Arbeitslosengeld beantragen: So geht’s!

Arbeitslosengeld beantragen: So geht’s!

Wer seinen Job verliert, hat oft als Erstes Angst um die finanziellen Folgen. Wenn Sie jedoch zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses unterstützt Sie während der Phase der Arbeitslosigkeit. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Arbeitslosengeld beantragen und was Sie dabei beachten sollten.

Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen

Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Höhe und Dauer der Leistung hängen von Ihrem Alter, der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung und Ihrem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ab.

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Es empfiehlt sich, dies spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu tun. Falls Sie erst später von Ihrer Kündigung erfahren, sollten Sie die Meldung innerhalb von drei Tagen vornehmen. Die eigentliche Meldung als arbeitslos erfolgt hingegen am ersten Tag ohne Beschäftigung.

Antrag auf Arbeitslosengeld

Unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhalten Sie keinerlei Leistungen ohne einen ordnungsgemäßen Antrag. Sie müssen also aktiv Arbeitslosengeld beantragen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie entweder in Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder können sie online herunterladen.

Der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag stellen, kann wichtig sein. In der Regel beantragen Sie Arbeitslosengeld I direkt bei der Arbeitslosmeldung, um schnellstmöglich Geld zu erhalten. Es kann jedoch manchmal sinnvoll sein, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen – zum Beispiel, wenn Sie bald 50, 55 oder 58 Jahre alt werden. Dies hängt mit der maximalen Bezugsdauer zusammen.

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Im Grundsatz haben Sie vier Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen, solange Sie weiterhin arbeitslos sind. Wenn Sie beispielsweise einen Monat vor Ihrem 50. Geburtstag arbeitslos werden und direkt Arbeitslosengeld I beantragen, beträgt die maximale Dauer zwölf Monate. Wenn Sie hingegen nach Ihrem Fünfzigsten den Antrag stellen, erhöht sich die Bezugsdauer auf 15 Monate.

Was Sie für den Antrag benötigen

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie nachweisen, ob und wie lange Sie gearbeitet haben. Außerdem müssen Sie Ihren Verdienst und die Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung belegen.

Folgende Informationen sind in der Regel erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis Ihrer Steuerklasse
  • Arbeitsbescheinigungen und Nachweise für andere versicherungspflichtige Zeiten
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse
  • Aktuelle Bankverbindung
  • Rentenversicherungsnummer
  • Steueridentifikationsnummer

Die Einreichung des eigentlichen Arbeitslosengeld-Antrags ist verbindlich für den Bezug der Leistung, während andere Unterlagen gegebenenfalls nachgereicht werden können. Falls die Bearbeitung zu lange dauert, besteht außerdem die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Arbeitslosengeld II beantragen

In manchen Fällen besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das betrifft insbesondere Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung sowie Arbeitnehmer, die die erforderliche Anwartschaftszeit nicht erfüllt haben. In diesem Fall müssen Sie Arbeitslosengeld II beantragen, auch bekannt als Hartz IV.

Wenn Sie nach dem maximalen Bezug von Arbeitslosengeld I weiterhin arbeitslos sind, können Sie im Anschluss direkt Arbeitslosengeld II beantragen. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nicht um eine Versicherungsleistung handelt, sondern um eine Grundsicherung, die nur bei entsprechendem Bedarf gewährt wird.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II reichen Sie bei Ihrem örtlichen Jobcenter ein. Die entsprechenden Formulare finden Sie online und der Antrag selbst kann ebenfalls online gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass zur Klärung Ihres Anspruchs auch Ihr Vermögen und das Einkommen anderer mit Ihnen zusammenlebender Personen herangezogen werden.

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Fazit: Arbeitslosengeld beantragen in Kürze

Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend und dann persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld I wird anhand Ihrer Unterlagen geprüft, ob, wie lange und in welcher Höhe Sie Arbeitslosengeld I erhalten. Alternativ oder im Anschluss können Sie beim Jobcenter Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung, beantragen. Auch hier ist ein Antrag erforderlich.

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