Die meisten Menschen bevorzugen es, zu Hause gepflegt zu werden. Rund zwei Drittel wünschen sich, im Fall einer Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fakten zur ambulanten Pflege erklärt, von der Pflege durch Angehörige über den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes bis hin zu ergänzenden Hilfsangeboten.
Pflege durch Angehörige
In vielen Fällen übernehmen Angehörige die ambulante Pflege. Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise beim Haushaltseinkauf oder beim Kochen, kann auch von Nachbarn oder Bekannten kommen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können für die Hilfe durch Angehörige oder Freunde beansprucht werden. Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und von diesem an die Helfer weitergegeben werden kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer auch mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise durch die Bereitstellung einer Verhinderungspflege.
Gesetzliche Absicherung der Pflegeperson
Eine Pflegeperson, die einen Angehörigen oder Bekannten ambulant pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Sozialversicherung geschützt. Wenn der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat und der Helfer ihn ehrenamtlich für mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen pro Woche betreut, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Helfer selbst muss keine Beiträge zahlen. Zudem übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegepersonen, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ambulanter Pflegedienst
Ein professioneller ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege. Die Pflegedienste können verschiedene Aufgaben übernehmen, wie die Grundpflege (Waschen, Duschen) oder die häusliche Krankenpflege (Verabreichen von Medikamenten, Hilfe im Haushalt). Die genauen Aufgaben des Pflegedienstes müssen in einem Vertrag festgelegt werden. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst als sogenannte Pflegesachleistungen.
Kombinationsleistung
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, das monatliche Pflegegeld mit Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. Je nachdem, wie viel Prozent der ihnen zustehenden Sachleistungen sie in Anspruch nehmen, wird das monatliche Pflegegeld anteilig reduziert.
Hilfskräfte aus Osteuropa
Über eine Agentur können Betreuungskräfte aus Osteuropa engagiert werden, die beim Pflegebedürftigen zu Hause wohnen. Diese Option ist geeignet, wenn der Pflegebedürftige eine ganztägige Betreuung benötigt, aber nicht in ein Pflegeheim umziehen möchte. Die Pflegekraft ist normalerweise bei einer Firma in ihrem Heimatland beschäftigt, zum Beispiel in Polen oder Bulgarien. Der Pflegebedürftige schließt in der Regel zwei Verträge ab: einen mit der deutschen Vermittlungsagentur und einen mit dem ausländischen Unternehmen.
Worauf du beim Abschluss eines Pflegevertrags achten solltest
Beim Abschluss eines Vertrags mit einem ambulanten Pflegedienst sollten einige Dinge beachtet werden. Der Vertrag sollte sorgfältig geprüft werden und Unklarheiten sollten mit dem Anbieter besprochen werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen, da die Preise der Anbieter stark variieren können. Weitere wichtige Punkte sind die Kündigungsfrist, der Vertragspartner, die Pflegedokumentation, der Kostenvoranschlag, die monatliche Abrechnung und die Haftung des Pflegedienstes.
Hilfsangebote als Ergänzung zur ambulanten Pflege
Es gibt verschiedene Hilfsangebote, die die ambulante Pflege sinnvoll ergänzen können. Dazu gehören zum Beispiel Tages- und Nachtpflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf und Hilfe beim Haushalt.
Tagespflege und Nachtpflege
Bei einer Tagespflege wird der Pflegebedürftige tagsüber in einer speziellen Tagespflegestation betreut. Dies entlastet pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst. Bei einer Nachtpflege übernachtet der Pflegebedürftige in der Einrichtung. Beide Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanziell unterstützt werden.
Essen auf Rädern
Durch den Lieferservice “Essen auf Rädern” wird der Alltag von Pflegebedürftigen erheblich erleichtert. Der Anbieter liefert das Mittagessen nach Hause, entweder täglich frisch zubereitet oder als Tiefkühlkost. Es gibt eine Auswahl zwischen verschiedenen Menüs, die beispielsweise auch spezielle Gerichte für Diabetiker umfassen.
Hausnotruf
Mit einem Hausnotrufsystem können Pflegebedürftige im Notfall rund um die Uhr eine Zentrale erreichen, beispielsweise wenn sie gestürzt sind. Über einen Funksender, den der Pflegebedürftige als Armband oder Kette trägt, kann ein Alarm ausgelöst werden. Die Mitarbeiter in der Notrufzentrale können dann entsprechende Maßnahmen einleiten.
Hilfe beim Haushalt
Eine Haushaltshilfe unterstützt bei bestimmten Arbeiten im Haushalt, wie zum Beispiel Waschen oder Rasenmähen. Die Kosten für solche Angebote können aus dem monatlichen Pflegegeld oder dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Eine steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung ist ebenfalls möglich.
Mit diesen Informationen bist du bestens informiert, um die beste Entscheidung für eine ambulante Pflege zu treffen und die passenden Hilfsangebote für dich oder deine Angehörigen auszuwählen!