Arbeitskleidung und Schutzkleidung: Was ist der Unterschied?

Arbeitskleidung und Schutzkleidung: Was ist der Unterschied?

Arbeitskleidung, Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung – diese Begriffe werden oft durcheinander gebracht oder gleichgesetzt. Doch es gibt wesentliche Unterschiede. Erfahren Sie hier, was Arbeitskleidung von Schutzkleidung unterscheidet.

Arbeitskleidung, Berufskleidung und Dienstkleidung

Arbeitskleidung umfasst auch Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung. Im engeren Sinne dient Arbeitskleidung jedoch vor allem dem Schutz der persönlichen Kleidung des Arbeitnehmers. Sie ersetzt oder bedeckt diese. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, welche Kleidung er auf der Arbeit trägt, und trägt die Kosten dafür selbst.

Berufskleidung hingegen ist zweckmäßig oder in bestimmten Branchen üblich. Zum Beispiel tragen Bankangestellte Anzüge und Gastronomie-Mitarbeiter Kochjacken. In der Regel ist der Arbeitnehmer für die Anschaffung und Reinigung der Berufskleidung verantwortlich.

Dienstkleidung wird vor allem in bestimmten Berufen des öffentlichen Dienstes getragen. Polizisten und Feuerwehrleute tragen typischerweise Uniformen. Die Kosten für Dienstkleidung können unterschiedlich geregelt sein, abhängig von Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebsvereinbarungen.

Was versteht man unter Schutzkleidung?

Schutzkleidung ist ebenfalls eine Form von Arbeitskleidung. Im Gegensatz zur Arbeitskleidung im engeren Sinne dient Schutzkleidung jedoch in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers. Je nach Arbeitsplatz können verschiedene Schutzfunktionen erforderlich sein, wie zum Beispiel Flammschutz, Chemikalienschutz, Kälteschutz oder Maschinenschutz. Schutzkleidung ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter gründlich in der Verwendung von Schutzkleidung zu unterweisen. Denn nicht alle Schutzkleidung ist gleich. Sie umfasst nicht nur Anzüge für spezielle Schutzfunktionen, sondern auch Wetterschutzkleidung und Warnkleidung.

Wahl der Schutzkleidung

Bevor Schutzkleidung verwendet wird, muss sie in einem Prüflabor auf verschiedene Eigenschaften getestet und zertifiziert werden. Die Auswahl der geeigneten Schutzkleidung für Ihren Betrieb sollte auf einer Gefährdungsbeurteilung basieren. Dabei müssen alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten berücksichtigt werden.

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Sind Arbeits- und Schutzkleidung verpflichtend?

Arbeits- oder Berufskleidung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er diese einführen möchte oder nicht. Schutzkleidung hingegen ist verpflichtend. Wenn das Gefahrenrisiko in bestimmten Arbeitsbereichen hoch ist und geeignete Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber sie bereitstellen. Die Kosten für Schutzkleidung trägt dann der Arbeitgeber.

Gleichzeitig sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die Schutzkleidung gewissenhaft zu tragen und Beschädigungen umgehend ihrem Vorgesetzten zu melden. Dies ist gemäß §15 ArbSchG eine Pflicht der Beschäftigten.

Die Pflege der Schutzkleidung

Im Gegensatz zu Arbeits-, Berufs- und Dienstkleidung ist der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Reinigung der Schutzkleidung verantwortlich. Den Arbeitnehmern ist dies in der Regel untersagt.

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