Als Internist hausärztlich tätig sein

Als Internist hausärztlich tätig sein

Was genau macht ein Internist, der hausärztlich tätig ist? Wie unterscheidet sich dessen Arbeit von einem “klassischen” Hausarzt, einem Allgemeinmediziner? Und welche Zukunftsaussichten haben Internisten? Diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag beantworten.

Was gehört zu “Inneren Medizin”?

Die Innere Medizin umfasst die Prophylaxe, Erkennung, konservative, internistisch-interventionelle und intentivmedizinische Behandlung sowie Rehabilitation innerer Organe.

Zu den Teilgebieten der Inneren Medizin gehören im Einzelnen:

  • Kardiologie
  • Gastroenterologie
  • Hepatologie
  • Nephrologie
  • Endokrinologie
  • Infektiologie
  • Immunologie
  • Rheumatologie
  • Angiologie
  • Osteologie
  • Pneumologie
  • Hämatologie
  • Onkologie
  • Internistische Intensivmedizin

Internisten können auch hausärztlich tätig – CC0, pexels.com

Unterschied Innere Medizin und Allgemeinmedizin

Die Innere Medizin ist von einer immer stärkeren Aufspaltung in die organbezogenen Fachgebiete gekennzeichnet. Damit vollzieht sich ein Wandel vom Ganzheitsinternisten zum Organspezialisten.

Kassentechnisch wird zwischen einem fachärztlich tätigen Internisten und einem hausärztlichen Internisten differenziert. Der hausärztlich tätige Internist darf bei GKV-Patienten etliche diagnostische Methoden nicht mehr anwenden.

Insbesondere bei der Kardiologie und Gastroenterologie werden die Methoden der Inneren Medizin immer invasiver, sodass man sie auch mit kleineren Operationen vergleichen kann.

In kleineren Krankenhäusern werden die Aufgaben in der Radiologie, Neurologie und Labormedizin häufig vom Internisten mit übernommen.

In der Allgemeinmedizin erfolgt die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen in Akut- und Langzeitversorgung einschließlich Vorsorge und Rehabilitation. Allgemeinärzte beraten als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen.

Die Rolle des Internisten

Ausbildung: Inneren Medizin und Allgemeinmedizin

Ein Medizinstudium ist zwingend für die Ausübung des Berufes “Facharzt für Innere Medizin” notwendig. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums können Sie auf einer Assistenzarztstelle zum Facharzt für Innere Medizin ausgebildet werden. Zunächst erwerben Sie in einer dreijährigen stationären Basisweiterbildung grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten. Außerdem lernen Sie Untersuchungs- und Behandlungsverfahren kennen.

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Nach anschließender Schwerpunktwahl besteht für Sie die Möglichkeit, eine zweijährige stationäre Basisweiterbildung anzuhängen und damit Allgemeininternist zu werden. Wenn Sie die Basisweiterbildung um eine dreijährige Fachausbildung mit Schwerpunkt aus dem Bereich der Inneren Medizin erweitern, werden Sie Spezialist. Dabei bestimmt der gewählte Fachbereich die Inhalte der Schwerpunktweiterbildung.

Sofern Sie Kompetenzen in zwei Fachbereichen erwerben wollen, verlängert sich Ihre Ausbildungszeit aber auf mindestens acht Jahre. Die genauen Inhalte und alle Zulassungsvoraussetzungen sind in den Weiterbildungsordnungen und Richtlinien der Bundesärztekammer und der einzelnen Landesärztekammern vorgegeben und können sich zwischen den einzelnen Bundesländern auch leicht unterscheiden. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt beträgt 3.690 – 5.569 EUR.

Früher war der Hausarzt erster Ansprechpartner der Patienten bei gesundheitlichen Problemen aller Art und derjenige, der Hausbesuche übernahm. Er musste lediglich die allgemeine Medizin beherrschen und fähig sein, rechtzeitig den richtigen Spezialisten oder das Krankenhaus hinzuzuziehen.

Die Weiterbildungszeit des Allgemeinarztes wurde im Laufe der Jahre von ursprünglich drei auf zuletzt fünf Jahre erhöht.

Nicht die spezialistische Qualifikation, sondern die ganzheitliche Sicht des Kranken macht den Arzt aus. Der Begriff “Hausarzt” erfüllte zum Einen die Funktion der ersten Kontaktstelle, zum Anderen aber auch das Ausmaß und die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen Arzt und Patienten. Somit steht die hausärztliche Tätigkeit nicht mit der Allgemeinmedizin gleichzusetzen.

Internisten und die hausärztliche Tätigkeit

Nach § 73 SGB V nehmen an der hausärztlichen Versorgung folgende Ärzte teil:

  • Allgemeinärzte
  • Kinderärzte
  • Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben
  • praktische Ärzte

Es gibt somit “hausärztliche Internisten”.

Die Tätigkeiten und das Leistungsspektrum des hausärztlichen Internisten unterscheidet sich dabei vom klassischen Allgemeinmediziner. Da Internisten eine lange Weiterbildungsphase haben, sind diese fähig hochwertige und gesicherte Leistungen in Diagnostik und teilweise auch invasiven Verfahren durchzuführen.