Anhörung im Bußgeldverfahren – Tipps vom Anwalt

Anhörung im Bußgeldverfahren – Tipps vom Anwalt

Du hast unangenehme Post erhalten und in der Überschrift steht “Anhörung im Bußgeldverfahren”? Das Schreiben wirft dir einen Verkehrsverstoß vor, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß. Es enthält ein mehr oder weniger deutliches Lichtbild des Fahrers.

Auf der Rückseite des Anhörungsbogens wirst du aufgefordert, anzukreuzen, ob du den Verkehrsverstoß zugibst. Du sollst außerdem Angaben zur Person und zur Sache machen.

Inhalte dieser Seite

  1. Welche Folgen drohen bei Nachweis einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
  2. Welche Auswirkung hat die Zusendung des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren?
  3. Wie sollte man sich bei Erhalt des Anhörungsbogens verhalten?
  4. Weitere häufige Fragen zum Anhörungsbogen
  5. Keinesfalls sollte man bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren
  6. Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt

1. Welche Folgen drohen bei Nachweis einer Verkehrsordnungswidrigkeit?

Bei Nachweis einer Verkehrsordnungswidrigkeit werden abhängig vom jeweiligen Verkehrsverstoß eine Geldbuße, 1-3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1-3 Monaten verhängt.

2. Welche Auswirkung hat die Zusendung des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren?

  • Mit der Zusendung der schriftlichen Anhörung wird das Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Dem Betroffenen wird durch die Anhörung im Bußgeldverfahren “rechtliches Gehör” verschafft. Er hat die Möglichkeit, sich zur Person und zur Sache zu äußern.
  • Die Anhörung dient der Behörde zur Ermittlung des Fahrers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. In Deutschland ist nicht der Halter, sondern der Fahrer für den Verkehrsverstoß verantwortlich.
  • Spätestens 3 Monate nach dem Verkehrsverstoß muss der Bußgeldbescheid ergangen sein, ansonsten tritt die Verjährung ein.
  • Wurde der Betroffene bereits vor Ort von der Polizei angehalten, muss nicht noch eine zusätzliche Anhörung vor Erlass des Bescheides im Bußgeldverfahren erfolgen.
  • Hat der Halter lediglich einen “Zeugenfragebogen” erhalten, wird die Verjährung gegenüber dem Betroffenen nicht unterbrochen.
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3. Wie sollte man sich bei Erhalt des Anhörungsbogens verhalten?

Bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren ist der Adressat des Schreibens nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, auch wenn dies der Inhalt des Anhörungsbogens suggeriert. Der Anhörungsbogen muss auch nicht zurückgeschickt werden, außer wenn die Personalien nicht richtig sind.

Aus einem Schweigen dürfen keinerlei negative Rückschlüsse gezogen werden. Es ist ratsam, zu schweigen, um sich alle Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt offen zu halten.

4. Weitere häufige Fragen zum Anhörungsbogen

  • Welche Funktion hat der Anhörungsbogen?
    Der Anhörungsbogen hat den Sinn, Ihnen die vorgeworfene Tat mitzuteilen. Mit der Zusendung des Anhörungsbogens beginnt das Bußgeldverfahren im eigentlichen Sinne.

  • Welche Fragen werden im Anhörungsbogen gestellt?
    Die Fragen unterscheiden sich in Fragen zur Person und Fragen zur Sache.

  • Wie sollte ich die Fragen beantworten?
    Bei den Angaben zur Person können Sie sich aus anwaltlicher Sicht äußern, müssen dies aber nicht. Bei den freiwilligen Angaben zur Sache im Anhörungsbogen besteht die Möglichkeit zu schweigen.

Es besteht keine Verpflichtung, den Anhörungsbogen innerhalb einer Frist zurückzuschicken. Eine Zurücksendung innerhalb der Frist ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann ignoriert werden.

5. Keinesfalls sollte man bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren

  • den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde anrufen und mit diesem das Geschehen diskutieren.
  • mit schriftlichen Entschuldigungen, wie “ich musste dringend zu XY”, sich selbst belasten und den Verkehrsverstoß einräumen.
  • wahrheitswidrig eine andere Person als Fahrer benennen, denn dies kann ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung auslösen.

6. Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt

  • Ist der Fahrer nicht der Halter, dem der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren zugeschickt worden ist, kann oft die Verjährung herbeigeführt werden.
  • Ist der Fahrer auf dem Lichtbild nicht eindeutig zu identifizieren, führt beim Schweigen kein direkter Weg zu diesem und ein Bußgeldbescheid kann oft abgewehrt werden.
  • Der Rechtsanwalt wird prüfen, ob der Bußgeldbescheid hinreichend bestimmt ist und Einspruch einlegen.
  • Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und weitere Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung finden.
  • Ist der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und kann eine besondere Härte nachweisen, kann oft erfolgreich gegen ein Fahrverbot vorgegangen werden.
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Beachte auch unsere anderen Blogartikel zum Thema. Thomas Erven ist ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln. Bildquellennachweis: © laguna35 – fotolia.com