Du möchtest deine Altersvorsorge in die eigenen Hände nehmen und von den steuerlichen Vorteilen der Riester-Rente profitieren? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Anlage AV und wie du das Maximum aus deiner Altersvorsorge herausholen kannst.
Begünstigte Aufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen zur Bildung einer Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein geprüfter und genehmigter Altersvorsorgevertrag, der eine kapitalgedeckte ergänzende Altersvorsorge ermöglicht. Du kannst entweder eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79 ff. EStG) direkt über den Versicherungsanbieter beantragen oder einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) mit der Anlage AV geltend machen.
Begünstigter Personenkreis
Es gibt einen unmittelbar begünstigten Personenkreis, zu dem unter anderem pflichtversicherte Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Bezieher von Arbeitslosengeld und Rentner aufgrund von Erwerbsminderung gehören. Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit zählen ebenfalls dazu. Es gibt auch einen mittelbar begünstigten Personenkreis, zu dem beispielsweise Ehegatten oder Lebenspartner gehören, wenn sie jeweils einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und einer von ihnen unmittelbar zulageberechtigt ist.
Altersvorsorgezulage, §§ 79 ff. EStG
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt durch eine Grundzulage und Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR und kann für jeden Zulageberechtigten beantragt werden. Für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 EUR. Die Kinderzulage beträgt 185 EUR pro Kind und erhöht sich für ab 2008 geborene Kinder auf 300 EUR. Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt, wenn das Kindergeld zurückgefordert wird.
Mindesteigenbeitrag
Um die volle Altersvorsorgezulage zu erhalten, musst du als Zulageberechtigter den Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt 4 % der im Vorjahr erzielten sozialversicherungspflichtigen oder diesen gleichgestellten Einnahmen, maximal jedoch 2.100 EUR. Der Mindesteigenbeitrag darf nicht unter 60 EUR pro Jahr fallen. Bei Ehegatten, die beide zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören, ist ein eigener Mindesteigenbeitrag für jeden Ehegatten zu berechnen.
Fazit
Die Anlage AV bietet die Möglichkeit, von den steuerlichen Vorteilen der Riester-Rente zu profitieren. Du kannst entweder eine Altersvorsorgezulage beantragen oder einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Achte darauf, dass du den Mindesteigenbeitrag leistest, um die volle Zulage zu erhalten. Informiere dich über den begünstigten Personenkreis und nutze die staatliche Förderung für eine sichere Altersvorsorge.
Jetzt bist du bestens vorbereitet, um deine Altersvorsorge mit der Riester-Rente anzugehen. Nutze die steuerlichen Vorteile und sorge für deine finanzielle Sicherheit im Alter!