AOK Kündigung – Fristen und Form für einen Kassenwechsel

AOK Kündigung – Fristen und Form für einen Kassenwechsel

Die Kündigung deiner Krankenkasse erfordert besondere Regelungen. Wir zeigen dir, wie du form- und fristgerecht bei der AOK kündigen kannst.

Die AOK Krankenversicherung hat in ihren 130 Jahren ihres Bestehens einen Kundenstamm von etwa 24 Millionen Versicherten aufgebaut. Mit ihren 1400 Geschäftsstellen ist die AOK fast überall in Deutschland präsent. Gehörst auch du zu den AOK-Versicherten, bist aber unzufrieden mit den Preisen oder Leistungen der Krankenkasse? Du hast dich entschieden, deine Versicherung bei der AOK zu kündigen? Hier sind alle wichtigen Informationen zu deiner Kündigung, damit dein Wechsel so reibungslos wie möglich abläuft.

AOK kündigen – Bindungsfrist

Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten. Das bedeutet, du kannst nur im Falle einer Sonderkündigung deine Krankenversicherung wechseln.

Die Bindungsfrist entfällt in folgenden Fällen:

  • Es liegt eine Unterbrechung der Krankenversicherung vor.
  • Eine Familienversicherung schließt sich der bestehenden Versicherung an.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung wird verlassen, beispielsweise für eine private Kasse (nicht bei Wahltarifen!).
  • Die Versicherungspflicht erlischt, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

Solltest du zusätzlich zu deiner Krankenversicherung einen Wahltarif bei deiner Krankenkasse gewählt haben, so verlängert sich deine Bindungsfrist um mindestens 3 Jahre. Weitere Informationen findest du in deinen Unterlagen und Verträgen mit deiner Krankenversicherung.

AOK kündigen – Kündigungsfrist und -form

Außerhalb der Bindungsfrist kannst du jederzeit deine Mitgliedschaft bei der AOK kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Deine Kündigung wird demnach Ende des übernächsten Monats wirksam. Solltest du beispielsweise am 01.09.2015 bei der AOK kündigen, so greift diese rechtlich am 30.11.2015.

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Deine Kündigung muss bei der AOK in schriftlicher Form eingehen. Wir empfehlen dir, den Weg des Einschreibens inklusive Rückschein zu wählen, da du in diesem Fall einen Nachweis über deine Kündigung erhältst.

In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands sind verschiedene AOK-Stellen vertreten. In unserer Adressdatenbank findest du die Adresse deiner zuständigen Stelle. An diese kannst du das ausgefüllte Kündigungsschreiben senden. Vergiss dabei nicht, deine spezifischen Daten wie Name oder Versicherungsnummer einzutragen. Speichere es mit unserem Service einfach als PDF und drucke es aus.

AOK kündigen – Sonderkündigungsrecht

Wenn die AOK einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen bestehenden Beitrag erhöht, hast du die Möglichkeit, unabhängig von der allgemeinen Bindungsfrist von 18 Monaten bei der AOK zu kündigen. Die Bindungsfrist bei einem Wahltarif bleibt auch bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags bestehen. Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen findest du auf der Seite der AOK Bayern.

AOK kündigen – So verhältst du dich richtig

Damit die AOK deine Kündigung richtig zuordnen kann, achte immer darauf, dass deine Daten auf dem Kündigungsschreiben richtig angegeben sind. Vergiss also nicht, deine Versichertennummer zu vermerken. Solltest du mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts bei der AOK kündigen, so musst du dies auch explizit in deiner Kündigung erwähnen.

Bevor du bei der AOK kündigst, solltest du auf eine fortlaufende Krankenversicherung achten. Wenn du eine Krankenkasse gefunden hast, deren Angebote dich mehr überzeugen als die der AOK, dann kündige deine Mitgliedschaft und reiche die Kündigungsbescheinigung bei der neuen Krankenversicherung ein. Weitere Informationen und Tipps, worauf du beim Wechsel der Krankenkasse achten solltest, findest du in unserem Blog-Artikel “Krankenkasse wechseln – Was sollten Versicherte beachten?”.

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