Arbeitsunfälle können das Leben von Menschen stark beeinflussen. Neben den gesundheitlichen Folgen kann es auch finanzielle Auswirkungen geben. Viele Menschen denken, dass Rentenzahlungen nur im Alter relevant sind. Tatsächlich spielt die Rente jedoch auch bei Arbeitsunfällen eine wichtige Rolle.
Welche Rentenarten gibt es nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall haben betroffene Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf eine monatliche Rente. Es gibt unterschiedliche Rentenarten, die in Frage kommen können. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rentenarten geben:
1. Verletztenrente
Die Verletztenrente wird von der Berufsgenossenschaft gezahlt, dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Anspruch entsteht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen infolge des Arbeitsunfalls für mindestens ein halbes Jahr um mindestens 20 % gemindert ist. Die genaue Höhe der Rente richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst und der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
2. Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellbar ist und er nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Weitere Bedingungen sind eine Mindestversicherungslaufzeit von fünf Jahren und eine Wartezeit von mindestens drei Jahren mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung.
Wie hoch ist die Rentenzahlung?
Die genaue Höhe der Rentenzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Beitragszahlung in die Rentenversicherung, dem Nettoeinkommen und dem Ausmaß der Erwerbsminderung. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung erhalten Versicherte etwa ein Viertel ihres Nettolohns, bei einer vollständigen Einschränkung wird etwa die Hälfte des Gehalts veranschlagt.
Fazit
Bei einem Arbeitsunfall können betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf eine monatliche Rente haben. Die genaue Rentenhöhe und Rentenart hängen von verschiedenen Faktoren ab und werden individuell berechnet. Es ist ratsam, sich im Falle eines Arbeitsunfalls rechtzeitig bei einer Arbeitsrechtskanzlei beraten zu lassen, um mögliche Rentenansprüche geltend zu machen.