Arbeitsrecht und gesetzliche Schutzbestimmungen – Was du wissen musst!

Arbeitsrecht und gesetzliche Schutzbestimmungen – Was du wissen musst!

Arbeitnehmer sind in einem Beschäftigungsverhältnis oft die schwächere Partei und daher benötigen sie besonderen Schutz. Dieser Schutz wird durch die Sozialversicherung, Gewerkschaften und den Staat gewährleistet. Im Falle eines Rechtsstreits ist der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgericht und das Sozialgericht unterstützt.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, 1996)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern bei der Arbeit. Es umfasst verschiedene Bereiche wie das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrenstoffverordnung, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Darüber hinaus enthält das SGB III Regelungen zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung, die eine wichtige Rolle im Arbeitsrecht spielen. Es gibt arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen sowie Vorschriften zum körperlichen Schutz des Arbeitnehmers. Der körperliche Schutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz und den Betriebsgefahrenschutz.

Zum sozialen Arbeitsschutz gehören der Arbeitszeitschutz, der Urlaubsanspruchsschutz, der Kündigungsschutz und Schutzmaßnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsvertragsrecht sind im Grundgesetz BGB, im Handelsgesetzbuch HGB und in der Gewerbeordnung enthalten. Es gibt auch Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung oder zur Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und bei Krankheit. Weitere Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, zum kollektiven Arbeitsrecht und zur Ausländerbeschäftigung finden sich in verschiedenen Gesetzesschriften.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen

Diese Bestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer und betreffen die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch sowie den Unfall- und Gesundheitsschutz. Die Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz sind in verschiedenen Gesetzen wie der Arbeitsstättenverordnung, der Gewerbeordnung, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und dem Gesetz über Betriebsärzte oder anderen Betriebssicherheitsfachkräften enthalten.

Die Arbeitsstättenverordnung legt die wichtigsten hygienischen, arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln fest. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Geräte, Maschinen und Betriebsvorrichtungen sicher für ihre Mitarbeiter zu gestalten. Der Arbeitgeber erhält Unterstützung von den Sicherheitsbeauftragten der Reichsversicherungsordnung, RVO.

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Seit 1996 müssen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten alle Arbeitsbedingungen gemäß einer EU-Rahmenrichtlinie dokumentieren. Dieser Gesundheitsschutz erleichtert es den Betriebsräten, ihre Rechte durchzusetzen. Das Arbeitszeitgesetz legt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit fest. In der Regel beträgt die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden pro Tag, es gibt jedoch Ausnahmen. Nacht- und Schichtarbeit sind ebenfalls im Arbeitszeitrecht geregelt.

Wenn der Urlaubsanspruch nicht durch Tarifverträge geregelt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitnehmern mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr gewährt. Der Kündigungsschutz unterliegt ebenfalls den allgemeinen Schutzbestimmungen und beträgt in der Regel vier Wochen. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit können längere Fristen gelten, und die Kündigung muss sozial vertretbar sein.

Im Jahr 2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet, das alle Diskriminierungsmerkmale wie Rasse, ethische Herkunft, sexuelle Ausrichtung, Alter usw. auflistet. Es gibt spezielle Schutzbestimmungen für bestimmte Personen, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen erforderlich sind.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt die gesundheitliche Entwicklung von jugendlichen Beschäftigten. Es regelt die Arbeitszeiten, die Schichtarbeit, die Ruhepausen, die Arbeit an Samstagen oder Sonntagen sowie die Nachtarbeit. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt auch die Berufsschulzeit und eventuelle Tempoabhängigkeiten fest (Jugendliche dürfen nicht nach Leistung bezahlt werden).

Vor Arbeitsbeginn von Jugendlichen findet eine gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung statt, gefolgt von einer jährlichen Bescheinigung. Der Urlaubsanspruch von Jugendlichen wird ebenfalls geregelt.

Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elterngeld und Elternzeit

Das Mutterschutzgesetz schützt alle werdenden Mütter und Wöchnerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie müssen ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen. Das Gesetz regelt unter anderem die Schwere der körperlichen Arbeit und den Kündigungsschutz.

Die Elternzeit wird im Bundeserziehungsgesetz geregelt, das beiden Elternteilen nach Antragstellung bis zu drei Jahre Elternzeit gewährt. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt die Höhe, Dauer und den Anspruch auf Elterngeld. Das BerzGG wurde weitgehend vom BEEG übernommen.

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Weitere allgemeine Schutzbestimmungen umfassen die Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen, das Arbeitsplatzschutzgesetz, das Altersteilzeitgesetz (ATG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Einige Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Bedingungen für Personaldienstleister, die auf dem Arbeitsmarkt stark zunehmen.

Arbeitsrecht

Der Schutz von Arbeitnehmern und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind von entscheidender Bedeutung, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Als Arbeitnehmer solltest du deine Rechte kennen und dich bei Fragen oder Problemen an entsprechende Stellen wenden.