Anleitung: Wie meldet man einen Gebrauchtwagen an?

Anleitung: Wie meldet man einen Gebrauchtwagen an?

Nach dem Kauf eines Autos muss man den Gebrauchtwagen anmelden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Formalitäten erledigt werden müssen, um Ihren Gebrauchtwagen anzumelden. Außerdem erhalten Sie Informationen zu weiteren wichtigen Themen rund um die Zulassung eines Fahrzeugs.

Der Termin für die Anmeldung

Bevor das Auto angemeldet werden kann, benötigen Sie zunächst einen Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. In einigen Orten können Sie diesen Termin online buchen. Die Wartezeiten können jedoch stark variieren, daher sollten Sie dies beim Kauf des Gebrauchtwagens berücksichtigen. Wenn Sie dringend einen Termin benötigen, können Sie sich direkt telefonisch an Ihre Zulassungsstelle wenden. Möglicherweise ist spontan ein Termin frei geworden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist, können Sie dies ebenfalls telefonisch erfragen.

Die benötigten Unterlagen

Sobald Sie Ihren Termin haben, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen zusammensuchen. Es ist ärgerlich, wichtige Dokumente nicht dabei zu haben und dann möglicherweise einen neuen Termin vereinbaren zu müssen. Die benötigten Unterlagen können je nach Amt variieren.

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente, um das Auto anzumelden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine Bestätigung über die Versicherung des neuen Fahrzeugs (EVB-Nummer), die Sie von Ihrem Versicherer erhalten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung (TÜV)

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Ihnen die beiden Zulassungsbescheinigungen sowie der Nachweis über die Hauptuntersuchung übergeben worden sein. Die EVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Eine gültige Kfz-Versicherung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung Ihres Autos. Außerdem benötigen Sie ein gültiges Identifikationsdokument.

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Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Anmeldung persönlich durchzuführen, können Sie dies auch von einem Vertreter erledigen lassen. Dafür benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Der Vertreter muss außerdem seinen Ausweis und eine Kopie von der Vollmacht mit sich führen. Wenn das Auto auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll, ist zusätzlich eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Zulassungsbehörden stellen oft Muster für Vollmachten und Einwilligungserklärungen zur Verfügung, sodass Sie keinen eigenen Text verwenden müssen. Wenn Sie eigene Vordrucke verwenden möchten, sollten Sie im Voraus klären, ob diese anerkannt werden.

Das macht die Zulassungsstelle

Nach der Anmeldung kümmert sich die Zulassungsstelle um die folgenden Formalitäten. Sie tragen Sie als Fahrzeughalter in die Fahrzeugpapiere ein und übergeben Ihnen die Kennzeichennummer sowie die Stempelplaketten. Wenn Sie möchten, können Sie auch ein Wunschkennzeichen erwerben. Dieses kostet 10,20 € und sollte vorab reserviert werden. Auf Anfrage erhalten Sie außerdem eine Umweltplakette für Ihr Auto.

Wenn Sie noch kein Kennzeichen haben, müssen Sie dies bei einem Schilderdienst anfertigen lassen. Die meisten Schilderdienste befinden sich in der Nähe der Zulassungsbehörden. Nachdem das Kennzeichen angefertigt wurde, müssen Sie es noch bei der Zulassungsbehörde abstempeln bzw. versiegeln lassen.

Sobald diese Formalitäten erledigt sind, ist Ihr neues Auto erfolgreich angemeldet.

Altes Auto abmelden

Wenn Sie ein neues Auto anmelden möchten, haben Sie möglicherweise auch ein altes Auto, das Sie abmelden müssen. Für die Abmeldung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • das zu entwertende Autokennzeichen
  • die Anmeldebescheinigung vom Fahrzeughalter
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Verwertungsnachweis vom Demontagebetrieb (falls das Auto verschrottet werden soll)
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Nach erfolgter Abmeldung wird automatisch eine Information an Versicherung und Hauptzollamt weitergeleitet. Eventuell zu viel gezahlte Gebühren und Beiträge werden Ihnen erstattet. Das alte Kennzeichen können Sie auch reservieren. Je nach Zulassungsbezirk variiert der mögliche Reservierungszeitraum (3 bis 12 Monate). Das bisherige Kennzeichen kann auf ein neues Fahrzeug übernommen werden. Für das Wunschkennzeichen müssen Sie jedoch eine Gebühr entrichten.

Wenn Sie ein Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, ist dieser in der Regel bereits abgemeldet. In diesem Fall können Sie das Auto einfach anmelden.

Fahrzeug wird umgemeldet

Wenn das Fahrzeug bei Verkauf noch angemeldet ist, muss es umgemeldet werden. Dies erfolgt im Grunde genommen genauso wie bei der Anmeldung. Der Verkäufer muss der Zulassungsbehörde jedoch mitteilen, dass er sein Auto verkauft hat. Wenn der Käufer diese Meldung vornimmt, entfällt die Pflicht des Verkäufers. Wenn der Käufer das Auto jedoch nicht rechtzeitig anmeldet, sollte der Verkäufer die Meldung selbst durchführen, um die Steuerpflicht zu beenden.

Der beste Weg besteht darin, das Auto bereits vor dem Verkauf abzumelden. Auf diese Weise kann der Käufer das Auto anmelden und der Verkäufer hat damit nichts zu tun.

Überführungsfahrt mit dem vorherigen Besitzer

Wenn das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, ist eine Überführungsfahrt in der Regel am einfachsten. Direkt nach dem Kauf sollten Sie daher zur Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie das Auto dann auf Ihren Namen ummelden. Für diese Fahrt benötigen Sie bereits eine Deckungszusage von Ihrer Kfz-Versicherung. Das Auto ist noch nicht auf Sie als neuen Fahrer angemeldet, Sie fahren es jedoch bereits. Das Auto ist jedoch noch auf den bisherigen Besitzer zugelassen und daher auch versichert. Wenn es während der Überführungsfahrt zu einem Unfall kommt, kann es zu Problemen mit dem Schadensfreiheitsrabatt des bisherigen Besitzers kommen. Wenn Sie jedoch eine Deckungszusage von Ihrer Kfz-Versicherung haben, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt unberührt.

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Überführungsfahrt ist nicht möglich?

Wenn das Auto außerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle verkauft wird, ist in der Regel keine Überführungsfahrt möglich. Dies betrifft zum Beispiel Verkäufe am Wochenende, abends oder an Feiertagen. Die Ummeldefrist für das Auto kann jedoch beim Verkauf vertraglich vereinbart werden. In der Regel wird von einer Ummeldung innerhalb von drei Tagen ausgegangen. Der Verkäufer haftet auch in diesem Fall nicht, wenn ein Unfall auf dem Weg zur Zulassung passiert. Daher sollten Sie unbedingt vor der Fahrt eine Klärung mit Ihrer Versicherung herbeiführen. Am besten schicken Sie eine Kopie des Kaufvertrags an die Versicherung.

Heutzutage werden Gebrauchtwagen auch oft online gekauft und verkauft. Entsprechend weit kann der aktuelle Standort des Fahrzeugs sein. Wenn das gekaufte Auto bereits abgemeldet ist und nicht so einfach zur nächsten Zulassungsstelle gebracht werden kann, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Dieses kann für fünf Tage verwendet werden und ist bei der Zulassungsbehörde erhältlich. Mit diesem Kennzeichen können Sie das Auto zur Kfz-Zulassungsstelle überführen.

Was passiert, wenn die KFZ-Zulassung fehlt?

Fehlt die Zulassung für Ihren Wagen oder gibt es Fehler in Bezug auf die Zulassung, müssen Sie mit einer Strafe rechnen! Welche Vergehen es gibt und wie hoch die Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg ausfallen, können Sie auf www.bussgeldkatalog.de nachlesen.

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