Bist du gerade arbeitslos geworden und fragst dich, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht? Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um dich finanziell abzusichern.
1. Allgemeiner und erhöhter Leistungssatz
Arbeitslose mit Kind erhalten einen erhöhten Leistungssatz von 67%. Alle anderen erhalten den allgemeinen Leistungssatz von 60%. Doch wann wird ein Kind berücksichtigt? Und wie lange gilt diese Berücksichtigung? Die Antwort findest du in § 32 des Einkommensteuergesetzes.
2. Bemessungsentgelt
Um dein Arbeitslosengeld zu berechnen, wird dein Bemessungsentgelt berücksichtigt. Dieses wird anhand deines durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts im letzten Jahr vor der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ermittelt. Dabei werden bestimmte Zahlungen wie Abfindungen nicht berücksichtigt.
3. Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt ist das Bemessungsentgelt abzüglich bestimmter Pauschalen wie Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Es entspricht also dem pauschalierten Nettoentgelt.
4. Anspruchsdauer
Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Dauer deines Versicherungsverhältnisses und deinem Lebensalter ab. Du musst eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor deiner Arbeitslosmeldung erfüllen. Abhängig von deiner Beschäftigungsdauer und deinem Lebensalter variiert die Höchstdauer des Arbeitslosengeldes.
Fazit
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Vorhandensein von Kindern, dem Bemessungsentgelt und der Anspruchsdauer. Informiere dich genau über die rechtlichen Bestimmungen, um deine finanzielle Situation während der Arbeitslosigkeit zu verstehen.