Anleitung: Wie fülle ich die Wahlzettel für die Eidgenössischen Wahlen aus?

Anleitung: Wie fülle ich die Wahlzettel für die Eidgenössischen Wahlen aus?

Wir haben eine simple und verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Ausfüllen der Wahlzettel bei den Eidgenössischen Wahlen 2023 zusammengestellt, um sicherzustellen, dass sie gültig sind.

Wie in der Küche: Das Mise en Place der Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen für die Eidgenössischen Wahlen am 22. Oktober 2023 werden spätestens drei Wochen vor dem Wahltag in einem Wahlcouvert verschickt.

Sollten Sie die Wahlunterlagen nicht erhalten oder verloren haben, kontaktieren Sie Ihre Gemeinde und informieren Sie diese über den Vorfall.

Öffnen Sie das Wahlcouvert an der markierten Stelle, so dass Sie es später wieder zukleben können. Sortieren Sie dann alles wie ein Chefkoch sein Mise en Place zusammenstellt:

  • Couverts (In einigen Kantonen dient das Stimmkuvert auch als Zustellkuvert)
  • Stimmrechts-Ausweis
  • Wahlzettel (Listen) für den Nationalrat
  • Wahlzettel (Listen) für den Ständerat

Wie wählt man die Nationalräte?

DossierAnleitung: Wie fülle ich die Wahlzettel für die Eidgenössischen Wahlen aus?DossierEidgenössische Wahlen 2023Samstag, 26. August 2023
Für die Wahl der Nationalräte haben Sie verschiedene vorbedruckte Wahlzettel (Listen) und eine leere Liste erhalten. Nun haben Sie drei Möglichkeiten:

Variante 1: Die vorgedruckte Liste einer Partei

Sie können einfach die vorgedruckte Liste der Partei nehmen, von der Sie am meisten überzeugt sind. Wählen Sie alle KandidatInnen dieser Partei und geben Sie dieser Partei all Ihre Parteistimmen.

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Variante 2: Die vorgedruckte Liste einer Partei selbst ändern

Nehmen Sie die vorgedruckte Liste der Partei, von der Sie am meisten überzeugt sind, und ändern Sie sie von Hand. Sie können:

  • KandidatInnen streichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimme von Ihnen. Die nun leere Zeile gilt lediglich als Stimme für die Partei – es sei denn, Sie schreiben einen anderen Namen hin.
  • KandidatInnen auf der Liste kumulieren – also ein zweites Mal auf Ihre Liste setzen.
  • KandidatInnen panaschieren, indem Sie Kandidaten aus anderen Parteien auf Ihre ausgewählte Liste schreiben. Auf diese Weise geben Sie mehreren Parteien Ihre Parteistimmen. Sie können auch die Parteibezeichnung und die entsprechende Listennummer oben auf der Liste ändern. Wenn am Ende Ihrer Liste noch leere Zeilen übrig sind, werden diese Stimmen an die Partei gegeben, die jetzt oben auf der Liste steht.

Variante 3: Die leere Liste selbst ausfüllen

Schreiben Sie oben auf den leeren Wahlzettel die Bezeichnung und/oder die Nummer Ihrer bevorzugten Partei. Unten auf den leeren Linien müssen Sie mindestens einen Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten notieren (inklusive Nummer). Leere Zeilen werden der oben hingeschriebenen Partei als Parteistimmen angerechnet. Auch auf dem leeren Wahlzettel können Sie kumulieren und panaschieren (siehe “Variante 2”).

Welche Kandidaten setzen sich für die Landwirtschaft ein? Die Varianten 2 und 3 für die Wahl der Nationalräte haben den Vorteil, dass Sie die Kandidaten aus Ihrem Kanton auswählen können, die sich für die Landwirtschaft einsetzen wollen. Die BauernZeitung hat eine Liste aller bäuerlichen Kandidaten auf ihrer Website. Das Fachmagazin für die Schweizer Landwirtschaft, die grüne, analysiert in ihrem Dossier für die Eidgenössische Wahlen 2023 die Leistungen der bisherigen Nationalräte und Ständeräte.

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Wie wählt man die Ständeräte?

Wie bei fast allem in der Schweiz ist die Wahl in den Ständerat kantonal geregelt:

  • In den meisten Kantonen können Sie zwei Kandidaten in den Ständerat wählen.
  • In den sechs Halbkantonen können Sie nur einen Kandidaten in den Ständerat wählen.
  • Nur in Appenzell Innerrhoden haben die Wähler ihren Ständerat bereits Ende April an der Landsgemeinde gewählt.

Mit Ausnahme der Innerrhoder haben alle Wähler für die Wahl der Ständeräte zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Den leeren Wahlzettel selbst ausfüllen

Sie schreiben auf Ihren leeren Wahlzettel von Hand die Namen jener KandidatInnen, die Sie wählen möchten.

Variante 2: Auf der vorgedruckten Liste einen oder zwei KandidatInnen ankreuzen

Sie nehmen die vorgedruckte Liste und kreuzen (je nach Kanton) einen oder zwei KandidatInnen an, die Sie wählen möchten. Wenn es zusätzlich leere Zeilen gibt, können Sie dort von Hand Kandidaten eintragen. Je nach Kanton dürfen Sie jedoch nur offizielle Kandidaten vermerken.

Zum Schluss: Kontrollieren, Unterschreiben, Zukleben – und ab die Post

Nun zurück zum Mise en Place am Anfang, zur Kontrolle unserer Wahlunterlagen:

  • Sind beide Wahlzettel korrekt und von Hand ausgefüllt?
  • Dann können Sie den Stimmrechts-Ausweis unterschreiben…
  • …und Ihre zwei Wahlzettel in das kleine Couvert legen.
  • Das kleine Couvert und der Stimmrechts-Ausweis kommen nun in das große Couvert.
  • Wenn das große Couvert noch nicht frankiert ist, kleben Sie eine Briefmarke darauf…
  • …und ab damit zur Post!

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Sie können das Wahlcouvert auch persönlich im Wahl-Lokal oder bei der Gemeinde abgeben. In diesem Fall nehmen Sie unbedingt auch einen amtlichen Ausweis (zum Beispiel die Identitätskarte ID) mit!

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Diese Regeln müssen Sie beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten:

  • Verwenden Sie ausschließlich die amtlichen Wahlzettel.
  • Reichen Sie für den Nationalrat nur einen Wahlzettel ein.
  • Schreiben Sie von Hand und gut leserlich.
  • Schreiben Sie außer den Namen und Nummern der KandidatInnen nichts Zusätzliches auf den Wahlzettel.
  • Gültig sind nur Namen, die auf den vorgedruckten Wahlzetteln stehen.
  • Schreiben Sie Namen, Vornamen und Nummern der KandidatInnen immer aus. Anführungszeichen, “dito” oder ähnliches sind nicht erlaubt.
  • Ein Name darf nur einmal wiederholt werden (kumulieren), nicht mehrmals.
  • Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie Ihrem Kanton Sitze zustehen.
  • Bei der brieflichen Stimmabgabe müssen Sie den Stimmrechtsausweis unterschreiben (Ausnahme: Kanton Basel-Stadt) und mitschicken.