Arbeitsunfall melden: Fristen, Ablauf und Folgen

Arbeitsunfall melden: Fristen, Ablauf und Folgen

Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland ist beeindruckend. Im Jahr 2021 verletzten sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 806.217 Arbeitskräfte während der Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeiten. Das bedeutet, dass durchschnittlich 19,78 von 1.000 Vollzeitbeschäftigten in einem Jahr einen Arbeitsunfall erlitten haben. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Arbeitsunfälle keine Seltenheit sind, sondern immer wieder vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Arbeitskraft im Laufe ihres Berufslebens einen Unfall erleidet, ist beachtlich.

Für Arbeitgeber hat dies verschiedene Konsequenzen. Es ist besonders wichtig, alle vorgeschriebenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Einweisung und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Arbeitsschutz. Zudem sind regelmäßige Kontrollen von Maschinen, elektrischen Installationen und anderen Bereichen vorgeschrieben. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus sind sie Voraussetzung dafür, dass im Falle eines Arbeitsunfalls eine Versicherungsschutz besteht. Wenn Sie als Arbeitgeber diese Vorgaben nicht einhalten, können Sie selbst haftbar gemacht werden.

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Arbeitsunfälle leider nicht vollständig vermeiden. Die oben genannte Statistik zeigt, dass wahrscheinlich jedes Unternehmen früher oder später damit konfrontiert wird. Dies wirft die Frage auf, was in solchen Fällen zu tun ist. Wenn während der Arbeit eine Verletzung auftritt, müssen Sie den Arbeitsunfall melden. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen und worauf Sie achten müssen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Bevor wir auf die Details der Meldung eines Arbeitsunfalls eingehen, ist es sinnvoll, zunächst die Definition eines Arbeitsunfalls zu klären. Dadurch wissen Sie genau, in welchen Fällen es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt und ob Sie diesen melden müssen.

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis von außen, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung bei der betroffenen Person führt. Dabei sind plötzlich auftretende Krankheiten wie Herzinfarkte nicht inbegriffen. Auch Selbstverletzungen aus freiem Willen gelten nicht als Unfall.

Damit es sich um einen Arbeitsunfall handelt, muss dieser Unfall während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert sein. Dieses Kriterium ist von großer Bedeutung. Die gesetzliche Unfallversicherung für die Berufsausübung ist obligatorisch. Jeder Arbeitgeber muss diese für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließen. Im Falle eines Arbeitsunfalls tritt die Versicherung in Kraft. Für Unfälle in der Freizeit bietet sie jedoch keinen Schutz. Jede Person kann eine private Unfallversicherung abschließen, die jedoch freiwillig ist. Es ist auch wichtig, den Unterschied zu Arbeitsunfällen auf dem Weg zur Arbeit zu beachten. In diesen Fällen ist ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Es handelt sich jedoch um eine separate Kategorie mit etwas anderen Regeln.

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Typische Arbeitsunfälle im Frontline-Bereich

Frontline-Mitarbeiter sind beschäftigte, die nicht im Büro sitzen. Viele von ihnen haben direkten Kontakt zu Kunden, Patienten oder anderen Personen, zum Beispiel im Einzelhandel und im Gesundheitswesen. Andere arbeiten an Fließbändern in der Produktion und Lebensmittelindustrie oder in der Logistik. Sie alle sind im Alltag deutlich größeren Gefahren ausgesetzt als Büroangestellte. Deshalb bezeichnen wir sie als Frontliner.

Dies zeigt sich auch in den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen. An erster Stelle steht der Bereich “Stolpern, Rutschen, Stürzen”. Frontline-Mitarbeiter sind hier besonders gefährdet. Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel sind oft unterwegs, um Kunden zu bedienen. Auch im Gesundheitswesen müssen die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Patienten gehen, was häufig das Benutzen von Treppen erfordert. Dies zeigt, dass auch in diesem Bereich ein hohes Risiko für Arbeitsunfälle besteht.

An zweiter Stelle dieser Liste steht die unsachgemäße Bedienung von Maschinen, vor allem in Produktionsbetrieben. Hier ist die Sicherheitskultur in der Unternehmensführung oft stärker ausgeprägt als in Handelsunternehmen. Die Umsetzung und Einhaltung sicherheitsfördernder Maßnahmen im Frontline-Bereich gestaltet sich jedoch oft schwierig.

Auch unsachgemäßes Heben, Tragen und Lagern spielt eine wichtige Rolle als dritthäufigste Ursache. Frontliner müssen häufig schwere Gegenstände heben oder Patienten bewegen. Plötzliche Rückenbeschwerden gelten ebenfalls als Unfall. Bei Außendienstmitarbeitern wie Paketzustellern spielen auch Verkehrsunfälle eine wichtige Rolle. Diese gehören ebenfalls zu den häufigsten Unfallursachen.

Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Risiken in diesem Bereich so weit wie möglich zu reduzieren. Am besten legen Sie eine Sicherheitscheckliste an, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

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Wem muss der Arbeitgeber den Arbeitsunfall melden?

Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, ist es notwendig, diesen zu melden. Viele Arbeitgeber wissen jedoch oft nicht genau, an wen sie den Unfall melden müssen und wo die richtige Anlaufstelle dafür ist. Die Meldung des Unfalls muss immer an die gesetzliche Unfallversicherung erfolgen, da diese Institution die daraus resultierenden Kosten übernimmt. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (BG). Daher sind sie die ersten Ansprechpartner.

Es ist wichtig, dem Versicherungsträger zwei Kopien der Meldung zukommen zu lassen. Außerdem ist es ratsam, eine weitere Kopie der Meldung für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Zudem empfiehlt es sich, interne Meldungen an den Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt zu machen. Wenn Ihr Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegt, müssen Sie der Landesbehörde für Arbeitsschutz eine Kopie zukommen lassen, wenn Sie einen Arbeitsunfall melden.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Viele Arbeitgeber fragen sich, wie lange sie Zeit haben, einen Arbeitsunfall zu melden. Diese Frage ist wichtig, da für die Meldung eines Arbeitsunfalls eine Frist von nur drei Tagen einzuhalten ist. Dabei sollten auch Feiertage sowie Samstage und Sonntage beachtet werden. Der Tag, an dem der Unfall passiert ist, zählt jedoch nicht mit.

Es gibt jedoch besondere Regelungen für bestimmte Arbeitsunfälle, die von dieser Frist abweichen. Bei Massenunfällen mit mehr als drei beteiligten Personen müssen Sie den Arbeitsunfall sofort melden. Dies gilt auch für Unfälle mit schweren Verletzungen und Todesfällen. Bei sehr leichten Unfällen, die zu einer Krankschreibung von maximal drei Tagen führen, ist hingegen keine Meldung erforderlich.

Kann ich einen Arbeitsunfall auch nachträglich melden?

Aufgrund der kurzen Fristen kommt es oft vor, dass Arbeitgeber diese nicht einhalten können. Manchmal kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer zunächst davon ausgehen, dass der Unfall nicht gravierend ist und melden ihn ihrem Vorgesetzten nicht einmal. Wenn später Probleme auftreten, ist die Frist oft bereits abgelaufen.

In einem solchen Fall stellt sich die Frage, was zu tun ist und ob der Arbeitsunfall nachträglich gemeldet werden kann. Grundsätzlich ist es möglich, einen Arbeitsunfall später zu melden. Allerdings bringt dies einige Probleme mit sich. Es ist dann schwierig, zu beweisen, dass der Unfall tatsächlich während der Arbeitszeit passiert ist, insbesondere wenn die betroffene Person keinen Durchgangsarzt aufgesucht hat. Obwohl es möglich ist, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden, ist es ratsam, immer innerhalb der Fristen zu reagieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu instruieren, dass sie Sie umgehend über alle Unfälle informieren.

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Formular ausfüllen und Ablauf

Wenn Sie einen Arbeitsunfall melden, müssen Sie in der Regel ein spezielles Formular ausfüllen. Bei vielen genossenschaftlichen Versicherungen ist dies mittlerweile sogar online möglich. Verbände wie die DGUV bieten auch kostenlose Vordrucke zum Download an.

Normalerweise muss das verunglückte Individuum das Formular ausfüllen. Zunächst müssen der Ort und die Zeit des Unfalls genau angegeben werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, Zeugen zu nennen, sofern vorhanden. Es ist auch wichtig, eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, falls Fragen auftauchen. Im Anschluss folgt eine chronologische Schilderung des Unfallhergangs. Weitere Angaben wie Art der Verletzung und Tätigkeit der betroffenen Person werden ebenfalls benötigt. Das Formular sollte innerhalb der vorgegebenen Fristen vom verunglückten Mitarbeiter ausgefüllt zurückgegeben werden. Anschließend müssen Sie es an die Berufsgenossenschaft übermitteln.

Folgen: Wer zahlt was?

Nach einem Arbeitsunfall hat die verunglückte Person Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies muss zunächst vom Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen übernommen werden. Danach tritt die Berufsgenossenschaft ein und zahlt 80 Prozent des bisherigen Bruttogehalts. Bei einer Beeinträchtigung von mindestens 20 Prozent für mindestens 26 Wochen oder dauerhaft erhält die betroffene Person eine Verletztenrente. Zusätzlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen eine Erwerbsminderungsrente.

Die Unfallversicherung finanziert auch verschiedene Rehabilitations- und Therapiemaßnahmen, mit denen sich die verunglückte Person den Lebensunterhalt bestreiten kann. Der Umfang dieser Leistungen hängt jedoch immer von der Art der Verletzungen ab.

Zusammenfassung

Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden, sind sie in der Regel gut geschützt. Sie müssen jedoch den Arbeitsunfall melden, wenn möglich innerhalb der vorgesehenen Fristen. Um einen vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind Sie als Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Reagieren Sie nicht nur schnell und zuverlässig bei Unfällen, sondern etablieren Sie eine Sicherheitskultur, die Unfälle verhindert und die Produktivität erhöht. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Leitfaden.