Liebe Wohnmobilbesitzerinnen und -besitzer,
es gibt eine wichtige Änderung bezüglich der motorbezogenen Versicherungssteuer für Wohnmobile, die ab dem 1. Juni 2023 in Kraft tritt. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen und klären alle Unklarheiten.
Betrifft die Änderung auch mein Wohnmobil?
Wenn du dein Wohnmobil bis zum 30. September 2020 erstmalig zugelassen hast und es weniger als 3,5 Tonnen wiegt, wirst du von dieser Änderung nicht betroffen sein. Die Steuerberechnung basiert weiterhin auf der Motorleistung in Kilowatt und hat sich weder am 1. Oktober 2020 noch am 1. Juni 2023 geändert.
Was ist mit Wohnmobilen der Klasse M1?
Falls dein Wohnmobil als Fahrzeug der Klasse M1 klassifiziert ist, was für die Steuerberechnung nach Kilowatt eine Voraussetzung ist, solltest du unbesorgt sein. Es ist wichtig, dass dein Fahrzeug auf einem Fahrzeug der Klasse N basiert und dies auch in den österreichischen Fahrzeugpapieren unter “Klasse des Basisfahrzeugs” vermerkt ist.
Was tun, wenn die Basisklasse N nicht in den Papieren steht?
Sollte in deinen österreichischen Fahrzeugpapieren kein Hinweis zur Basisklasse N vorhanden sein, obwohl dein Wohnmobil auf einem entsprechenden Fahrzeug basiert, könnte bei der Dateneingabe ein Fehler passiert sein. In diesem Fall empfehlen wir dir, dich mit der zuständigen Landesprüfstelle in Verbindung zu setzen und dein Anliegen zu schildern. Erfahrungsgemäß werden solche Einträge in kurzer Zeit ergänzt.
Was tun, wenn mein Fahrzeug als N2 klassifiziert ist?
Falls dein Fahrzeug ein Alkoven-Wohnmobil ist, das auf einem Peugeot Boxer aufbaut und in den österreichischen Papieren als Basisklasse N2 eingetragen ist, du jedoch keinen Eintrag zu Wohnmobil, SA oder Wohnmobil SA finden kannst, solltest du genauso vorgehen wie in der vorherigen Frage beschrieben. Kontaktiere die entsprechende Landesprüfstelle und schildere dein Anliegen. Erfahrungsgemäß werden solche Einträge schnell ergänzt.
Muss ich mich bei der Versicherung melden, wenn ich zu viel Steuer bezahlt habe?
Keine Sorge, falls dein Versicherungsunternehmen die Steuer nach der alten Berechnung immer noch von deinem Konto abzieht. Sie haben bis Mitte August Zeit, die Steuer zu korrigieren. Solltest du ab dem 1. Juni 2023 zu viel Steuer bezahlt haben, müssen sie dir den überschüssigen Betrag zurückerstatten oder als Gutschrift für künftige Zahlungen bereitstellen.
Gilt die neue Regelung auch für Campingbusse?
Nein, diese Regelung betrifft keine Campingbusse, die auf einem kleinen Nutzfahrzeug, sondern auf einem normalen Pkw aufbauen. Diese Fahrzeuge werden weiterhin wie Pkw besteuert. Beispiele dafür sind der VW T6 California, der Ford Custom Nugget, der Mercedes-Benz Marco Polo, der Campster und andere Campingbusse, deren M1-Basis an den rundum verglasten Seitenwänden erkennbar ist.
Erhalte ich zu viel gezahlte Steuer vor dem 1. Juni 2023 zurückerstattet?
Leider ist keine Rückzahlung für zu viel gezahlte Steuern vor dem 1. Juni 2023 vorgesehen. Die Änderung gilt daher nur für die Steuerzahlungen ab dem genannten Datum.
Was ändert sich für Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen?
Für Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt nicht die motorbezogene Versicherungssteuer, sondern die Kraftfahrzeugsteuer, die direkt beim Finanzamt entrichtet werden muss. In diesem Fall gibt es keine Änderungen.
Wir hoffen, dass wir die wichtigsten Fragen zur Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Wohnmobile ab dem 1. Juni 2023 beantworten konnten. Falls du weitere Fragen hast, zögere nicht, dich an uns zu wenden. Wir stehen dir gerne zur Verfügung!