Anhörungsbogen: Alles, was du über Verjährung, Inhalt und Fristen wissen musst

Anhörungsbogen: Alles, was du über Verjährung, Inhalt und Fristen wissen musst

Haben dich eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß in Schwierigkeiten gebracht? Wenn ja, wurde höchstwahrscheinlich ein Bußgeldverfahren gegen dich eingeleitet. Doch bevor ein Bußgeldbescheid verschickt werden kann, muss der Fahrer identifiziert werden, der das Vergehen begangen hat. Aus diesem Grund findet im Rahmen des Verkehrsrechts eine Anhörung im Bußgeldverfahren statt. Dabei wird an den Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen versendet. Doch muss man wirklich Angaben zur Ordnungswidrigkeit oder zur eigenen Person in einem solchen Anhörungsbogen machen?

Erfahre in diesem Artikel, wie du dich verhalten solltest, wenn du als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhältst, obwohl du die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hast. Außerdem erfährst du, welche Fristen du bei einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren beachten solltest und wie die Verjährung mit dem Anhörungsbogen zusammenhängt.

Allgemeine Ratgeber zum Anhörungsbogen

Als Fahrzeughalter kann es vorkommen, dass du einen Anhörungsbogen erhältst, obwohl du dein Fahrzeug an eine andere Person verliehen hast und diese geblitzt wurde. Viele Fahrer wissen oft nicht, was sie mit einem solchen Schreiben anfangen sollen, da sie sich zumindest wissentlich nicht gegen das Verkehrsrecht vergangen haben.

Um sicherzugehen, ob es sich tatsächlich um einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren handelt, kannst du folgende Punkte überprüfen, die jeder Anhörungsbogen enthalten sollte:

  • Angaben zur Ordnungswidrigkeit inklusive Tatzeit und Tatort
  • Höhe des möglichen Bußgeldes laut Bußgeldkatalog
  • Anzahl der Punkte in Flensburg (ggf. Dauer des Fahrverbots)
  • Beweise (z. B. “Blitzerfoto”)
  • Angaben zu Zeugen

Um dir ein genaueres Bild zu machen, kannst du dich an diesem Muster orientieren:

LESEN  Duschöle im Check: Für wen sind sie und bringen sie überhaupt etwas?

Muster des Anhörungsbogens herunterladen

Anhörungsbogen: Ausfüllen oder nicht?

Auch wenn du als Fahrzeughalter die dir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen hast und nicht derjenige bist, der geblitzt wurde, ist das kein Grund, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. Einige Fahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Sache erledigt ist, wenn sie die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht ausfüllen.

In der Regel musst du den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche ausfüllen und zurückschicken. Wenn du dies nicht tust, verstößt du gegen § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dort heißt es:

Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde […] über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Was passiert, wenn die Frist des Anhörungsbogens nicht eingehalten wurde?

Wenn du beispielsweise als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhältst, weil angeblich eine rote Ampel überfahren wurde, du aber nicht gefahren bist, musst du den Bogen trotzdem ausfüllen. Wenn du dich weigerst oder die einwöchige Frist nicht einhältst, können verschiedene Strafen drohen.

Die zuständige Bußgeldbehörde hat beispielsweise das Recht, dich wegen eines nicht ausgefüllten Anhörungsbogens bei der Polizei vorzuladen und die Anhörung im Bußgeldverfahren dort stattfinden zu lassen. Eine weitere Möglichkeit, den wahren Verkehrssünder ausfindig zu machen, ist eine Fahrtenbuchauflage. Wenn ein anderer Fahrer mit deinem Fahrzeug geblitzt wurde und du die Konsequenzen tragen sollst, könnte auch ein Anwalt hilfreich sein.

Übrigens: Durch einen Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen! Normalerweise beträgt die Verjährung beim Bußgeldbescheid drei Monate. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, drei Monate Zeit hat, einen Bußgeldbescheid zu versenden. Ansonsten ist die Tat automatisch verjährt. Wenn jedoch im Vorfeld eine Anhörung im Bußgeldbescheid stattfindet, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn.

LESEN  Alles, was du über Schüssler Salze wissen musst!

Die Verjährungsfrist kann durch den Anhörungsbogen nur einmal unterbrochen werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bogen versendet wurde. Da ein Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs versendet wird, unterbricht er ausschließlich die Frist, die für den Halter gilt. Beachte jedoch, dass die Verjährungsfrist einer anderen Person, die die Tat begangen hat, dadurch nicht unterbrochen wird, falls der Halter nicht der Täter war.

Anhörungsbogen nicht erhalten?

Ein Anhörungsbogen muss nicht in jedem Fall versendet werden. Teilweise findet die Anhörung im Bußgeldverfahren auch direkt vor Ort durch die Polizei statt. In einer solchen Situation kann die Verjährung laut Verkehrsrecht nicht mehr nachträglich durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden. Stattdessen wird in der Regel automatisch ein Bußgeldbescheid versendet.

Wenn du direkt vor Ort von der Polizei befragt wirst, hast du wie bei einem Anhörungsbogen das Recht, die Aussage zu verweigern und dich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn du Einspruch gegen das Messergebnis einlegen möchtest, nachdem du mit einem Blitzer in Berührung gekommen bist. In einem solchen Fall kann ein Anwalt dich beraten und unterstützen.