Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten – Was sind die Unterschiede?

Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten – Was sind die Unterschiede?

Einleitung:
Sie hören oft von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten, aber wissen Sie wirklich, was diese Begriffe bedeuten? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Unterschiede und erfahren, wer welche Rechte und Möglichkeiten hat.

Wie unterscheiden sich Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber?

Nach dem Völkerrecht gibt es eine klare Unterscheidung: Menschen, die aufgrund von Zwangslagen ihr Land verlassen, werden als “Flüchtlinge” bezeichnet. Dagegen gelten Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, als “Migranten”. Schließlich sind “Asylbewerber” Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde.

Wer gilt als Flüchtling?

Umgangssprachlich bezeichnen wir die meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, als Flüchtlinge. Juristisch gesehen sind Flüchtlinge jedoch enger definiert. Nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention wird jemand nur als Flüchtling anerkannt, wenn er bestimmten Kriterien entspricht. Dies wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft. Ein anerkannter Flüchtling hat in Deutschland die gleichen Rechte wie ein Asylberechtigter und erhält zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre sowie eine Arbeitserlaubnis. Nach drei Jahren wird der Schutzstatus überprüft, und bei anhaltender Anerkennung kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

Wer gilt als Kontingentflüchtling?

Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisengebieten, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Ausländergruppen.

LESEN  Erforschen Sie die faszinierende Welt der Atmosphären und sinnlichen Wahrnehmung

Wer gilt als Migrant?

Ein Migrant ist jemand, der innerhalb seines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Flüchtlinge fallen genau genommen auch unter diese Definition. Der Begriff Migration wird jedoch meistens verwendet, wenn jemand freiwillig sein Heimatland verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.

Wer ist ein Asylbewerber?

Als Asylsuchende oder Asylbewerber werden Menschen bezeichnet, die sich im Asylverfahren befinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet ihre Anträge individuell. Die Asylbewerber müssen darlegen, warum sie verfolgt werden und warum eine Rückkehr unmöglich ist. Je nach Entscheidung des Amtes können sie asylberechtigt oder anerkannte Flüchtlinge werden. Seit Januar 2015 gilt keine Residenzpflicht mehr für Asylbewerber, sodass sie sich nach drei Monaten frei in Deutschland bewegen dürfen.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Asylbewerber dürfen anfangs nicht arbeiten. Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland ist jedoch eingeschränkte Arbeit erlaubt. Es gibt jedoch bestimmte Vorrangregelungen für deutsche Staatsbürger, EU-Ausländer und anerkannte Flüchtlinge. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber uneingeschränkt arbeiten.

Wer ist asylberechtigt?

Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, gelten als asylberechtigt. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Nach drei Jahren wird der Schutzstatus erneut überprüft, und bei fortgesetzter Anerkennung kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind keine Gründe für Asylgewährung.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, stellen einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dabei werden alle relevanten Informationen aufgenommen, einschließlich Fingerabdrücke und Fotos. Die Entscheidung über den Asylantrag wird nach einer Anhörung getroffen, bei der der Asylsuchende seine Verfolgungssituation erläutern muss.

LESEN  Donuts selber machen ohne Donutmaker: Perfekt für Naschkatzen!

Wer ist geduldet?

Wer weder eine Aufenthaltserlaubnis noch Asyl erhält, muss das Land verlassen. In einigen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. In solchen Situationen erhalten die betroffenen Menschen eine Duldung, die ihnen erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben. Duldungsberechtigte dürfen nach drei Monaten Wartezeit mit Genehmigung der Arbeitsagentur arbeiten.

Wer steht unter subsidiärem Schutz?

Wer weder als Flüchtling noch als asylberechtigt anerkannt wird, kann subsidiären Schutz erhalten. Dieser Schutz gewährt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für ein Jahr, die um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Nach sieben Jahren besteht die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland benötigen eine Genehmigung der Arbeitsagentur, um arbeiten zu dürfen.

In diesem Artikel haben wir die Unterschiede zwischen Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten erläutert. Es ist wichtig, diese Begriffe zu verstehen, um die Rechte und Möglichkeiten der betroffenen Menschen zu kennen und ihnen angemessen zu begegnen.