Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) – So füllen Sie das Formular richtig aus

Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) – So füllen Sie das Formular richtig aus

Wer Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft erzielt, muss das Formular Anlage L zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Aber worauf müssen Sie achten und wer muss das Formular überhaupt ausfüllen?

In diesem Artikel finden Sie eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Anlage L, die Ihnen zeigt, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen darüber, wer das Formular ausfüllen muss und was Sie dabei beachten sollten.

Wer muss die Anlage L ausfüllen?

Die Anlage L muss ausgefüllt werden, wenn Sie im Veranlagungsjahr Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft erzielt haben. Dazu zählen auch Einkünfte aus Wein- und Gartenbau. Wenn Sie einen Betrieb mit Einkünften aus der Land- oder Forstwirtschaft veräußert oder aufgegeben haben, müssen Sie ebenfalls die Anlage L ausfüllen. In diesem Fall ist besonders die zweite Seite des Formulars relevant.

Überblick der Formularinhalte der Anlage L

Das Formular Anlage L besteht aus mehreren Seiten und Zeilen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte:

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Grundangaben (Seite 1, Zeilen 1 bis 3)

  • Tragen Sie Ihren Namen bzw. den Namen Ihrer Gesellschaft und Ihre Steuernummer ein.
  • Geben Sie die laufende Nummer der Anlage an, falls Sie mehrere Anlagen L abgeben.
  • Machen Sie auf der rechten Seite eine Angabe, ob sich die Anlage L auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder eine Feststellungserklärung bezieht.

Gewinn (Seite 1, Zeilen 4 bis 15)

  • Geben Sie an, auf welche Art Ihr Betrieb seine Gewinne ermittelt.
  • Tragen Sie das Wirtschaftsjahr Ihres Betriebs ein.
  • Geben Sie Ihre Gewinne je nach Art der Gewinnermittlung und Zeitpunkt der Vereinnahmung in die entsprechenden Zeilen ein.
  • Bei Beteiligung an einem Betrieb aus der Land- oder Forstwirtschaft tragen Sie die Gewinne laut einheitlich und gesonderter Feststellung ein.
  • Beachten Sie die Zeile 13, wenn das Teileinkünfteverfahren greift.

Sonstiges (Seite 1, Zeilen 16 bis 18)

Hier können Sie weitere Informationen angeben, die für die Gewinnermittlung relevant sind.

Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG (Seite 1, Zeile 19)

Falls Sie einen Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG stellen möchten, tragen Sie diesen in Zeile 19 ein.

Veräußerungsgewinn (Seite 2, Zeilen 31 bis 42)

  • Wichtig, wenn Sie Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert oder aufgegeben haben.
  • Geben Sie an, in welcher Höhe Gewinne angefallen sind und ob Freibeträge greifen.
  • Beachten Sie die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.

Flächen zu Beginn des Wirtschaftsjahres und Flächenveränderung (Seite 2, Zeilen 32 bis 52)

  • Geben Sie detaillierte Angaben zu den Flächen Ihres Betriebs zu Beginn des Wirtschaftsjahres.
  • Unterscheiden Sie zwischen verschiedenen Arten von Flächen und geben Sie Informationen zur landwirtschaftlichen Nutzung an.
  • Tragen Sie ein, ob sich der Bestand an landwirtschaftlichen Flächen im Laufe des Wirtschaftsjahres verändert hat.
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Betriebsverpachtung (Seite 2, Zeile 53)

  • Wenn Sie Ihren Betrieb verpachtet haben, tragen Sie dies in Zeile 53 ein und geben Sie das Pachtbeginndatum an.

Veräußerung / Entnahme von Grundstücken und immateriellen Wirtschaftsgütern (Seite 3, Zeilen 61 bis 66)

  • Geben Sie an, wenn Sie im Laufe des Wirtschaftsjahres Grundstücke oder immaterielle Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen haben.
  • Geben Sie detaillierte Angaben zu diesen Geschäften.

Tierhaltung (Seite 3, Zeilen 67 bis 86)

  • Wenn Ihr Betrieb im Veranlagungsjahr über Tierbestände verfügt hat, machen Sie detaillierte Angaben dazu.
  • Beachten Sie auch Tierbestände aus der Pensionstierhaltung und Lohnaufzucht.

Ermittlung der Gewinne aus der Forstwirtschaft (Seite 4, Zeilen 101 bis 105)

  • Diese Zeilen sind ausschließlich der Gewinnermittlung forstwirtschaftlicher Betriebe gewidmet.
  • Bei kleinen forstwirtschaftlichen Betrieben können Sie für die Holznutzung pauschale Betriebskosten absetzen.

Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG (Seite 4, Zeilen 106 bis 124)

  • Diese Zeilen betreffen Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG.

Das Ausfüllen der Anlage L erfordert genaue Kenntnisse der einzelnen Zeilen und deren Bedeutung. Mit dieser Ausfüllhilfe sind Sie jedoch bestens vorbereitet und können das Formular korrekt ausfüllen.

Jetzt steht Ihrer Steuererklärung nichts mehr im Wege!