Arbeitsrechtsschutz & Berufsrechtsschutz: So bist du bei Streit mit dem Arbeitgeber gut abgesichert

Arbeitsrechtsschutz & Berufsrechtsschutz: So bist du bei Streit mit dem Arbeitgeber gut abgesichert

Das Arbeitsrecht kann komplex und verwirrend sein, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt. In solchen Fällen ist es wichtig, gut abgesichert zu sein. Mit Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz kannst du dir den nötigen juristischen Beistand sichern. In diesem Artikel erfährst du, wie diese Versicherungen funktionieren und welche Leistungen sie bieten.

Allgemeine Beratung

Häufig benötigen Arbeitnehmer eine rechtliche Einschätzung, bevor es zu einem offiziellen Rechtsfall kommt. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber Urlaubstage streichen oder den Arbeitsort verlegen möchte. In solchen Situationen übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel keine Kosten für eine allgemeine Beratung. Es gibt allerdings Versicherungen, die eine telefonische Beratung anbieten, welche in solchen Fällen hilfreich sein kann.

Unternehmen droht mit Kündigung

Normalerweise tritt der Rechtsschutz erst in Kraft, wenn eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wurde. Das bedeutet, dass eine allgemeine Beratung vor einem Personalgespräch in der Regel nicht abgedeckt ist. Allerdings kann die Versicherung die Kosten übernehmen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Arbeitgeber dir unrechtmäßig mit einer Kündigung gedroht hat. In einem solchen Fall solltest du auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinweisen und darlegen, dass bereits ein Rechtsschutzfall vorliegt.

Aufhebungsvertrag

Die Kosten für die Beratung zu einem Aufhebungsvertrag werden von Versicherungen oft abgelehnt, mit der Begründung, dass die Gestaltung von Verträgen nicht abgedeckt sei. Wenn dein Arbeitgeber jedoch mit einer Kündigung droht, falls du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst, muss die Versicherung die Beratungskosten übernehmen. Es ist wichtig, deiner Versicherung gegenüber darzulegen, dass die angedrohte Kündigung rechtswidrig wäre, um sicherzustellen, dass sie die Kosten übernimmt.

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Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht

In der Regel übernimmt die Versicherung keine Kosten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht. Dazu gehören beispielsweise Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung oder betrieblichen Regelungen des Arbeitgebers. Auch Fragen des Dienstrechts, wie die Einstufung in die richtige Besoldungsgruppe, sind nicht abgedeckt.

Kündigung wegen einer Straftat

Die Versicherung zahlt nicht, wenn du den Rechtsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hast. Wenn du jedoch fälschlicherweise beschuldigt wirst und dein Arbeitgeber dich deshalb fristlos kündigt, kann die “erweiterte Strafrechtsleistung” in der Privatrechtsschutzversicherung helfen, um dich abzusichern.

Keine Aussicht auf Erfolg

Die Versicherung übernimmt nur die Kosten, wenn Erfolgsaussichten bestehen. In seltenen Fällen kann die Versicherung eine Deckungszusage verweigern, wenn sie der Meinung ist, dass du den Streit nicht gewinnen kannst. In solchen Fällen musst du die Begründung für die Ablehnung einfordern und kannst diese Entscheidung dann anfechten oder dich an den Versicherungsombudsmann wenden.

Mit Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz kannst du bei Streitigkeiten mit deinem Arbeitgeber beruhigt sein. Achte jedoch darauf, die genauen Leistungen und Bedingungen deiner Versicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass du den bestmöglichen Schutz erhältst.