Anwalt für negative Bewertungen

Anwalt für negative Bewertungen

Du wurdest zu Unrecht negativ bewertet und möchtest die Bewertung entfernen lassen? Als Experten für Medienrecht sind wir spezialisiert auf den Umgang mit negativen Bewertungen. In diesem Artikel erfährst du, wie wir dir helfen können und welche Schritte du unternehmen kannst, um deinen guten Ruf wiederherzustellen.

Unsere Leistungen als Anwälte bei negativen Bewertungen

Die Entfernung von rechtsverletzenden oder beleidigenden Bewertungen ist einer unserer Schwerpunkte. Unser Team von Rechtsanwälten für Medienrecht unterstützt dich in folgenden Fällen:

  • Gezieltes Vorgehen gegen unzulässige negative Bewertungen, die falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Schmähkritik enthalten
  • Wiederherstellung deines guten Rufes (Reputationsmanagement)
  • Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüchen
  • Bundesweite außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Geltendmachung deiner Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren bei besonderer Dringlichkeit

Deine Experten für negative Bewertungen

Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten unter der Leitung von Rechtsanwalt David Geßner verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Umgang mit Negativbewertungen. Wir haben bereits über 1000 rufschädigende Bewertungen erfolgreich zur Löschung gebracht und zahlreiche gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten vor den spezialisierten Kammern und Senaten unterschiedlicher Landgerichte und Oberlandesgerichte geführt. Wir kennen die Rechtsprechung im gesamten Äußerungsrecht und können einschätzen, ob ein gerichtliches Vorgehen gegen negative Bewertungen erfolgreich sein kann.

Rechtsanwalt David Geßner gibt zudem regelmäßig Interviews zum Thema “negative Bewertungen”, veröffentlicht in Fachzeitschriften und hat sich auch wissenschaftlich mit dem Thema “Durchsetzung von Ansprüchen bei negativen Bewertungen” auseinandergesetzt.

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Interview
Foto: © artinspiring / AdobeStock

Wo werden negative Bewertungen veröffentlicht?

Negative Bewertungen werden in Bewertungsportalen verbreitet, aber auch auf Facebook oder Google. Insbesondere negative Google-Bewertungen stellen heutzutage das größte Problem dar, da sie bei der Google-Suche sofort sichtbar sind. Bewertungsportale gibt es für nahezu jeden Geschäftszweig, darunter Yelp, Jameda, Sanego, HolidayCheck.de, anwalt.de, Fahrerbewertung.de, Google+local, spickmich.de, TripAdvisor und Trustpilot.

Negative Bewertungen durch Konkurrenz

Im Wettstreit um Kunden spielen Bewertungsportale und das Thema Bewertungen eine entscheidende Rolle. Positive Bewertungen erzeugen Vertrauen und verbessern die Positionierung in Suchmaschinen wie Google. Negative Bewertungen hingegen schaden dem Ruf und dem Google-Ranking. Konkurrenten nutzen dies manchmal aus und geben absichtlich schlechte Bewertungen ab, um den Ruf der Konkurrenz zu schädigen. Auch das verfälschte Bewerten des eigenen Unternehmens ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Solche Handlungen verletzen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen in negativen Bewertungen

Negative Bewertungen sind zulässig, solange sie auf wahren Tatsachen beruhen und nicht beleidigend sind. Kritische und wertende Äußerungen dürfen veröffentlicht werden, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreiten. Tatsachenbehauptungen, die die Sozialsphäre oder Berufssphäre des bewerteten Unternehmens betreffen, sind in der Regel hinzunehmen. Verzerrte Darstellungen oder das Erwecken eines falschen Eindrucks können jedoch unzulässig sein. Die Beurteilung der Zulässigkeit einer Bewertung hängt immer vom Kontext der Äußerungen ab.

Prüfpflichten ab Kenntnisnahme

Wenn ein Bewertungsportal darauf hingewiesen wird, dass eine Bewertung rechtswidrig ist, muss der Portalbetreiber den Sachverhalt prüfen und eine Stellungnahme vom Bewertenden einholen. Kommt der Bewertende dieser Pflicht nicht nach, wird die Bewertung als rechtmäßig angesehen und gelöscht. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln und durch konkreten Sachvortrag und rechtliche Begründungen die Prüfpflichten des Portals auszulösen.

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Rechtsschutzversicherung bei negativen Bewertungen

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für rechtliche Schritte gegen negative Bewertungen. Wir empfehlen daher, im Fall einer unzulässigen Bewertung einen Anwalt für Medienrecht hinzuzuziehen. Dieser prüft, ob Versicherungsschutz besteht und stellt eine entsprechende Deckungsanfrage.

Deine Anwälte für negative Bewertungen in Berlin

Wenn du oder dein Unternehmen zu Unrecht negativ bewertet wurden und die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält, stehen wir dir als Fachanwälte für Medienrecht gerne zur Seite. Wir prüfen deine Erfolgsaussichten bei der Entfernung der Bewertung und beraten dich zu möglichen Folgeansprüchen wie Schadensersatz. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung von Bewertungen setzen wir deine Ansprüche effizient durch. Unsere Vertretung erfolgt bundesweit.