüber nachdenkt, Katzen in eurer Mietwohnung zuzulassen, habt ihr alle wichtigen Informationen, die ihr benötigt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.