Alles Wissenswerte zum Flurfördermittelschein (Staplerschein)

Flurfördermittelschein

Staplerfahrer zu sein erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die besonderen Anforderungen dieser Flurförderzeuge zu bewältigen. Deshalb dürfen Stapler ausschließlich von geschultem und qualifiziertem Personal bedient werden. Der Flurfördermittelschein, auch bekannt als “Staplerschein”, ist eine bundesweit verbindliche Qualifikation, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben wird. Mit dieser Qualifikation soll sichergestellt werden, dass jeder Fahrer die Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen Risiken für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Staplerschein
Staplerschein © Björn Wylezich, fotolia.com

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins
  • Die Staplerschein-Ausbildung
  • Allgemeine Ausbildung – Theorie
  • Allgemeine Ausbildung – Praxis
  • Allgemeine Ausbildung – Abschlussprüfung
  • Qualifikation der Ausbilder
  • Wo kann der Staplerschein gemacht werden?
  • Staplerschein Kosten
  • Linkliste Staplerschein

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Flurförderzeugen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 “Flurförderzeuge”. Danach darf ein Unternehmer Personen nur mit dem eigenständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Rechtliche Fragen
Rechtliche Fragen © Vege, fotolia.com

Um die notwendige Ausbildung und Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen nachzuweisen, ist eine Schulung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 erforderlich. Diese Schulung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil sowie eine Abschlussprüfung. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der persönliche Staplerschein ausgestellt.

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Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins

Grundsätzlich müssen Personen, die einen Staplerschein erwerben möchten, mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche Eignung für diese Tätigkeit besitzen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn ein minderjähriger Jugendlicher im Rahmen einer berufsbildbezogenen Ausbildung unter Aufsicht ein Flurförderzeug bedient. In diesem Fall gelten besondere Regelungen.

Staplerfahren geht nur mit Flurfördermittelschein
Stapler fahren erfordert eine spezielle Ausbildung

Die Eignung für das Führen eines Flurförderzeugs umfasst sowohl körperliche als auch geistig-charakterliche Aspekte. Die körperliche Eignung wird durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt, während für die geistig-charakterliche Eignung ein Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge sowie Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Umsichtigkeit erforderlich sind.

Die Staplerschein-Ausbildung

Die Ausbildung für Staplerfahrer ist in drei Stufen aufgeteilt: allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung und betriebliche Ausbildung. Die allgemeine Ausbildung umfasst mindestens 20 Lerneinheiten, von denen mindestens 10 Stunden theoretischer Unterricht vorgesehen sind. In einer abschließenden zweiteiligen Prüfung werden die erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachgewiesen.

Ausbildung in Theorie und Praxis
Ausbildung in Theorie und Praxis © JENS, fotolia.com

Die Zusatzausbildung ist für Fahrer von bestimmten Flurförderzeugen vorgesehen, bei denen höhere Lasten bewegt werden können als bei Frontstaplern. Die betriebliche Ausbildung vermittelt spezifische Kenntnisse über den konkreten Arbeitsbereich und das vorhandene Flurförderzeug.

Allgemeine Ausbildung – Theorie

In der theoretischen Ausbildung für den Staplerschein werden rechtliche, technische und physikalische Zusammenhänge vermittelt. Der Lehrplan umfasst zehn Themenschwerpunkte, darunter rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Standsicherheit, Verkehrsregeln und Verkehrswege.

Staplerschein: Erst Theorie, dann Praxis
Staplerschein: Erst Theorie, dann Praxis

Allgemeine Ausbildung – Praxis

Die praktische Ausbildung beinhaltet verschiedene Übungen mit einem Frontstapler. Diese Übungen umfassen unter anderem die Einweisung am Flurförderzeug, die tägliche Einsatzprüfung, das Lastschwerpunktdiagramm sowie Fahr- und Stapelübungen.

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Stapler fahren in der Praxis
Stapler fahren in der Praxis

Allgemeine Ausbildung – Abschlussprüfung

Zum Abschluss der allgemeinen Ausbildung müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden. Die theoretische Prüfung umfasst einen Fragebogen mit Multiple-Choice-Fragen. Die praktische Prüfung beinhaltet verschiedene Aufgaben, bei denen der richtige Umgang und das sichere Führen des Flurförderzeugs geprüft werden.

Flurfördermittelschein: Geprüfte Theorie und Praxis
Flurfördermittelschein: Geprüfte Theorie und Praxis

Qualifikation der Ausbilder

Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter das Mindestalter von 24 Jahren, eine erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen und mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen. Zusätzlich müssen sie an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern teilgenommen haben.

Gabelstapler Ausbilder
Gabelstapler Ausbilder © corepics, fotolia.com

Wo kann der Staplerschein gemacht werden?

Den Staplerschein kann man bei verschiedenen Organisationen erwerben, darunter DEKRA, TÜV, zertifizierte IAG-Ausbildungsbetriebe der DGUV, freiberufliche Ausbilder sowie Hersteller und Anbieter von Gabelstaplern.

Staplerschein Kosten

Die Kosten für die Staplerschein-Ausbildung variieren je nach Anbieter und Standort. Im Durchschnitt werden pro Ausbildungstag zwischen 80 und 150 Euro veranschlagt. Auffrischungs- und Unterweisungskurse sind ab etwa 40 Euro buchbar. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausbildung.

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