Du bist Arzt oder Ärztin und hast negative Bewertungen auf Google Maps erhalten? Keine Sorge, du musst diese nicht einfach hinnehmen! Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Position von Ärzten gestärkt und klargestellt, dass ungerechtfertigte Bewertungen gelöscht werden können.
Negative Arztbewertungen müssen nicht hingenommen werden
Negative Bewertungen können jeden treffen, auch Ärzte und Ärztinnen. Aber was kannst du als betroffener Arzt tun? Die gute Nachricht ist: Du musst negative Arztbewertungen nicht einfach hinnehmen. Sowohl Bewertungen auf Google Maps als auch im Google Unternehmensprofil können gelöscht werden, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Google Inhaltsrichtlinien verstoßen.
Um dir dabei zu helfen, bieten wir die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an. Innerhalb von 24 Stunden reichen wir die Anträge bei Google ein und setzen uns für die Löschung der ungerechtfertigten Bewertungen ein.
Wichtig: Keine Kommentierung, sondern Löschung!
Eine wichtige Sache, die du als Arzt beachten solltest, ist, dass das Kommentieren oder Beantworten von Bewertungen schnell zu Konflikten mit der ärztlichen Schweigepflicht führen kann. Deshalb solltest du immer die Löschung einer ungerechtfertigten Negativbewertung auf Google bevorzugen, anstatt sie nur zu kommentieren.
OLG Karlsruhe stärkt die Rechtssituation von Ärzten
Das OLG Karlsruhe hat durch einen Beschluss vom 06.07.2020 die Position von Ärzten weiter gestärkt. In diesem Fall ging es um einen Arzt, der eine negative Google Bewertung erhalten hatte, diese aber nicht einem konkreten Patienten zuordnen konnte. Er forderte Google zur Löschung auf, doch Google weigerte sich. Daraufhin verklagte der Arzt Google auf Unterlassung. Mit Erfolg!
Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Bewertung gelöscht werden muss, da Google nicht nachweisen konnte, dass ein tatsächlicher fachlicher Kontakt zwischen dem Arzt und dem Bewertenden bestand. Das vollständige Urteil des OLG Karlsruhe kannst du hier nachlesen.
Wir helfen betroffenen Ärzten gerne!
Wenn auch du von negativen Google-Bewertungen betroffen bist, die du keinem Patienten zuordnen kannst oder die inhaltlich unwahr sind, sind wir gerne für dich da! Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen und verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir vertreten regelmäßig Ärzte verschiedener Fachbereiche und kennen uns daher bestens mit den Anforderungen und Bedürfnissen dieser Berufsgruppe aus.
Mit unserer Expertise und den richtigen Argumenten haben wir eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Arztbewertungen auf Google. Der Festpreis für die Beanstandung einer Google-Bewertung beträgt nur ab 48.- € zzgl. MwSt.
Nutze unser kostenloses Erstgespräch!
Wenn du mehr erfahren möchtest, kannst du gerne ein kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbaren. Ruf uns einfach an unter 0471/483 99 88 – 0 und schildere uns deinen Fall. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch in deinem Fall die Google Bewertungen erfolgreich löschen können. Du kannst uns auch per E-Mail unter info@drnewerla.de kontaktieren oder uns hier auf anwalt.de eine Nachricht senden.
Rechtsschutzversicherung nutzen!
Wenn du eine Firmenrechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese unter Umständen sogar die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Sprich uns gerne darauf an, und wir prüfen mit dir zusammen, ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Hast du als Arzt oder Ärztin negative Google Bewertungen erhalten, die du gerne löschen lassen möchtest? Besuche unsere Internetseite www.bewertungsbeseitiger.de und erfahre mehr über das Thema “Google Bewertungen löschen”. In unserem BewertungsBlog findest du außerdem interessante Beiträge rund um das Thema “Bewertungen löschen” sowie Allgemeines, Lustiges und Kurioses zum Thema Google Bewertungen.