Antrag auf Umzug über das Jobcenter: Hol dir jetzt Unterstützung!

Antrag für den Umzug über das Jobcenter

Du beziehst Arbeitslosengeld II und möchtest oder musst umziehen? In den meisten Fällen benötigst du die Unterstützung des Jobcenters, da die Kosten für einen Wohnungswechsel schnell sehr hoch ausfallen können. Doch Achtung: Ohne Antrag keine Kostenübernahme!

Antrag auf Umzug Jobcenter: Welche Begründung wird akzeptiert?

Als Hartz-4-Empfänger kannst du deine Wohnung nur bedingt frei wählen. Ist sie zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter verlangen, dass eine angemessene Wohnung gewählt wird. Was als “angemessen” gilt, entscheidet das jeweilige Jobcenter. Die Umzugskosten für diesen Wohnungswechsel werden von dem Amt getragen. Dazu zählen nicht nur die Ausgaben für den Möbeltransport, sondern auch Kosten für Wohnungsgesuche oder einen Makler, wenn auf anderem Wege keine geeignete Wohnung gefunden werden kann.

Antrag für den Umzug über das Jobcenter

Hinzu kommt, dass du bei einer Reduzierung der Ausstattung in der neuen Wohnung einen Antrag auf Erstausstattung stellen kannst. Dies gilt beispielsweise, wenn du bisher eine Einbauküche hattest oder die Wohnung bereits möbliert bezogen hast und dies in der neuen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Natürlich kann ein Antrag auf Umzug bei dem Jobcenter auch eine individuelle Begründung haben. Doch um eine Umzugsgenehmigung und finanzielle Unterstützung bei den Umzugskosten zu erhalten, muss es sich um einen triftigen Grund handeln.

Bewilligung des Antrags auf Umzug

Ein Antrag auf Umzug wird in der Regel in folgenden Fällen bewilligt:

  • Gesundheitliche Einschränkungen: Wenn deine aktuelle Wohnung aufgrund von Verletzungen oder Krankheit ungeeignet ist, beispielsweise aufgrund fehlender Barrierefreiheit.
  • Familienzuwachs: Bei einer Schwangerschaft und wenn die bisherige Wohnung zu klein für ein Kind ist, steht dir mehr Wohnraum zu.
  • Scheidung: Bei einer Trennung oder Scheidung stehen in der Regel ein oder sogar zwei Wohnungswechsel an. Zusätzlich zur Übernahme der Umzugskosten kann auch ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden.
  • Jobaussichten: Wenn sich in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland bessere Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten bieten und du dies nachweisen kannst, wird in der Regel einer Umzugsgenehmigung zugestimmt.
  • Pflegebedürftige Angehörige: Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig ist und du als pflegender Angehöriger in Frage kommst, wird häufig eine Genehmigung für den Umzug erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass die tägliche Fahrt zum Pflegebedürftigen aufgrund der Entfernung unzumutbar ist.
  • Zustand der Wohnung: Wenn deine aktuelle Wohnung ohne dein Verschulden unbewohnbar ist, beispielsweise aufgrund eines Wasserschadens oder Schimmels, kannst du einen Antrag auf Umzugskosten stellen. Wichtig ist hierbei, die Schäden zu dokumentieren und den Vermieter frühzeitig zu informieren.
  • Kündigung durch Vermieter: Bei einer unverschuldeten Kündigung durch den Vermieter, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, wird in der Regel die Umzugsgenehmigung problemlos erteilt.
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Auch wenn du einen Antrag auf Umzug mit einer akzeptierten Begründung stellst, musst du beim Vorgehen genau aufpassen, um alle Zuschüsse zu erhalten und die Kosten vom Jobcenter übernehmen zu lassen.

Jetzt heißt es also: Antrag stellen und Unterstützung sichern!