Auf was Sie bei Ratenzahlung und Vorschüssen beim Kieferorthopäden achten sollten

Auf was Sie bei Ratenzahlung und Vorschüssen beim Kieferorthopäden achten sollten

Eltern, die für ihre Kinder Zusatzleistungen beim Kieferorthopäden bezahlen, stehen oft vor dem Problem, die Kostenkontrolle zu verlieren. Die monatlichen Raten- oder Vorschusszahlungen für ärztliche Zusatzleistungen werden oft ohne genaue Aufschlüsselung der kieferorthopädischen Leistungen vereinbart. Es ist schwer für die Patienten zu überblicken, welche Behandlungsschritte bereits bezahlt und erbracht wurden.

Intransparente monatliche Ratenzahlungen

Besonders bei langen Behandlungszeiträumen, wie sie in der Kieferorthopädie üblich sind, fällt es Patienten schwer, den Überblick zu behalten. Die Leistungen des Kieferorthopäden sind oft noch nicht oder nicht vollständig erbracht. Deshalb sollten Sie Raten- oder Vorauszahlungsvereinbarungen mit Ihrem Kieferorthopäden nicht unterschreiben.

Klage gegen Kieferorthopäden erfolgreich

Die Verbraucherzentrale NRW hat vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich gegen vorformulierte Vereinbarungen über Raten- und Vorauszahlungen für kieferorthopädische Zusatzleistungen geklagt (AZ.: I- 4 U 145/16). Solche Vereinbarungen benachteiligen die Patienten unangemessen und sind daher unzulässig.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Zusätzlich angebotene private Zusatzleistungen sollten Sie sich vom Arzt erklären lassen, damit Sie den individuellen Mehrwert verstehen. Niemand ist gezwungen, sofort zu entscheiden oder zu unterschreiben. Eine Bedenkzeit ist immer möglich, ebenso wie eine Information durch unabhängige Quellen.

Ablehnen einer Ratenzahlungsvereinbarung

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, keine Raten- oder Vorauszahlungsvereinbarungen zu unterschreiben. Stattdessen sollten Sie nach jedem Behandlungsschritt eine Rechnung fordern. Zahnärzte müssen immer erst eine Rechnung über erbrachte Leistungen stellen, bevor die Vergütung fällig wird. Wenn Ihr Kieferorthopäde auf Vorauskasse oder Ratenzahlung besteht, lassen Sie sich von der Krankenkasse beraten und überlegen Sie einen Wechsel.

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Zu viel Gezahltes zurückfordern

Wenn Sie bereits eine solche Vereinbarung abgeschlossen haben, können Sie sich auf das Urteil berufen. Ratenzahlungsvereinbarungen und Vereinbarungen über einen einmaligen Vorschuss sind unwirksam. Zu viel gezahltes Geld kann daher zurückgefordert werden. Fordern Sie Ihren Kieferorthopäden auf, nach jeder Behandlung die erbrachten Leistungen und die angefallenen Kosten gesondert auszuweisen. So behalten Sie den Überblick und können einen eventuellen Überschuss zurückfordern.

Zustimmung der Krankenkasse bei Arztwechsel

Wenn Sie während einer laufenden Behandlung den Kieferorthopäden wechseln möchten, sollten Sie die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Dies stellt sicher, dass Sie eine Rückerstattung des 20%igen Eigenanteils erhalten. Ein ausreichender Grund für einen Wechsel liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zum Kieferorthopäden nachhaltig gestört ist. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und persönlichen Notizen auf, um diese gegebenenfalls der Krankenkasse als Nachweis vorlegen zu können.