Anwalt, Strafverteidiger und Verteidiger – Was ist der Unterschied?

Anwalt, Strafverteidiger und Verteidiger – Was ist der Unterschied?

In Deutschland ist der Anteil der Bevölkerung, der eine Anwaltszulassung besitzt, etwa 0,2 Prozent. Trotz strenger Reglementierungen gibt es in der Bundesrepublik eine Vielzahl von Anwälten und Strafverteidigern. Laut aktuellen Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer ist die Zahl der zugelassenen Anwälte seit 1960 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2021 waren in Deutschland rund 165.000 Anwälte registriert. Diese gliedern sich in verschiedene Berufsgruppen, darunter Strafverteidiger und Verteidiger. Der Unterschied zwischen ihnen ist für Laien jedoch kaum erkennbar.

Anwalt, Strafverteidiger oder Verteidiger?

Ein Strafverteidiger ist in der Regel ein zugelassener Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Aus diesem Grund sind viele Strafverteidiger in Deutschland auch Anwälte für Strafrecht. Die Hauptaufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, seine Mandanten bestmöglich in einem Strafverfahren zu verteidigen. Daher die Bezeichnung Strafverteidiger.

Ein Strafverteidiger wird benötigt, wenn die deutschen Rechtsbehörden Ihnen eine Straftat oder ein Verbrechen vorwerfen. Idealerweise handelt es sich bei Ihrem Verteidiger um einen Fachanwalt für Strafrecht, der in Ihrer Nähe ansässig ist. Wenn Sie also in Berlin leben, ist es sinnvoll, einen Anwalt für Strafrecht aus Berlin zu beauftragen.

Nicht jeder Anwalt ist ein Strafverteidiger

Wichtig: Ein Anwalt ist nicht automatisch ein Strafverteidiger. Ein Rechtsanwalt kann seine Mandanten in allen möglichen Rechtsgebieten beraten und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten.

Ein Anwalt kann also seine Mandanten vor Gericht in einem Strafprozess verteidigen. Allerdings ist dies an eine Bedingung geknüpft: Das erste und zweite Staatsexamen müssen mit ausreichender Note abgeschlossen sein. Ein Strafverteidiger konzentriert sich in erster Linie auf strafrechtliche Fälle, wobei einige Strafverteidiger sich auch mit Bußgeldverfahren befassen.

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Aufgaben von Anwalt, Verteidiger und Strafverteidiger im Überblick

Die Hauptaufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, den Beschuldigten einer Straftat ausführlich zu beraten und ihn während des gesamten Strafverfahrens rechtlich zu vertreten. Ein Verteidiger ist gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht an die Anweisungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft gebunden ist. Der Verteidiger hat ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Strafverteidiger und Anwälte sind also in erster Linie Interessenvertreter. Sie haben die Pflicht, den Beschuldigten umfassend rechtlich zu informieren, damit dieser in der Lage ist, seine Interessen eigenständig festzulegen.

Wie erkennt man einen guten Strafverteidiger?

Ein guter Strafverteidiger sollte selbstverständlich ein fundiertes Wissen im deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht haben. Zudem sollte er über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen und in verschiedenen Gerichten im Zusammenhang mit unterschiedlichen Strafverfahren tätig gewesen sein.

Darüber hinaus sollte ein guter Verteidiger seinen Mandanten nicht bevormunden und sich keinesfalls von seinen Mandanten instrumentalisieren lassen. Die hohe Kunst der Strafverteidigung besteht vor allem darin, die Interessen eines Mandanten gut und professionell zu vertreten.

Fazit

Die Unterschiede zwischen Anwalt, Strafverteidiger und Verteidiger sind für Laien nicht leicht erkennbar. Wenn man sich jedoch etwas genauer mit der Materie beschäftigt, kann man sich einen guten Überblick über die Unterschiede dieser Berufsgruppen verschaffen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Anwalt, Strafverteidiger und Verteidiger?