Alles zum Thema Auto-Totalschaden

Alles zum Thema Auto-Totalschaden

Ein heftiger Unfall oder schwerer Schaden am Auto kann zu einem Totalschaden führen. Aber was bedeutet das eigentlich? Wenn eine Reparatur zu teuer ist oder die Kosten höher wären als der Wert eines gleichwertigen Ersatzwagens, spricht man von einem Totalschaden. In diesem Fall erfolgt in der Regel eine Schadensersatzzahlung.

Die Auszahlung des Schadensersatzes wird entweder von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder von der eigenen Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen. Das beschädigte Auto kann entweder verwertet, entsorgt oder behalten werden. Für die Berechnung der Schadenssumme sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs nach dem Unfall entscheidend.

Wenn du dein Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren möchtest, gibt es die sogenannte 130-Prozent-Regel. Hierbei werden nur Reparaturkosten bis maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übernommen.

Weitere Kosten wie die des Gutachters, Mietwagens oder Meldegebühren müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Wenn die eigene Vollkaskoversicherung zuständig ist, gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen.

Was ist ein Totalschaden am Auto?

Wenn dein Auto in einen schweren Unfall verwickelt ist oder auf andere Weise erheblichen Schaden erlitten hat, kann ein Totalschaden vorliegen. Ein qualifizierter KFZ-Gutachter entscheidet darüber, ob es sich um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In beiden Fällen würde eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.

Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass das Fahrzeug entweder gar nicht oder nur sehr schwer repariert werden kann. Oft ist das Fahrzeug nach einem heftigen Unfall nicht mehr zu retten und reif für den Schrottplatz. Der Zeitwert des Autos wird dabei mit Null angesetzt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn das Auto zwar repariert werden könnte, aber die Kosten dafür höher wären als der Wert eines gleichwertigen Ersatzwagens. In diesem Fall ist es oft vernünftiger, sich von dem beschädigten Auto zu trennen und einen angemessenen Ersatz anzuschaffen.

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Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert

Eine Autoreparatur kann sehr teuer sein, besonders wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Um unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten zu vermeiden, sollten immer der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs ermittelt werden.

Der Wiederbeschaffungswert, auch bekannt als Zeitwert, beschreibt den Wert des Autos unmittelbar vor dem Unfall. Der Gutachter bestimmt diesen Wert unter Berücksichtigung des regionalen Gebrauchtwagenmarktes oder spezieller Portale wie der Schwacke-Liste.

Der Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird ebenfalls vom Gutachter ermittelt. Dazu werden verschiedene Angebote von Händlern eingeholt, um festzustellen, wie viel das beschädigte Auto noch wert ist. Das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Restwert ist entscheidend für die Behandlung eines Auto-Totalschadens bei der Versicherung.

Wer haftet für einen Auto-Totalschaden?

Ein Auto-Totalschaden kann sehr teuer werden, aber in den meisten Fällen sind die Beteiligten gut versichert. Wenn jemand anderes einen Totalschaden an deinem Auto verursacht, muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schuldigen zahlen. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn du den Unfall verursacht hast, springt deine Haftpflichtversicherung ein.

Wenn du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast, bist du auch bei einem selbstverschuldeten Totalschaden am eigenen Auto gut abgesichert. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden am eigenen Fahrzeug und bietet zusätzlichen Schutz bei Fahrerflucht oder Vandalismus.

Eine Teilkaskoversicherung kann in bestimmten Fällen auch bei einem Auto-Totalschaden einspringen, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko verursacht wurde, z.B. Brand oder Kurzschluss.

Ohne entsprechende Versicherung musst du im schlimmsten Fall die Kosten für den Auto-Totalschaden aus eigener Tasche bezahlen, insbesondere wenn du den Unfall selbst verursacht hast.

Was zahlt die Versicherung bei einem Auto-Totalschaden?

Ob ein Auto einen Totalschaden erlitten hat, kann nur ein unabhängiger KFZ-Gutachter beurteilen. Er untersucht das Fahrzeug, nimmt den Schaden auf und ermittelt den Zeitwert des Autos.

Die Kosten für den Gutachter sind in der Regel eine Versicherungsleistung. Wer den Gutachter beauftragt und bezahlt, hängt von der beteiligten Versicherung ab. Wenn deine Voll- oder Teilkaskoversicherung den Totalschaden am Auto bezahlen soll, wird auch der Gutachter von dieser Versicherung bestellt. Bist du der Unfallgeschädigte und verlangst Schadensersatz von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, kannst du den KFZ-Gutachter selbst beauftragen.

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Die Versicherungsleistung bei einem Auto-Totalschaden basiert auf dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Bei einem Totalschaden sind die Reparaturkosten in der Regel höher als der Wert des Autos vor dem Unfall. Wenn du das beschädigte Fahrzeug nicht behalten möchtest, hast du je nach Versicherung und Art des Totalschadens verschiedene Möglichkeiten:

  • Bei einem technischen Totalschaden, bei dem der Restwert des Autos Null ist, erhältst du den vollen Wiederbeschaffungswert.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhältst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also den Wert, den das beschädigte Auto noch hat.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel den Neuwert des Autos aus, wenn es maximal zwei Jahre alt ist. Die Teilkaskoversicherung übernimmt auch ausstehende Ratenzahlungen, falls das Fahrzeug geleast oder noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Vorsicht: Der errechnete Wiederbeschaffungswert enthält bereits die Mehrwertsteuer, die du beim Kauf eines Autos bezahlen müsstest. Wenn du das Geld nicht für den Kauf eines Autos verwendest, kann die Versicherung den Betrag unter Umständen um die Mehrwertsteuer kürzen.

Reparaturkosten und die 130-Prozent-Regel

Manche Autofahrer sind sehr an ihrem Auto hängen und möchten es auch nach einem Totalschaden gern reparieren lassen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden kann sehr teuer werden.

Wenn du dein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten und reparieren möchtest, greift das sogenannte Integritätsinteresse. Das bedeutet, dass du das Recht hast, deinen Besitz so zu erhalten, wie er vor dem Unfall war. Es geht also nicht nur darum, den Wert des kaputten Autos erstattet zu bekommen, sondern ein funktionstüchtiges Fahrzeug zurückzuerhalten.

Mit dem Integritätsinteresse greift auch die 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die Brutto-Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen. Die Versicherung übernimmt also Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 130 Prozent des Werts des Autos vor dem Unfall. Eine Bedingung ist, dass du das Fahrzeug noch sechs Monate selbst nutzt oder der eingetragene Halter bist.

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Vorsicht: Die Reparaturkosten müssen laut Gutachten vollständig und fachgerecht ausgeführt werden. Du darfst also keine Arbeiten auslassen, um innerhalb der 130 Prozent zu bleiben.

Beispielrechnung

Um die Berechnung nach der 130-Prozent-Regel zu verdeutlichen, hier zwei Beispiele:

Beispiel 1 – Reparaturkosten werden vollständig übernommen:

  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 1.000 Euro
  • Schadensumfang/Reparaturkosten: 6.000 Euro brutto
  • Prozentwert: 120% des Wiederbeschaffungswerts

In diesem Fall übernimmt die Versicherung die vollen Reparaturkosten, da sie nur 120 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Bei einer Auszahlung hättest du hier nur 4.000 Euro (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) erhalten.

Beispiel 2 – Die Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert:

  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 1.000 Euro
  • Schadensumfang/Reparaturkosten: 7.000 Euro brutto
  • Prozentwert: 140% des Wiederbeschaffungswerts

In diesem Fall bezahlt die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten, sondern nur den Betrag aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also 4.000 Euro. In einem solchen Fall müsstest du den Restbetrag selbst zahlen oder ganz auf eine Reparatur verzichten und dir einen Ersatzwagen kaufen.

Grundsätzlich besteht immer die Option, sich statt der Reparaturkosten einen Schadenersatz auszahlen zu lassen. Dieser entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, falls du das Auto behalten und selbst reparieren möchtest.

Sonderfall Neuwagen

Personen, die einen Totalschaden an einem brandneuen Auto erleiden, haben Glück im Unglück. Wenn das Auto maximal vier Wochen alt ist und höchstens 1.000 Kilometer gefahren wurde, erstattet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den vollen Kaufpreis. Die eigene Vollkaskoversicherung kann je nach Tarif den Neupreis bis zu zwei Jahre nach der Erstanmeldung zahlen.

Fazit

Ein Totalschaden am Auto kann teuer werden, aber mit der richtigen Versicherung bist du gut abgesichert. Ein qualifizierter KFZ-Gutachter entscheidet, ob ein Totalschaden vorliegt, und berechnet den Schadensersatz anhand des Wiederbeschaffungswerts und des Restwerts. Je nach Art des Totalschadens bietet die Versicherung verschiedene Möglichkeiten der Entschädigung. Eine Reparatur ist bei einem Totalschaden oft nicht wirtschaftlich, aber unter bestimmten Bedingungen möglich. Es ist ratsam, sich im Schadensfall von einem Experten beraten zu lassen.