Aufenthaltsgestattung: Deine Fragen zum Aufenthalt im Asylverfahren, beantwortet!

Aufenthaltsgestattung: Deine Fragen zum Aufenthalt im Asylverfahren, beantwortet!

Du bist gerade nach Deutschland eingereist und möchtest dich über die verschiedenen Formen der Aufenthalts­genehmigung informieren? Vielleicht hast du schon von der Aufenthaltsgestattung gehört und fragst dich, ob diese als Aufenthaltstitel gilt. In diesem Artikel beantworten wir all deine Fragen rund um die Aufenthaltsgestattung im Asylrecht.

Was bedeutet „Aufenthaltsgestattung“ im Asylrecht?

Unter dem Asylgesetz (AsylG) gibt es verschiedene Formen der Aufenthalts­erlaubnis. Eine davon ist die Aufenthaltsgestattung, die insbesondere für Personen relevant ist, die sich für das Asylverfahren in Deutschland aufhalten und keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben. Die Aufenthaltsgestattung ist eine Bescheinigung, die an Asylbewerber herausgegeben wird. Diese erlaubt es ihnen, sich während des Asylverfahrens bis zu dessen Abschluss in Deutschland aufzuhalten und hier zu leben. Es kann auch eine Arbeitserlaubnis enthalten sein, je nach bestimmten Bedingungen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 55 AsylG.

Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung: Was ist der Unterschied?

Die Aufenthaltsgestattung nach AsylG unterscheidet sich grundlegend von der Aufenthaltserlaubnis, da sie lediglich als Nachweis dient, dass ein Asylantrag gestellt wurde und der Antragsteller sich zu diesem Zweck in Deutschland aufhält. Die Aufenthaltsgestattung wird beim Erstantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt. Wenn sich Antragsteller nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten und an die Länder und Landkreise verwiesen werden, sind die dortigen Ausländerbehörden für die Verlängerung oder Neuausstellung der Aufenthaltsgestattung zuständig.

Beinhaltet eine Aufenthaltsgestattung eine Arbeitserlaubnis?

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung unterliegen zunächst einem absoluten Arbeitsverbot für drei Monate und dürfen in dieser Zeit nicht erwerbstätig sein. Nach den drei Monaten kann eine Arbeitserlaubnis mit einer Aufenthaltsgenehmigung von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein. Es bedarf der Zustimmung der Arbeitsagentur und ist nur in Form eines Leiharbeitsverhältnisses zulässig. Zusätzliche Regelungen sind in § 61 AsylG festgelegt. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung haben jedoch Anspruch auf Sozialleistungen und können am Bildungssystem teilnehmen.

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Aufenthaltsgestattung: Sind Reisen in Deutschland erlaubt?

Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung unterliegen einer Wohnsitzauflage und einer Residenzpflicht. Das bedeutet, dass sie sich im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten müssen. In Ausnahmefällen ist ein zeitweises Verlassen erlaubt, jedoch nur, wenn der Asylbewerber sich weiterhin im regionalen Umfeld des Bezirkes aufhält. Das Reisen innerhalb Deutschlands oder ins Ausland ist mit einer Aufenthaltsgestattung nicht erlaubt.

Aufenthaltsgestattung abgelaufen: Was geschieht in diesem Fall?

Die Gültigkeit einer Aufenthaltsgestattung beträgt in der Regel drei Monate, wenn die Pflicht zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung besteht, oder sechs Monate, wenn dies nicht der Fall ist. Ist die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen, wird eine Verlängerung ausgestellt, solange das Verfahren bzw. der Status des Asylbewerbers noch nicht geklärt ist. Die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn der Asylantrag entschieden wurde und ein entsprechender Bescheid des Bundesamtes vorliegt, unabhängig davon, ob dieser positiv oder negativ ausfällt.

Das waren die wichtigsten Informationen zur Aufenthaltsgestattung im Asylrecht. Wenn du weitere Fragen hast, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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