Die heutige Arbeitswelt ist geprägt von Flexibilität und Mobilität, und das betrifft auch die Arbeitszeit. Arbeitnehmer profitieren von verschiedenen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Teilzeit in verschiedenen Formen. Doch die Berechnung der täglichen oder monatlichen Arbeitszeit ist nicht mehr so einfach wie früher. Hier kann ein Arbeitszeitrechner Abhilfe schaffen. Aber wie berechnet man die Arbeitszeit eigentlich richtig und was gehört alles zur Arbeitszeit?
Ganz ohne Rechnen
Die Berechnung der Arbeitszeit kann mit Hilfe weniger Formeln erfolgen. Dabei hängt die korrekte Berechnung von der Soll-Arbeitszeit und den im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstagen ab. Egal, ob Vollzeit oder Teilzeit, die Arbeitszeit lässt sich wie folgt berechnen:
- Tägliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage pro Woche
- Durchschnittliche Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit x 4,35
Neben diesen grundlegenden Berechnungen gibt es weitere Aspekte, die bei der Arbeitszeitberechnung zu beachten sind. Pausen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Tägliche Arbeitszeit berechnen
Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, teilen Sie einfach die Wochenarbeitszeit Ihres Arbeitszeitmodells durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. So erhalten Sie die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit.
Monatliche Arbeitszeit berechnen
Angenommen, Sie haben ein Teilzeitmodell mit 20 Wochenstunden. Dann müssen Sie dementsprechend 87 Stunden pro Monat arbeiten (20 x 4,35 = 87). Die Monatsarbeitszeit ist auch wichtig für die Berechnung des Stundenlohns.
Was gehört alles zur Arbeitszeit?
Der Begriff “Arbeitszeit” ist komplexer als man denkt. Es ist wichtig zu wissen, welche Zeiten tatsächlich zur Arbeitszeit zählen, insbesondere bei der eigenen Arbeitszeitberechnung oder der Verwendung eines Arbeitszeitrechners.
Neben der klassischen Anwesenheitszeit im Büro oder bei einem Kunden vor Ort zählen auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für Dienstreisen und Reisezeiten. Bei Rufbereitschaft hingegen zählt nur tatsächlich geleistete Arbeit als Arbeitszeit.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Bewertung der Arbeitszeit je nach Berufsgruppe aufgrund von Sonderregelungen unterschiedlich sein kann. Die Arbeitszeit einer Ärztin unterscheidet sich beispielsweise von der eines Büroangestellten. Es ist daher ratsam, sich über die relevanten Bestimmungen genauer zu informieren, falls Unklarheiten bestehen.
Pausen während der Arbeitszeit
Pausen während der Arbeitszeit sind nicht nur verdient, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern nach einer bestimmten Arbeitszeit Pausen von festgelegter Dauer zu gewähren.
In Deutschland beträgt die Ruhepause mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden Arbeit. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit müssen 45 Minuten Pause gemacht werden. Es ist erlaubt, die Pausen in Einheiten von 15 Minuten aufzuteilen.
In Österreich beträgt die Pause nach 6 Stunden Arbeit 30 Minuten. Diese kann in 2 Einheiten von 15 Minuten oder 3 Einheiten von 10 Minuten aufgeteilt werden. Zusätzliche oder längere Pausen können angeordnet werden, insbesondere bei schweren Arbeiten oder zum Schutz der Arbeitnehmer.
In der Schweiz ist eine Pause von mindestens 15 Minuten nach einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden vorgeschrieben. Bei mehr als 7 Stunden Arbeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden, bei mehr als 9 Stunden Arbeit 60 Minuten. Pausen können in kleinere Einheiten aufgeteilt werden, wenn sie länger als 15 Minuten dauern. Längere Pausen können ebenfalls eingeplant werden. Pausen gelten in der Schweiz grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, solange der Mitarbeiter sich vom Arbeitsplatz entfernen kann. Der Arbeitsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen enthalten.
Die korrekte Berechnung der Arbeitszeit ist wichtig, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Es lohnt sich, die geltenden Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls einen Arbeitszeitrechner zu verwenden, um die Arbeitnehmerrechte zu sichern.