Arbeitslosengeld I und II – Welche Unterschiede gibt es?

Arbeitslosengeld I und II – Welche Unterschiede gibt es?

Wenn es um finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende geht, sind Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) zwei grundlegend verschiedene Modelle. Während ALG I eine Versicherungsleistung ist, handelt es sich bei ALG II um eine staatliche Unterstützung für Bedürftige.

Arbeitslosengeld I

ALG I ist eine Versicherungsleistung, auf die Arbeitnehmer Anspruch haben, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Leistungen aus dieser Versicherung werden unabhängig vom Vermögen des Empfängers erbracht und können nicht gekürzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf zudem nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen, da dies als Arbeitslosigkeit betrachtet wird und der Anspruch auf ALG I entfällt.

Höhe der Leistungen

Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem vorherigen Nettogehalt des Antragstellers. Personen ohne Kinder erhalten 60% ihres letzten Nettogehalts, während Eltern 67% aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.

Zusätzlich zu diesen Zahlungen werden auch die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Kosten einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Dies gilt für ALG I-Empfänger, die mindestens fünf Jahre Mitglied der Versicherung waren. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden jedoch maximal in Höhe der Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Für die Rentenversicherung gelten weiterhin Einzahlungen, jedoch fallen diese aufgrund des verringerten Einkommens geringer aus, was sich später auf den Rentenanspruch auswirkt.

Wie lange besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch auf ALG I besteht, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Dauer des Anspruchszeitraums ist abhängig von der Einzahlungsdauer.

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Für Arbeitslose über 50 Jahre gibt es eine Sonderregelung, die eine verlängerte Bezugsdauer vorsieht:

  • Bis 50: 12 Monate Einzahlung, 16 Monate Bezugsdauer
  • 50-55: 30 Monate Einzahlung, 15 Monate Bezugsdauer
  • 55-58: 36 Monate Einzahlung, 18 Monate Bezugsdauer
  • Ab 58: 48 Monate Einzahlung, 24 Monate Bezugsdauer

Arbeitslosengeld II

ALG II, besser bekannt als Hartz IV, ist eine staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll den Lebensunterhalt für diejenigen sichern, die entweder keine oder nur unzureichende Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

ALG II wurde 2005 als Kombination aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eingeführt. Bevor Zahlungen erfolgen, wird geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht und ob Hilfebedürftigkeit vorliegt. Dabei werden das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Während das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, gibt es bestimmte finanzielle Rücklagen, die bei der Ermittlung des Vermögens unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören private Altersvorsorgeformen wie die Riester- oder Rürup-Rente.

Höhe der Leistungen

Für ALG II gibt es feste Regelsätze, die nach dem Alter variieren. Die Höhe der Leistungen hängt daher von der Bedarfsgemeinschaft ab.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Wenn der Antragsteller alleinerziehend ist oder ein behindertes Kind versorgt, wirkt sich dies auf die Höhe der Leistungen aus. Auch eine Schwangerschaft beeinflusst die Leistungen einer Antragstellerin.

Des Weiteren werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind.

Wie lange besteht Anspruch?

Der Anspruch auf ALG II besteht solange, wie der Empfänger arbeitslos gemeldet ist und Hilfebedürftigkeit vorliegt. Es gelten jedoch strenge Auflagen. Wer Meldefristen versäumt oder nicht ausreichend Eigenbemühungen bei der Jobsuche vorweisen kann, riskiert eine Kürzung der Leistungen.

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Fazit

Die Unterschiede zwischen ALG I und ALG II sind bedeutend. Während ALG I eine Versicherungsleistung ist, die auf Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung basiert, handelt es sich bei ALG II um staatlich finanzierte Grundsicherung für Bedürftige. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen zu verstehen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die man benötigt.