Arbeitszimmer absetzen – Steuern sparen leicht gemacht!

Arbeitszimmer absetzen – Steuern sparen leicht gemacht!

Viele Arbeitnehmer haben sich schon lange gewünscht, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch erst durch die Corona-Pandemie wurde das Homeoffice in großem Maßstab ermöglicht. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Kosten für ein Arbeitszimmer können grundsätzlich entweder als Werbungskosten (bei Angestellten) oder als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall sind die Kosten ohne Begrenzung absetzbar. Das Arbeitszimmer gilt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit dort verbringen, beispielsweise drei von fünf Arbeitstagen in der Woche.

  2. Für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. In diesem Fall können Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  3. Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen: Im Rahmen dieser können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Damit das Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, müssen allerdings noch weitere Anforderungen erfüllt sein.

Arbeitszimmer absetzen – die Voraussetzungen

Laut Definition des Gesetzgebers ist ein Arbeitszimmer immer ein abgeschlossener Raum. Eine Arbeitsecke im Flur zählt daher nicht als Arbeitszimmer.

Darüber hinaus gilt, dass ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und büromäßig eingerichtet ist. Die private Mitbenutzung darf höchstens 10 Prozent betragen. Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein.

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher beispielsweise kein Gästebett, Kinderspielzeug oder andere private Gegenstände im Arbeitszimmer unterbringen.

Ganz wichtig: Vermutlich werden Sie das Zimmer nach Ihrer Zeit im Home-Office wieder wie zuvor nutzen wollen – und nicht als Arbeitszimmer. Machen Sie deshalb unbedingt Fotos von Ihrem temporären Arbeitszimmer – zu Beginn und zum Ende der Zeit.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Rechenbeispiel

Um die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, messen Sie die Fläche des Arbeitszimmers und setzen sie in Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung. Beispiel: Das Zimmer ist 13 Quadratmeter groß, die Wohnung 65 Quadratmeter. Der Anteil beträgt 20 Prozent. Sie können also 20 Prozent der Miete, Energie- und Wasserkosten sowie weitere Ausgaben absetzen. Kosten für Renovierung oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen im Arbeitszimmer werden zu 100 Prozent berücksichtigt.

Zählt eine Arbeitsecke als Arbeitszimmer?

In vielen deutschen Wohnzimmern befindet sich eine kleine Arbeitsecke mit Schreibtisch, PC und ein paar Akten. Hier wird abends noch schnell etwas für die Arbeit erledigt. Die Arbeitsecke wird also für den Beruf genutzt.

Leider können die Kosten dafür nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht aufgeteilt werden dürfen.

Ein Wohnzimmer wird überwiegend privat genutzt und eine Aufteilung in eine berufliche oder betriebliche und private Nutzung ist nicht vorgesehen. Ein Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Daher kommt ein anteiliger Abzug, wie für eine Arbeitsecke, nicht in Frage.

Was gilt, wenn mehrere Personen das Arbeitszimmer nutzen?

Wenn mehrere Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen, können die jeweiligen Aufwendungen von jeder Person abgesetzt werden. Dabei genügt es, dass jede Person die Tätigkeit im Arbeitszimmer im notwendigen Umfang tatsächlich verrichten kann.

Für den Abzug gelten jeweils die individuellen Abzugsvoraussetzungen (unbegrenzter oder begrenzter Kostenabzug, siehe oben). Beim begrenzten Kostenabzug gilt der Höchstbetrag von 1.250 € für jede Person getrennt. Der Abzug ist für ein Arbeitszimmer also mehrfach möglich, solange die anteiligen Kosten entsprechend vorliegen.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Bei den Kosten, die Sie für Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, unterscheiden wir zwischen Kosten, die anteilig anfallen und Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen:

  • Anteilig berechnete Kosten: Diese Kosten werden anteilig von den Kosten der Wohnung oder des Hauses berechnet. Dazu berechnen Sie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche. Gängige anteilige Kosten sind Miete, Strom, Heizung, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.

  • Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen: Diese Kosten werden nicht anteilig, sondern vollständig als Werbungskosten berücksichtigt. Dazu zählen vor allem Renovierungskosten und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer.

Arbeitsmittel im Homeoffice absetzen

Kosten für Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben.

Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel sind Bürostuhl, Schreibtisch, Computer oder Regale. Wenn die Nettokosten jeweils weniger als 800 € betragen, können die gesamten Ausgaben im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Höhere Nettokosten müssen eventuell über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die genaue Nutzungsdauer finden Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Homeoffice-Pauschale – das sollten Sie wissen!

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, gibt es für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine Alternative: die Homeoffice-Pauschale. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Mobilarbeit eingeführt.

LESEN  IoT-Plattformen im Vergleich: Tipps und Tricks für die Auswahl

Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Der Vorteil: Für die Homeoffice-Pauschale müssen keine Nachweise über entstandene Ausgaben erbracht werden. Ausgaben für Arbeitsmittel können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.

Die Pauschale hat jedoch zwei Nachteile: Zum einen kann für Homeoffice-Tage keine Entfernungspauschale angesetzt werden, da die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte entfällt. Zum anderen wird die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale berücksichtigt, sondern in diese mit einbezogen. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Gesamtkosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über 1.230 € liegen.

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bei den Werbungskosten in Zeile 45 der Steuererklärung eingetragen.

Die Homeoffice-Pauschale entlastet all diejenigen, die keinen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer haben oder nicht zu mindestens 50 Prozent von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn jedoch die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, können Sie in der Regel deutlich mehr als 600 € steuerlich geltend machen.

Arbeitszimmer

Viele Arbeitnehmer haben sich schon lange gewünscht, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch erst durch die Corona-Pandemie wurde das Homeoffice in großem Maßstab ermöglicht. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Kosten für ein Arbeitszimmer können grundsätzlich entweder als Werbungskosten (bei Angestellten) oder als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall sind die Kosten ohne Begrenzung absetzbar. Das Arbeitszimmer gilt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit dort verbringen, beispielsweise drei von fünf Arbeitstagen in der Woche.

  2. Für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. In diesem Fall können Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  3. Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen: Im Rahmen dieser können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Damit das Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, müssen allerdings noch weitere Anforderungen erfüllt sein.

Arbeitszimmer absetzen – die Voraussetzungen

Laut Definition des Gesetzgebers ist ein Arbeitszimmer immer ein abgeschlossener Raum. Eine Arbeitsecke im Flur zählt daher nicht als Arbeitszimmer.

Darüber hinaus gilt, dass ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und büromäßig eingerichtet ist. Die private Mitbenutzung darf höchstens 10 Prozent betragen. Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein.

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher beispielsweise kein Gästebett, Kinderspielzeug oder andere private Gegenstände im Arbeitszimmer unterbringen.

Ganz wichtig: Vermutlich werden Sie das Zimmer nach Ihrer Zeit im Home-Office wieder wie zuvor nutzen wollen – und nicht als Arbeitszimmer. Machen Sie deshalb unbedingt Fotos von Ihrem temporären Arbeitszimmer – zu Beginn und zum Ende der Zeit.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Rechenbeispiel

Um die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, messen Sie die Fläche des Arbeitszimmers und setzen sie in Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung. Beispiel: Das Zimmer ist 13 Quadratmeter groß, die Wohnung 65 Quadratmeter. Der Anteil beträgt 20 Prozent. Sie können also 20 Prozent der Miete, Energie- und Wasserkosten sowie weitere Ausgaben absetzen. Kosten für Renovierung oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen im Arbeitszimmer werden zu 100 Prozent berücksichtigt.

Zählt eine Arbeitsecke als Arbeitszimmer?

In vielen deutschen Wohnzimmern befindet sich eine kleine Arbeitsecke mit Schreibtisch, PC und ein paar Akten. Hier wird abends noch schnell etwas für die Arbeit erledigt. Die Arbeitsecke wird also für den Beruf genutzt.

Leider können die Kosten dafür nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht aufgeteilt werden dürfen.

Ein Wohnzimmer wird überwiegend privat genutzt und eine Aufteilung in eine berufliche oder betriebliche und private Nutzung ist nicht vorgesehen. Ein Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Daher kommt ein anteiliger Abzug, wie für eine Arbeitsecke, nicht in Frage.

Was gilt, wenn mehrere Personen das Arbeitszimmer nutzen?

Wenn mehrere Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen, können die jeweiligen Aufwendungen von jeder Person abgesetzt werden. Dabei genügt es, dass jede Person die Tätigkeit im Arbeitszimmer im notwendigen Umfang tatsächlich verrichten kann.

Für den Abzug gelten jeweils die individuellen Abzugsvoraussetzungen (unbegrenzter oder begrenzter Kostenabzug, siehe oben). Beim begrenzten Kostenabzug gilt der Höchstbetrag von 1.250 € für jede Person getrennt. Der Abzug ist für ein Arbeitszimmer also mehrfach möglich, solange die anteiligen Kosten entsprechend vorliegen.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Bei den Kosten, die Sie für Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, unterscheiden wir zwischen Kosten, die anteilig anfallen und Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen:

  • Anteilig berechnete Kosten: Diese Kosten werden anteilig von den Kosten der Wohnung oder des Hauses berechnet. Dazu berechnen Sie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche. Gängige anteilige Kosten sind Miete, Strom, Heizung, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.

  • Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen: Diese Kosten werden nicht anteilig, sondern vollständig als Werbungskosten berücksichtigt. Dazu zählen vor allem Renovierungskosten und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer.

Arbeitsmittel im Homeoffice absetzen

Kosten für Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben.

Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel sind Bürostuhl, Schreibtisch, Computer oder Regale. Wenn die Nettokosten jeweils weniger als 800 € betragen, können die gesamten Ausgaben im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Höhere Nettokosten müssen eventuell über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die genaue Nutzungsdauer finden Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Homeoffice-Pauschale – das sollten Sie wissen!

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, gibt es für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine Alternative: die Homeoffice-Pauschale. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Mobilarbeit eingeführt.

LESEN  Günstige Eishockeyschuhe vs. teure Eishockeyschuhe: Welche sind die richtigen für mich?

Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Der Vorteil: Für die Homeoffice-Pauschale müssen keine Nachweise über entstandene Ausgaben erbracht werden. Ausgaben für Arbeitsmittel können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.

Die Pauschale hat jedoch zwei Nachteile: Zum einen kann für Homeoffice-Tage keine Entfernungspauschale angesetzt werden, da die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte entfällt. Zum anderen wird die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale berücksichtigt, sondern in diese mit einbezogen. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Gesamtkosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über 1.230 € liegen.

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bei den Werbungskosten in Zeile 45 der Steuererklärung eingetragen.

Die Homeoffice-Pauschale entlastet all diejenigen, die keinen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer haben oder nicht zu mindestens 50 Prozent von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn jedoch die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, können Sie in der Regel deutlich mehr als 600 € steuerlich geltend machen.

Arbeitszimmer

Viele Arbeitnehmer haben sich schon lange gewünscht, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch erst durch die Corona-Pandemie wurde das Homeoffice in großem Maßstab ermöglicht. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Kosten für ein Arbeitszimmer können grundsätzlich entweder als Werbungskosten (bei Angestellten) oder als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall sind die Kosten ohne Begrenzung absetzbar. Das Arbeitszimmer gilt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit dort verbringen, beispielsweise drei von fünf Arbeitstagen in der Woche.

  2. Für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. In diesem Fall können Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  3. Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen: Im Rahmen dieser können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Damit das Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, müssen allerdings noch weitere Anforderungen erfüllt sein.

Arbeitszimmer absetzen – die Voraussetzungen

Laut Definition des Gesetzgebers ist ein Arbeitszimmer immer ein abgeschlossener Raum. Eine Arbeitsecke im Flur zählt daher nicht als Arbeitszimmer.

Darüber hinaus gilt, dass ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und büromäßig eingerichtet ist. Die private Mitbenutzung darf höchstens 10 Prozent betragen. Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein.

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher beispielsweise kein Gästebett, Kinderspielzeug oder andere private Gegenstände im Arbeitszimmer unterbringen.

Ganz wichtig: Vermutlich werden Sie das Zimmer nach Ihrer Zeit im Home-Office wieder wie zuvor nutzen wollen – und nicht als Arbeitszimmer. Machen Sie deshalb unbedingt Fotos von Ihrem temporären Arbeitszimmer – zu Beginn und zum Ende der Zeit.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Rechenbeispiel

Um die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, messen Sie die Fläche des Arbeitszimmers und setzen sie in Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung. Beispiel: Das Zimmer ist 13 Quadratmeter groß, die Wohnung 65 Quadratmeter. Der Anteil beträgt 20 Prozent. Sie können also 20 Prozent der Miete, Energie- und Wasserkosten sowie weitere Ausgaben absetzen. Kosten für Renovierung oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen im Arbeitszimmer werden zu 100 Prozent berücksichtigt.

Zählt eine Arbeitsecke als Arbeitszimmer?

In vielen deutschen Wohnzimmern befindet sich eine kleine Arbeitsecke mit Schreibtisch, PC und ein paar Akten. Hier wird abends noch schnell etwas für die Arbeit erledigt. Die Arbeitsecke wird also für den Beruf genutzt.

Leider können die Kosten dafür nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht aufgeteilt werden dürfen.

Ein Wohnzimmer wird überwiegend privat genutzt und eine Aufteilung in eine berufliche oder betriebliche und private Nutzung ist nicht vorgesehen. Ein Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Daher kommt ein anteiliger Abzug, wie für eine Arbeitsecke, nicht in Frage.

Was gilt, wenn mehrere Personen das Arbeitszimmer nutzen?

Wenn mehrere Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen, können die jeweiligen Aufwendungen von jeder Person abgesetzt werden. Dabei genügt es, dass jede Person die Tätigkeit im Arbeitszimmer im notwendigen Umfang tatsächlich verrichten kann.

Für den Abzug gelten jeweils die individuellen Abzugsvoraussetzungen (unbegrenzter oder begrenzter Kostenabzug, siehe oben). Beim begrenzten Kostenabzug gilt der Höchstbetrag von 1.250 € für jede Person getrennt. Der Abzug ist für ein Arbeitszimmer also mehrfach möglich, solange die anteiligen Kosten entsprechend vorliegen.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Bei den Kosten, die Sie für Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, unterscheiden wir zwischen Kosten, die anteilig anfallen und Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen:

  • Anteilig berechnete Kosten: Diese Kosten werden anteilig von den Kosten der Wohnung oder des Hauses berechnet. Dazu berechnen Sie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche. Gängige anteilige Kosten sind Miete, Strom, Heizung, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.

  • Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen: Diese Kosten werden nicht anteilig, sondern vollständig als Werbungskosten berücksichtigt. Dazu zählen vor allem Renovierungskosten und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer.

Arbeitsmittel im Homeoffice absetzen

Kosten für Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben.

Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel sind Bürostuhl, Schreibtisch, Computer oder Regale. Wenn die Nettokosten jeweils weniger als 800 € betragen, können die gesamten Ausgaben im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Höhere Nettokosten müssen eventuell über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die genaue Nutzungsdauer finden Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Homeoffice-Pauschale – das sollten Sie wissen!

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, gibt es für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine Alternative: die Homeoffice-Pauschale. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Mobilarbeit eingeführt.

LESEN  Wie effizient sind Netzteile? Die Geheimnisse enthüllt!

Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Der Vorteil: Für die Homeoffice-Pauschale müssen keine Nachweise über entstandene Ausgaben erbracht werden. Ausgaben für Arbeitsmittel können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.

Die Pauschale hat jedoch zwei Nachteile: Zum einen kann für Homeoffice-Tage keine Entfernungspauschale angesetzt werden, da die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte entfällt. Zum anderen wird die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale berücksichtigt, sondern in diese mit einbezogen. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Gesamtkosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über 1.230 € liegen.

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bei den Werbungskosten in Zeile 45 der Steuererklärung eingetragen.

Die Homeoffice-Pauschale entlastet all diejenigen, die keinen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer haben oder nicht zu mindestens 50 Prozent von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn jedoch die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, können Sie in der Regel deutlich mehr als 600 € steuerlich geltend machen.

Arbeitszimmer

Viele Arbeitnehmer haben sich schon lange gewünscht, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch erst durch die Corona-Pandemie wurde das Homeoffice in großem Maßstab ermöglicht. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Kosten für ein Arbeitszimmer können grundsätzlich entweder als Werbungskosten (bei Angestellten) oder als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall sind die Kosten ohne Begrenzung absetzbar. Das Arbeitszimmer gilt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit dort verbringen, beispielsweise drei von fünf Arbeitstagen in der Woche.

  2. Für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. In diesem Fall können Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  3. Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen: Im Rahmen dieser können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Damit das Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, müssen allerdings noch weitere Anforderungen erfüllt sein.

Arbeitszimmer absetzen – die Voraussetzungen

Laut Definition des Gesetzgebers ist ein Arbeitszimmer immer ein abgeschlossener Raum. Eine Arbeitsecke im Flur zählt daher nicht als Arbeitszimmer.

Darüber hinaus gilt, dass ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und büromäßig eingerichtet ist. Die private Mitbenutzung darf höchstens 10 Prozent betragen. Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein.

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher beispielsweise kein Gästebett, Kinderspielzeug oder andere private Gegenstände im Arbeitszimmer unterbringen.

Ganz wichtig: Vermutlich werden Sie das Zimmer nach Ihrer Zeit im Home-Office wieder wie zuvor nutzen wollen – und nicht als Arbeitszimmer. Machen Sie deshalb unbedingt Fotos von Ihrem temporären Arbeitszimmer – zu Beginn und zum Ende der Zeit.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Rechenbeispiel

Um die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, messen Sie die Fläche des Arbeitszimmers und setzen sie in Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung. Beispiel: Das Zimmer ist 13 Quadratmeter groß, die Wohnung 65 Quadratmeter. Der Anteil beträgt 20 Prozent. Sie können also 20 Prozent der Miete, Energie- und Wasserkosten sowie weitere Ausgaben absetzen. Kosten für Renovierung oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen im Arbeitszimmer werden zu 100 Prozent berücksichtigt.

Zählt eine Arbeitsecke als Arbeitszimmer?

In vielen deutschen Wohnzimmern befindet sich eine kleine Arbeitsecke mit Schreibtisch, PC und ein paar Akten. Hier wird abends noch schnell etwas für die Arbeit erledigt. Die Arbeitsecke wird also für den Beruf genutzt.

Leider können die Kosten dafür nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht aufgeteilt werden dürfen.

Ein Wohnzimmer wird überwiegend privat genutzt und eine Aufteilung in eine berufliche oder betriebliche und private Nutzung ist nicht vorgesehen. Ein Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Daher kommt ein anteiliger Abzug, wie für eine Arbeitsecke, nicht in Frage.

Was gilt, wenn mehrere Personen das Arbeitszimmer nutzen?

Wenn mehrere Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen, können die jeweiligen Aufwendungen von jeder Person abgesetzt werden. Dabei genügt es, dass jede Person die Tätigkeit im Arbeitszimmer im notwendigen Umfang tatsächlich verrichten kann.

Für den Abzug gelten jeweils die individuellen Abzugsvoraussetzungen (unbegrenzter oder begrenzter Kostenabzug, siehe oben). Beim begrenzten Kostenabzug gilt der Höchstbetrag von 1.250 € für jede Person getrennt. Der Abzug ist für ein Arbeitszimmer also mehrfach möglich, solange die anteiligen Kosten entsprechend vorliegen.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Bei den Kosten, die Sie für Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, unterscheiden wir zwischen Kosten, die anteilig anfallen und Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen:

  • Anteilig berechnete Kosten: Diese Kosten werden anteilig von den Kosten der Wohnung oder des Hauses berechnet. Dazu berechnen Sie das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche. Gängige anteilige Kosten sind Miete, Strom, Heizung, haushaltsnahe Dienstleistungen usw.

  • Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen: Diese Kosten werden nicht anteilig, sondern vollständig als Werbungskosten berücksichtigt. Dazu zählen vor allem Renovierungskosten und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer.

Arbeitsmittel im Homeoffice absetzen

Kosten für Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben.

Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel sind Bürostuhl, Schreibtisch, Computer oder Regale. Wenn die Nettokosten jeweils weniger als 800 € betragen, können die gesamten Ausgaben im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Höhere Nettokosten müssen eventuell über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Die genaue Nutzungsdauer finden Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Homeoffice-Pauschale – das sollten Sie wissen!

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, gibt es für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine Alternative: die Homeoffice-Pauschale. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Mobilarbeit eingeführt.

Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können für jeden Tag, an dem ausschließlich zuhause gearbeitet wurde, 6 € – maximal jedoch 1.260 € im Jahr – abgesetzt werden. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Der Vorteil: Für die Homeoffice-Pauschale müssen keine Nachweise über entstandene Ausgaben erbracht werden. Ausgaben für Arbeitsmittel können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.

Die Pauschale hat jedoch zwei Nachteile: Zum einen kann für Homeoffice-Tage keine Entfernungspauschale angesetzt werden, da die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte entfällt. Zum anderen wird die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale berücksichtigt, sondern in diese mit einbezogen. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Gesamtkosten einschließlich der Homeoffice-Pauschale über 1.230 € liegen.

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bei den Werbungskosten in Zeile 45 der Steuererklärung eingetragen.

Die Homeoffice-Pauschale entlastet all diejenigen, die keinen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer haben oder nicht zu mindestens 50 Prozent von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn jedoch die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind, können Sie in der Regel deutlich mehr als 600 € steuerlich geltend machen.

Arbeitszimmer