Du bist Planer oder Anlagenbauer und arbeitest täglich mit Einbauanleitungen und technischen Unterlagen? Dann solltest du wissen, wie man AbP, abZ und ETA richtig liest und interpretiert. Diese Verwendbarkeitsnachweise sind von großer Bedeutung und haben einen bindenden Charakter für die Ausführung. In diesem Artikel erfährst du, worauf du dabei achten musst.
Verwendbarkeitsnachweise
Verwendbarkeitsnachweise sind für die Auswahl und den Einbau von Abschottungen unerlässlich. Bei nationalen Verwendbarkeitsnachweisen, abP und abZ genannt, sind nur die im Nachweis beschriebenen Einbauarten zulässig. Alle anderen werden als Abweichungen betrachtet. Doch ob eine Abweichung wesentlich oder nicht wesentlich ist, lässt sich oft schwer beurteilen, wenn man nicht über fundiertes Fachwissen verfügt.
Eine ganz andere Vorgehensweise ist bei einer ETA (Europäische Technische Bewertung) erforderlich. ETA bewerten Produkte unabhängig von nationalen Anforderungen und beziehen sich auf die Anforderungen aller EU-Mitgliedstaaten. Deshalb müssen Planer und Anlagenbauer / Installateure genau auswählen, welche Anwendung für ihre Bauaufgabe in Deutschland relevant (zulässig) ist.
Was bei einer ETA zu beachten ist
ETA werden anders gelesen und angewendet als abZ und abP. Brandschutzgutachter bevorzugen oft eine klare Zuordnung und Dokumentation für jede Anwendung. Skizzen und Tabellen innerhalb der ETA bieten einen schnellen Überblick über die zulässigen Bauarten. Es ist wichtig, auch auf Details wie Schräglagen oder Materialbeschränkungen zu achten.
Beispiel für die Anwendung einer ETA
Um das Konzept der ETA zu verdeutlichen, werfen wir einen Blick auf ein Beispiel. Eine Brandschutzmanschette soll ein definiertes Rohr abschotten. In der ETA sind verschiedene Bauarten beschrieben, jedoch sind nicht alle für Deutschland zulässig. Nur die Bauart “gerade” mit offenem Rohr wurde erfolgreich geprüft und ist für ein brennbares Rohr als Abwasserleitung anwendbar. Andere Bauarten sind in Deutschland nicht abnahmefähig.
Praktische Anwendung und Abnahme
Die Abnahme von Abschottungen verändert sich durch eine ETA. Es ist nicht ausreichend, nur den Verwendbarkeitsnachweis vorzulegen. Jede Anwendung muss detailliert in der ETA dargestellt werden. Eine klare Kennzeichnung in der Dokumentation erleichtert die Abnahme. Es ist wichtig zu beachten, dass in einer ETA keine Übereinstimmungserklärungen oder Kennzeichnungsschilder gefordert werden. Diese sind in den “Bauwerkseitigen Regelwerken” geregelt und müssen gesondert behandelt werden.
Einbaubestimmungen
Einbaubestimmungen sind ebenfalls in der ETA enthalten und müssen beachtet werden. Eine Schalldämmung kann beispielsweise einen wesentlichen Einfluss auf die Abnahmefähigkeit der Abschottung haben. Abweichungen von den im Verwendbarkeitsnachweis beschriebenen Ausführungen sind nicht zulässig und können eine Übereinstimmungserklärung unmöglich machen.
Es ist also wichtig, sich vorab genau zu informieren und den Verwendbarkeitsnachweis sorgfältig zu lesen. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine Abschottungen den geltenden Anforderungen entsprechen.