Arbeitslosengeld: Verschiebung und Unterbrechung

Arbeitslosengeld: Verschiebung und Unterbrechung

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann den Bezug unter bestimmten Bedingungen verschieben oder unterbrechen. Dies ermöglicht es, den Restanspruch zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, beispielsweise für eine geplante Auszeit, Reise oder Selbstständigkeit. Voraussetzung ist, sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch vollständig entfällt, wenn die Anwartschaftszeit nicht erfüllt wird oder ein Restanspruch nicht innerhalb von 4 Jahren nach der Arbeitslosmeldung in Anspruch genommen wird.

Erfüllen der Anwartschaftszeit

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss sich die arbeitslose Person arbeitslos melden, solange sie die Anwartschaftszeit erfüllt. Die Arbeitslosmeldung kann entweder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder digital im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit mit elektronischem Identitätsnachweis erfolgen. Es ist wichtig, die Arbeitslosmeldung nicht mit der Arbeitssuchendmeldung zu verwechseln, die auch schriftlich oder online ohne besondere Form möglich ist und zusätzlich erfolgen muss. Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn die arbeitslose Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war, kann jedoch verkürzt sein.

Praxistipp

Wenn Sie die Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds aufschieben möchten und sich erst später arbeitslos melden möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Anwartschaftszeit dann immer noch erfüllen. Zur Sicherheit sollten Sie das vorab mit der Agentur für Arbeit absprechen. Im Zweifel hilft die Beratung bei einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Sozialversicherungsrecht tätig ist.

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Verfallsfrist des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach der Arbeitslosmeldung. Wenn die Unterbrechung nach Ablauf dieser 4 Jahre beendet wird, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld verschieben oder unterbrechen, sind Sie während dieser Zeit nicht über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Wenn Sie keine andere Versicherung haben, beispielsweise über die Familienversicherung, müssen Sie sich selbst versichern. Eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung könnten in Frage kommen.

Wie funktionieren Verschiebung und Unterbrechung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?

Verschiebung

Für eine Verschiebung melden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos. Sie wählen einen Zeitpunkt, an dem Sie arbeitslos sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeit suchen und Arbeitslosengeld beziehen möchten. Dies ist nur möglich, solange die Anwartschaftszeit noch erfüllt ist. In der Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung müssen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten jedoch auch kein Arbeitslosengeld. Sie haben während dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV). Beachten Sie jedoch, dass Sie sich fristgerecht arbeitssuchend melden müssen, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen möchten (3 Monate vor dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder unverzüglich, wenn dies erst kurzfristig bekannt wird).

Unterbrechung

Eine Unterbrechung des Bezugs von Arbeitslosengeld ist sinnvoll, wenn Sie über längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und das Arbeitslosengeld deshalb erst später beziehen möchten. Eine Verschiebung der Arbeitslosmeldung hilft in diesem Fall nicht, da die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wäre. Für eine Unterbrechung müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Sich fristgerecht arbeitssuchend melden und
  • Sich arbeitslos melden, solange Sie die Anwartschaftszeit noch erfüllen, und
  • Arbeitslosengeld beantragen.
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Nach mindestens 1 Tag Arbeitslosigkeit, für den Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie sich vom Bezug des Arbeitslosengelds wieder abmelden, indem Sie erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie sich erneut arbeitslos melden und mitteilen, dass Sie nun Ihren Restanspruch in Anspruch nehmen möchten.

Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, den Bezug von Arbeitslosengeld zu verschieben bzw. zu unterbrechen

  • Es ist eine Reise geplant, die während der Arbeitslosigkeit stattfinden soll.
  • Nach dem Verlust einer Anstellung ist eine selbstständige Tätigkeit geplant. Während dieser Zeit ist die selbstständige Person nicht auf das Arbeitslosengeld angewiesen. Sinnvoll ist das insbesondere, wenn die Agentur für Arbeit für diese Selbstständigkeit keinen Gründungszuschuss gewähren würde.
  • Es ist eine Auszeit (Sabbatical) geplant. Während dieser Zeit will die arbeitslose Person beispielsweise von Ersparnissen und/oder dem Einkommen des Ehegatten leben.
  • Die Zeit der Arbeitslosigkeit soll für Bildung (z.B. Weiterbildung oder Studium) verwendet werden und die arbeitslose Person finanziert diese selbst, beispielsweise von ihren Ersparnissen oder über ein Stipendium. Sinnvoll ist das insbesondere, wenn bekannt ist, dass die Agentur für Arbeit die jeweilige Bildungsmaßnahme nicht finanzieren würde.
  • Die Anspruchsdauer kann sich verlängern, indem die arbeitslose Person den Anspruchsbeginn durch eine spätere Arbeitslosmeldung nach hinten verschiebt. Die Anspruchsdauer richtet sich nach dem Lebensalter, in dem sich die arbeitslose Person arbeitslos meldet. Wer kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit 50, 55 oder 58 Jahre alt wird und finanziell nicht darauf angewiesen ist, sofort Arbeitslosengeld zu erhalten, kann sich deshalb auch erst nach dem jeweiligen Geburtstag arbeitslos melden. Dabei ist zu beachten, dass die Anwartschaftszeit bei der Arbeitslosmeldung noch erfüllt sein muss, da der gesamte Anspruch sonst verloren geht. Es ist ratsam, dies im Voraus mit der Agentur für Arbeit abzustimmen, um Fehler zu vermeiden.
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Wer hilft weiter?

Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden.

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