Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Kein Anspruch, aber immer noch Hilfe!

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Kein Anspruch, aber immer noch Hilfe!

Wer während seines Angestelltenverhältnisses lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und arbeitslos wird, hat normalerweise Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Doch es gibt Fälle, in denen dieser Anspruch nicht besteht und man arbeitslos ohne Leistungsbezug ist. Keine Sorge, denn in diesem Beitrag erfahren Sie, welche Umstände dazu führen können und welche Alternativen Sie haben. Dabei hilft Ihnen die Arbeitsagentur trotzdem dabei, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Wann gibt es Arbeitslosengeld und wann nicht?

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitsuchend ohne Leistungsbezug sind, gehören Sie zu denjenigen Arbeitslosen in Deutschland, die trotz Verlust der Beschäftigung keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen haben. Es gibt aber auch Menschen, die direkt Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, zum Beispiel weil sie nicht lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie eine Reihe formaler Voraussetzungen erfüllen.

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Wer nicht einzahlt, erhält auch nichts. Zusätzlich muss die sogenannte Rahmenfrist erfüllt sein: Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wenn Sie sich von Job zu Job hangeln und die Rahmenfrist nicht erreichen, gibt es eine verkürzte Rahmenfrist. Nach zusammengerechneten sechs Monaten kurzfristiger Beschäftigungen (nicht mehr als zehn Wochen jeweils) können Sie Arbeitslosengeld I erhalten.

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Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft?

Selbst wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und Arbeitslosengeld I erhalten, ist dies begrenzt. Die Höchstdauer richtet sich nach der Zeit, in der Sie in den vorangegangenen fünf Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Diese beträgt mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate. Wenn Sie danach immer noch arbeitslos sind und Hilfe benötigen, haben Sie vermutlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bekannt als “Hartz IV”. Unsere Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Anspruchszeiträume:

Tabelle: Anspruchszeiträume von Arbeitslosengeld

Sie erhalten also stets nur halb so lange Arbeitslosengeld I wie Sie vorab in einem Zeitraum von fünf Jahren eingezahlt haben. Dies ist begrenzt auf regulär zwölf Monate, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind. Anders ausgedrückt: Sie haben bis zu einem vollen Jahr Zeit, mit Hilfe der Arbeitsagentur eine neue Anstellung zu finden.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug nach Selbstständigkeit

Auch wer selbstständig ist, kann Arbeitslosengeld I erhalten. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu erfüllen. Daher sind ehemalige Selbstständige meist arbeitslos ohne Leistungsbezug.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I und II

Arbeitslos ohne Leistungsbezug bedeutet, dass man kein Arbeitslosengeld II bezieht. Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren maximale Bezugsdauer abgelaufen ist, haben oft Anspruch auf ALG II. Allerdings ist ALG II nicht mehr nur an die individuelle Person, sondern an den gesamten Haushalt geknüpft. Wenn Sie also in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft mit einem gutverdienenden Partner zusammenleben oder selbst über zu viel Vermögen verfügen, dann sind Sie trotz Arbeitslosengeld I arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungsbezug.

Was sind meine Rechte und Pflichten?

Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, sollten Sie sich dennoch arbeitslos melden und mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, um einen Job zu finden oder sich weiterzubilden. Auch ohne Leistungsansprüche ist es die Aufgabe der Arbeitsagenturen, Sie bestmöglich bei der Jobsuche zu unterstützen. Allerdings müssen Sie dafür auch einige Mitwirkungspflichten erfüllen.

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Arbeitsagentur hilft trotzdem bei der Jobsuche

Arbeitsuchende und Arbeitslose werden unabhängig vom Bezugsanspruch dabei unterstützt, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die Agentur für Arbeit bietet eine Reihe von kostenlosen Dienstleistungen an, um Sie bestmöglich zu unterstützen:

  • Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
  • Erstellung von Bewerberprofilen
  • Vermittlungsvorschläge
  • Nutzung von Jobbörse, Lernbörse und Berufsinformationszentrum
  • Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
  • Bewerbungstraining

Diese Pflichten haben Sie dennoch

Wenn die Arbeitsagentur Ihnen bei der Jobsuche helfen soll, müssen Sie aktiv mitmachen. Das bedeutet, dass Sie die Termine einhalten und die vereinbarten Maßnahmen erfüllen. Sie müssen sich selbst aktiv um eine Stelle bemühen und sich auf vermittelte Stellen unverzüglich bewerben. Bei positiver Rückmeldung sollten Sie die Stelle auch annehmen. Zudem sollten Sie offen für weitere Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung sein, wie zum Beispiel Weiterbildungen oder Umschulungen, die vom staatlichen Träger finanziert werden können. Hier sind einige unserer gefragtesten Weiterbildungen und Umschulungen inklusive Starttermin:

Bild: Beispiele für gefragte Weiterbildungen und Umschulungen

Krankenversicherung nicht vergessen

Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind und keine staatliche Unterstützung erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht übernommen. Da Sie jedoch gesetzlich verpflichtet sind, sich zu versichern, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in einer Krankenkasse. Der Beitrag wird auf Basis der jeweils geltenden Mindestbemessungsgrundlage berechnet. Alternativ können Sie sich möglicherweise beim Ehepartner mitversichern lassen. Am besten sprechen Sie direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.

Kurz und knapp: Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Werden Sie arbeitslos, haben Sie nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie in den zwei Jahren zuvor mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Wenn der Anspruch nicht (mehr) besteht und Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, sind Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug. Sie können dennoch die kostenfreien Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Jobsuche helfen.

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Bild: Arbeitsagentur