Amtshaftpflichtversicherung: Alles, was du wissen musst!

Amtshaftpflichtversicherung

Bist du auch manchmal tollpatschig und verursachst kleine oder große Sach- und Personenschäden, nicht nur privat, sondern auch im Beruf? Keine Sorge, das kann jedem passieren! Doch während Privatpersonen uneingeschränkt für ihre Schäden haften, gilt das normalerweise nicht für Angestellte, die einen Schaden während ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Bist du jedoch Beamter, Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes, kann das anders sein.

Was ist eine Amtshaftpflichtversicherung und welche Schäden deckt sie ab?

Gemäß §839 BGB können Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für ihr Handeln in Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Eine Amtshaftpflichtversicherung schützt diese Berufsgruppe und übernimmt im Schadensfall die entstandenen Kosten. Doch welche Schäden deckt sie eigentlich ab und wer kann Schadensersatzansprüche stellen?

Unterschiedliche Arten von Schäden

Grundsätzlich lassen sich bei der Amtshaftpflichtversicherung verschiedene Arten von Schäden unterscheiden. Zum einen gibt es Schäden, die vom Versicherten direkt beim Arbeitgeber verursacht werden. Zum anderen umfasst sie Schäden, die der Versicherte gegenüber Dritten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verursacht. Hierzu zählen beispielsweise Lehrer, die einen Schüler verletzen, oder Polizisten, die unbeteiligte Personen bei einem Einsatz schädigen. Zudem können Regressansprüche entstehen, bei denen der Dienstherr Schadensersatzansprüche direkt bei seinem Angestellten geltend macht.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Amtshaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von möglichen Schäden ab. So können beispielsweise Verlust oder Beschädigung von öffentlichem Eigentum wie Dienstwagen, Uniformen, PC, Laptop, Mobiltelefonen, Dienstwaffen, Mobiliar, Schlüsseln oder vertraulichen Unterlagen versichert werden. Zudem können Vermögensschäden durch fehlerhafte Bearbeitung oder falsche Entscheidungen sowie Personenschäden aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung abgedeckt sein. Auch Sach- und Personenschäden, die bei einem dienstlichen Einsatz geschehen, können versichert werden.

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Für wen ist eine Amtshaftpflichtversicherung empfehlenswert?

Eine Amtshaftpflichtversicherung kann grundsätzlich von fast allen Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Das umfasst beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleute, Bundesgrenzschutz- und Zollbeamte, Richter, Erzieher, Lehrer, Verwaltungsangestellte und Behördenleiter sowie Zeit- und Berufssoldaten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie Hebammen, Ärzte und Rettungssanitäter, die keine Amtshaftpflichtversicherung abschließen können. Obwohl eine Amtshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie gerade für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes eine empfehlenswerte Investition. Denn sie haften in vollem Umfang für den von ihnen während der Dienstzeit verursachten Schaden, der mitunter in die Millionenhöhe steigen kann.

Welche Leistungen umfasst die Amtshaftpflichtversicherung?

Die Amtshaftpflichtversicherung bietet Schadenregulierung und kann auch unberechtigte Forderungen rechtlich abwehren. Sie umfasst Sach-, Personenschäden und Vermögensschäden. Vor dem Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung sollte jedoch gut überlegt sein, welche Leistungen wirklich benötigt werden. Je nach Beruf und Risiko können individuelle Bedürfnisse und die Höhe der Deckungssumme angepasst werden.

Was kostet eine Amtshaftpflichtversicherung?

Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist eine Amtshaftpflichtversicherung relativ preiswert. Der jährliche Beitrag kann je nach Leistungsumfang variieren, jedoch ist bereits ab etwa 30 Euro im Monat eine günstige Amtshaftpflichtversicherung erhältlich. Da Schadensfälle, bei denen direkt Dritte Ansprüche gegenüber Staatsdienern stellen, eher selten sind, bleibt der Beitrag niedrig. Es kann sich auch lohnen, den Ehepartner, der ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, in die eigene Amtshaftpflichtversicherung mit einzubeziehen. Eine Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein.

Also, wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, solltest du über eine Amtshaftpflichtversicherung nachdenken. Sie bietet dir finanzielle Sicherheit und schützt vor möglichen Haftungsrisiken. In jedem Fall lohnt es sich, die individuellen Bedürfnisse zu prüfen und die richtige Versicherung für dich zu finden.

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