Anwaltskosten von der Steuer absetzen – so geht’s richtig!

Anwaltskosten von der Steuer absetzen – so geht’s richtig!

Während des Arbeitsalltags fallen viele Ausgaben und Einnahmen an. Je nach Art der Kosten können diese abgesetzt werden oder vom Steuerberater absetzen lassen. Dabei spielen die Gebühren eines Anwalts eine wichtige Rolle im Bereich der Betriebskosten. Praktisch jedes Unternehmen sollte über einen fachlich kompetenten Anwalt verfügen oder eine “Kanzlei des Vertrauens” haben. Um die Anwaltskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen jedoch bestimmte Kriterien beachtet werden. Dafür sollte der Geschäftsmann einige grundlegende Begriffe aus der Steuerlehre und Buchhaltung kennen, um das Thema “Anwaltskosten absetzen” in seiner Komplexität vollständig erfassen zu können. Heute klären wir, worauf zu achten ist, welche Fachbegriffe benötigt werden, welche Arten der Absetzung zur Verfügung stehen und wann diese anzuwenden sind.

Steuerlich absetzbar – Die wichtigsten Grundbegriffe

Um Anwaltskosten als Betriebsausgaben korrekt und auf die richtige Art und Weise absetzen zu können, müssen zunächst die wichtigsten Grundbegriffe geklärt werden. Dazu gehören die Fachausdrücke “Werbungskosten”, “Betriebskosten” und “Abschreibung”. Es ist entscheidend, diese Begriffe richtig in Zusammenhang zu setzen, um Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen zu können.

Bei den Betriebskosten handelt es sich um Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Grundstücks, der darauf befindlichen Gebäude und Nebengebäude sowie den dort vorhandenen Anlagen und Einrichtungen entstehen. Bei den Betriebskosten dürfen jedoch nur Ausgaben berücksichtigt werden, die für Instandhaltung, Ungezieferbekämpfung, Entwässerung usw. anfallen. Zahlungen für Verwaltung oder ähnliche Gehaltszahlungen zählen nicht zu den Betriebskosten.

Zu den Werbungskosten gehören laut Einkommenssteuergesetz unter anderem Schuldzinsen und Renten, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, Zahlungen an einen Berufsverband, Kosten für Arbeitsmittel, Aufwendungen für Abnutzung (AfA), Anwaltskosten, Arbeitskleidung, Dienstreisen, Fachliteratur, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Kontoführungskosten, Telefon- und Internetkosten, Unfallkosten und Versicherungen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur Aufwendungen, die geschäftlich – also nicht privat – verursacht werden und daher steuerlich absetzbar sind, berücksichtigt werden dürfen. Diese Kriterien werden im weiteren Verlauf des Artikels genauer erläutert.

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Im Video: Anwalts- und Gerichtskosten als Werbungskosten absetzbar?

Nun aber zunächst zur Abschreibung an sich. Die Begriffe “Gebühren absetzen” und “Gebühren abschreiben” können synonym verwendet werden. Dabei handelt es sich um den Betrag, um den der zu versteuernde Gewinn am Jahresende reduziert werden kann. Hierbei ist unter anderem die Abschreibungsdauer zu berücksichtigen, die aus der AfA-Tabelle ermittelt werden kann. Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren zur Abschreibung: die lineare und die degressive Abschreibung. In der Regel wird jedoch die lineare Abschreibung bevorzugt, daher wird das degressive Verfahren an dieser Stelle nicht weiter behandelt.

Anwaltskosten planen

Wenn ein Rechtsstreit bevorsteht, ist ein kompetenter Anwalt erforderlich. Es ist allgemein bekannt, dass diese Kosten schnell ins Unermessliche steigen können. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ausführlich über Anwaltskanzleien in der Nähe zu informieren. Im Internet finden Sie auch einen Anwaltskosten-Vergleich sowie einen Anwaltskosten-Rechner. Diese beiden Funktionen, die auch auf mehreren Portalen verfügbar sind, ermöglichen die Planung der möglichen Kosten.

Es ist jedoch zu beachten, dass es sich dabei um grobe Richtwerte handelt. Je nach Art des Rechtsstreits können die Betriebsausgaben für Anwaltskosten unterschiedliche Ausmaße annehmen, die jedoch gesetzlich begrenzt sind. Sie dürfen also einen gesetzlich festgelegten Rahmen nicht überschreiten. Wenn Sie die Anwaltskosten von der Steuer absetzen möchten, werden nur Ausgaben anerkannt, die nachweislich aus geschäftlichen Gründen entstanden sind. Erfüllt dieses Kriterium, wird je nach Höhe der Gebühren die Art der Abschreibung bestimmt.

Anwaltskosten absetzen – so wird es berechnet

Wie bereits erwähnt, werden die Anwaltskosten als Werbungskosten abgesetzt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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Bei der Berechnung der Höhe der Abschreibung wird die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle ermittelt und der Betrag anschließend mit folgender Formel berechnet:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten : Nutzungsdauer

Wenn dies fachgerecht durchgeführt wurde, kann der entstandene Betrag über die Jahre der Nutzungsdauer abgesetzt werden.

Um Anwaltskosten abschreiben zu können, wird auch unterschieden, in welchem Zusammenhang sie entstanden sind. Wenn diese Betriebsausgaben aufgrund von Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern entstehen, die dann im Unternehmen selbst verwendet werden, werden alle entstandenen Kosten addiert und als Gesamtbetrag abgerechnet. Anwaltskosten, die infolge eines Rechtsstreits entstehen, werden in der Regel sofort in voller Höhe abgeschrieben. Dafür können entweder einzelne Anwaltskosten abgesetzt oder ein Sammelpool gebildet werden, in dem alle Aufwendungen des Jahres gesammelt werden und am Jahresende der abzuschreibende Betrag ermittelt wird.

Im Video: Sind Anwaltskosten eine außergewöhnliche Belastung?

Das Wichtigste nochmal im Überblick

Um Anwaltskosten von der Steuer absetzen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Beratung und Vertretung durch den Anwalt aufgrund geschäftlicher Angelegenheiten erfolgt ist. Bei der Abschreibung selbst ist entscheidend, aus welchem Grund die Aufwendungen entstanden sind. Kosten, die im Zusammenhang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen, werden zu dem Gesamtbetrag des jeweiligen Wirtschaftsguts hinzugerechnet und ordnungsgemäß mithilfe der AfA-Tabelle abgeschrieben. Werden Anwaltskosten aufgrund eines Rechtsstreits entstanden, werden diese in der Regel direkt im Jahr der Rechnungsstellung in voller Höhe vom zu versteuernden Gewinn des Unternehmens abgezogen. Ein Anwaltskostenvergleich sowie ein im Internet verfügbarer Anwaltskostenrechner können Ihnen helfen, die entstehenden Betriebsausgaben besser zu planen. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um Richtwerte handelt, die je nach Art des Rechtsstreits und der Anwaltskanzlei höher oder niedriger ausfallen können. Ein kompetenter Steuerberater kann Ihnen bei der ordnungsgemäßen Absetzung der Anwaltskosten helfen.

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