Die deutsche Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen: Das sinkende Leistungsniveau zwingt dazu, alternative Wege der Altersvorsorge zu finden. Unternehmen und Privatpersonen müssen aktiv werden, um eine ausreichende Absicherung im Alter zu gewährleisten.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung hat bisher vor allem als Zusatzleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung gedient. Doch seit der Riester-Reform hat sich ihr Zweck erweitert: Sie soll gemeinsam mit privater Vorsorge den Rückgang der Renten ausgleichen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden betriebliche Renten durch steuerliche Entlastungen oder Zuschüsse gefördert. Allerdings liegt die Entscheidung zur betrieblichen Altersversorgung nach wie vor beim Unternehmen.
Es gibt verschiedene Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersvorsorge, die von Unternehmen und Branchen abhängen. Es wurden spezielle Tarifverträge abgeschlossen, um die Entgeltumwandlung zu regeln. Damit wird die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge erleichtert. Trotzdem gibt es Probleme, wie die Bindung der Leistungen an das Arbeitsverhältnis und an den Betrieb. Zudem hängt die Höhe der Betriebsrente stark von der Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte ab.
Entgeltumwandlung
Ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung. Dabei finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge selbst durch einen Verzicht auf Lohn. Tarifgebundene Arbeitnehmer können dies jedoch nur tun, wenn der Tarifvertrag dies zulässt. Die Tarifvorrangregelung hat zur Gründung von branchenspezifischen Versorgungswerken geführt.
Verbreitung und Höhe der Betriebsrenten
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hängt von der Größe und der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens ab. Gegenwärtig beziehen jedoch nur wenige Rentner eine Betriebsrente. Dies liegt unter anderem daran, dass der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge trotz staatlicher Förderung nur langsam voranschreitet. Zudem nimmt die Zahl tarifgebundener Unternehmen ab.
Es gibt Forderungen, die betriebliche Altersversorgung obligatorisch zu machen, um eine flächendeckende Absicherung zu gewährleisten. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtet wären, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Doch selbst mit diesen Maßnahmen wäre nicht jeder abgesichert, da Personen, die zwischenzeitlich nicht berufstätig sind, im Alter unversorgt bleiben könnten.
Private Altersvorsorge (Riester-Rente)
Die private Altersvorsorge basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Kapitalanlage. Dabei werden im jüngeren und mittleren Lebensalter Vermögensbestände aufgebaut, die sich durch Wertsteigerungen erhöhen sollen. Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister bieten unterschiedliche Anlageformen an, wie beispielsweise Sparverträge, Wertpapiere und Lebensversicherungen.
Die Riester-Rente ist eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie kann entweder durch Zulagen oder einen steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert werden. Trotzdem haben viele Anspruchsberechtigte keinen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Es ist schwierig, eine abschließende Bilanz zur Riester-Rente zu ziehen, da die meisten Verträge sich noch in der Ansparphase befinden. Auch ist unklar, wie hoch die tatsächliche Rentenhöhe sein wird, da die Renditen von den Entwicklungen auf den Finanzmärkten abhängen. Zudem haben hohe Kosten Einfluss auf die Rentenleistung.
Insgesamt ist die betriebliche und private Altersvorsorge ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und die individuell beste Lösung zu finden. Nur so kann eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet werden.