Allgemeine Hinweise zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst des Landes NRW

Allgemeine Hinweise zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst des Landes NRW

Willkommen zu unserem Leitfaden für das Einstellungsverfahren in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen! In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Ablauf des Verfahrens und wichtige Informationen, die Sie beachten sollten.

Wie gelangt man zu einem Einstellungsangebot?

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt kontinuierlich während des gesamten Schuljahres Lehrerinnen und Lehrer ein. Es gibt zwei Verfahrenstypen für die Vergabe von Einstellungsangeboten:

Ausschreibungsverfahren

Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden zu bestimmten Terminen Stellen mit konkreten Anforderungsprofilen für bestimmte Schulen veröffentlicht. Sie können die Schulen und Stellen auswählen, die für Sie interessant sind und auf deren Profil Sie passen. Beachten Sie jedoch, dass Sie der bewerbungsführenden Bezirksregierung immer fristgerecht die jeweiligen Ausschreibungsnummern und Schulen mitteilen müssen. Eine Bewerbung per Fax, E-Mail oder elektronischen Datenträgern ist nicht zulässig. Nur mit der Mitteilung Ihrer Ausschreibungswünsche ist Ihre Zulassung im Auswahlverfahren möglich.

Listenverfahren

Im Rahmen des Listenverfahrens werden Stellen entsprechend der gemeldeten Bedarfe nach Fächerkombinationen, Lehramtsbefähigungen und Ortswünschen vergeben. Die Rangfolge wird anhand der Noten des 1. und 2. Staatsexamens sowie eventuell anrechenbarer Vertretungsstunden gebildet.

Wer kann sich bewerben?

Grundsätzlich kann sich jeder bewerben, der über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes, einstellungsrelevantes Lehramt verfügt. Es gibt verschiedene Lehramtsbefähigungen für den öffentlichen Schuldienst des Landes.

Lehrkräfte, die nicht im Besitz einer der genannten Lehramtsbefähigungen sind oder über die Lehrbefähigung für ein Fach verfügen, das nicht zum Fächerkanon in NRW zählt, bedürfen einer Anerkennung bzw. Gleichstellung ihrer Lehramtsbefähigung.

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Bewerbungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst

Für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind, gelten besondere Regelungen.

Laufbahngleiche Versetzungen

Laufbahngleiche Versetzungen können nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen durchgeführt werden, sondern ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens.

Laufbahnwechsel

Für Lehrkräfte, die einen Laufbahnwechsel anstreben, gelten spezielle Verfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Erlass.

Bewerbungen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern

Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes beschäftigt sind, können am Ausschreibungs- und Listenverfahren teilnehmen. Hierfür ist jedoch eine aktuelle Freigabeerklärung des aktuellen Dienstherrn oder Arbeitgebers erforderlich. Alternativ kann ein Nachweis vorgelegt werden, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.

Bewerbungen von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können sich bereits vor Beendigung ihres Vorbereitungsdienstes bewerben. Es wird empfohlen, eine Online-Bewerbung bereits einige Monate vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes abzugeben. In der Bewerbung können bereits Ortswünsche für das Listenverfahren angegeben werden.

Seiteneinstieg und Berufskollegs

Interessenten am Seiteneinstieg können sich nur über das Ausschreibungsverfahren bewerben, sofern die Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet ist.

Wichtige Hinweise

Das Einstellungsverfahren ist ein “Massenverfahren”. Eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung oder die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen kann deshalb nicht erfolgen.

Es ist wichtig, Ihre Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, da von Amts wegen keine Unterlagen nachgefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass Einstellungsangebote immer schriftlich erteilt werden und innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich angenommen oder abgelehnt werden müssen. Die Ablehnung eines Angebots führt zu keiner Sperre.

Bei Fragen oder Änderungen Ihrer persönlichen Angaben können Sie sich jederzeit an das Lehrereinstellungsbüro bei den Bezirksregierungen wenden.

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Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden bei Ihrem Bewerbungsprozess hilft und wünschen Ihnen viel Erfolg!

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