Arzttermin während der Arbeitszeit

Arzttermin während der Arbeitszeit

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit kann oft unvermeidbar sein. Doch ob der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, hängt von der Dringlichkeit des Arztbesuchs und dem Arbeitszeitmodell des Mitarbeiters ab.

Gesetzliche Regelung: Wann gehört ein Arztbesuch zur Arbeitszeit?

Die Behandlung von Arztbesuchen während der Arbeitszeit ist oft in Tarifverträgen geregelt. Wenn es keine spezifischen Regelungen gibt, greift § 616 BGB. Demnach zählt ein Arztbesuch zur Arbeitszeit, wenn er dringend ist und nur innerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Arbeitnehmer haben jedoch keinen generellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche. Wenn der Termin nicht dringend ist und außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann, sollten Arbeitnehmer ihre Arztbesuche in ihrer Freizeit planen.

In welchen Fällen muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen?

Laut älterer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Notwendigkeit des Arztbesuchs gegeben sein, damit der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Eine Notwendigkeit liegt vor, wenn:

  1. Der Arztbesuch nur zu einer bestimmten Uhrzeit möglich ist, z.B. eine morgendliche Blutabnahme, bei der der Patient nüchtern sein muss.
  2. Die Ordinationszeiten des Vertrauensarztes mit den Arbeitszeiten des Mitarbeiters zusammenfallen.
  3. Eine medizinische Notwendigkeit besteht, z.B. bei starken Zahnschmerzen, hohem Fieber oder einem Unfall.
  4. Schwangere Arbeitnehmerinnen können Mutter-Kind-Pass Untersuchungen während der Arbeitszeit durchführen.

Arztbesuch: Freistellung auch für die Wegzeit

Zur Entgeltzahlung gehört nicht nur die eigentliche Zeit des Arztbesuchs, sondern auch die Zeit für den Hin- und Rückweg. Der Arbeitnehmer sollte die schnellste Route wählen, um die Wegzeit zu minimieren. Abweichende Regelungen können in Tarifverträgen festgelegt sein.

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Arztbesuche bei Teilzeitarbeit und Gleitzeit

Teilzeitbeschäftigte haben normalerweise mehr Freizeit als Vollzeitbeschäftigte und sollten daher Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit planen. Nur bei akuten gesundheitlichen Problemen muss der Arbeitgeber den Arztbesuch während der Arbeitszeit akzeptieren und das Entgelt weiterzahlen. Bei Gleitzeit sollten private Angelegenheiten wie Arztbesuche ebenfalls außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen medizinisch dringenden Termin.

Was gilt bei regelmäßigen Behandlungen und Arztbesuchen von kranken Angehörigen?

Bei regelmäßigen Behandlungen besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung während der Arbeitszeit. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, die Arbeitszeit entsprechend anzupassen, um die Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen zu können. Bei Arztbesuchen von kranken Angehörigen gelten die gleichen Regeln wie für den eigenen Arztbesuch. Arbeitnehmer sollten die Termine ihrer kranken Angehörigen vorzugsweise in ihrer Freizeit planen.

Rechtzeitige Information des Arbeitgebers und Fazit

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit sollte unvermeidbar sein. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber umgehend informiert werden. Arbeitgeber haben das Recht, eine ärztliche Bestätigung über den Arztbesuch zu verlangen, die bestimmte Informationen enthalten sollte. Arzttermine sind in der Regel Privatsache und sollten außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden. Nur in Ausnahmefällen, bei akuter Dringlichkeit, muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen.

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