Ein Rechtsanwalt hat einen äußerst verantwortungsvollen Beruf. Es ist entscheidend, dass er stets pflichtbewusst und zuverlässig handelt. Ein Fehler oder eine Pflichtverletzung seitens des Anwalts kann schwerwiegende Folgen haben – sowohl für den Mandanten als auch für den Juristen selbst. In solchen Fällen kann es sowohl viel Geld als auch Nerven kosten. Aber wie sieht es aus mit der Haftung des Anwalts?
Was bedeutet Anwaltshaftung?
Wenn ein Rechtsanwalt mit einem neuen Mandanten ein Dienstleistungsverhältnis eingeht und beide Parteien einen Vertrag abschließen, ist der Anwalt dafür verantwortlich, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Dies umfasst die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 43 BRAO), zu denen unter anderem die gewissenhafte Ausübung des Berufs, die Verschwiegenheitspflicht und die Vermeidung von unsachlichem Verhalten gehören.
Im Allgemeinen leisten Rechtsanwälte eine hervorragende Arbeit. Leider gibt es jedoch in jeder Berufsbranche schwarze Schafe. Ein Anspruch auf Anwaltshaftung entsteht oft bei einer Falschberatung durch den Anwalt. Neben der Einhaltung der Schweigepflicht ist es wichtig, dass der Anwalt seinen Mandanten umfassend informiert. Dazu gehört zum Beispiel das Aufzeigen von Risiken bei einem Gerichtsprozess, die Folgen eines Vergleichs oder die Einhaltung von Fristen. Der Mandant muss auch über alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel informiert werden.
Ein Anwalt haftet, wenn er eine Frist versäumt hat und dadurch ein Schaden für seinen Mandanten entstanden ist. Ein Beispiel dafür ist die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, die innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen muss. Eine Haftungsbeschränkung oder -begrenzung kann in einem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anwalts festgelegt werden. In diesen kann zum Beispiel bestimmt werden, dass der Anwalt nur haftet, wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen, oder dass die Haftung nur bis zu einer bestimmten Höhe besteht.
Prozess um Anwaltshaftung: Die Beweislast liegt beim Mandanten
Einfach zu sagen “Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!” reicht leider nicht aus, um eine Klage gegen den eigenen Anwalt einzureichen. Bei der Anwaltshaftung ist es schwer, Ansprüche geltend zu machen. Eine solide Beweissammlung ist wichtig, denn der Mandant trägt die Beweislast.
Es muss nachgewiesen werden, dass die Vertragsverletzung als Pflichtverletzung die Ursache für den entstandenen Schaden ist und dass der Anwalt diese schuldhaft begangen hat. Wenn das Gericht jedoch zu dem Schluss kommt, dass der Mandant den Prozess auch ohne den Fehler des Anwalts verloren hätte, ist der Anwaltsfehler nicht ursächlich für den Schaden.
Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass der Anwalt seinen Mandanten zu einem aussichtslosen Gerichtsprozess geraten hat, muss er sämtliche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Der Mandant muss finanziell so gestellt werden, als hätte er nie eine Klage eingereicht. Der Anwalt haftet jedoch nicht für die ausstehende Forderung der Klage, sondern nur für die Prozesskosten. Zur Berechnung des hypothetischen Vermögensstandes vor der Pflichtverletzung wird die Differenzhypothese angewandt – ein Vergleich zwischen der finanziellen Lage vor und nach der Fehlberatung durch den Anwalt.
Klage gegen den Rechtsanwalt
Wenn Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anwalt schlecht betreut oder unzureichend beraten fühlen, können Sie eine Beschwerde bei seiner Kanzlei oder der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Wenn ein Schaden vermeidbar gewesen wäre, ist der Anwalt aufgrund seines Fehlers verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Das kann auch der Fall sein, wenn überraschenderweise das Mandat niedergelegt wird und dem Klienten dadurch Einbußen entstehen. In solchen Fällen können Sie Ihren Anwalt verklagen. Ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung kann Sie in diesem Fall entsprechend vertreten und beraten.
Wenn Ihnen die Honorarabrechnung zu hoch erscheint, können Sie möglicherweise auch Haftung vom Anwalt verlangen und die überflüssigen Anwaltskosten zurückfordern.
Jeder Anwalt ist verpflichtet, sich gegen solche Ansprüche zu versichern und besitzt daher einen entsprechenden Schutz durch seine Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann er sich mit einem Anwalt für Anwaltshaftung verteidigen lassen. Hat er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann er seine Anwaltszulassung verlieren. Wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, hat er ebenfalls einen Kostenersatz.
Ein Jurist muss jede ernstzunehmende Beschwerde gegen sich selbst bei seiner Haftpflicht melden. Bei einer Anwaltshaftung müssen beide Seiten vorsichtig sein. Nicht immer liegt eine Pflichtverletzung oder Falschberatung durch den Anwalt vor. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ansprüche geltend zu machen.
Es gibt auch die Notarhaftung und die Richterhaftung. Wenn stichhaltige Beweise vorgelegt werden, kann auch in diesen Fällen ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden.
Verjährung der Anwaltshaftung
Wie bei den meisten Ansprüchen verjährt auch der Anspruch nach einer Anwaltshaftung wegen Fristversäumnis oder Falschberatung. In der Regel verjährt dieser Schadensersatzanspruch nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis von der Pflichtverletzung des Anwalts erhält oder hätte erhalten müssen.