Sie haben geheiratet und möchten Ihre eheliche Lebensgemeinschaft beenden. Der normale Weg wäre die Scheidung. Jetzt haben Sie vielleicht gehört, dass eine Ehe auch aufgehoben oder annulliert werden kann. Sie möchten wissen, welche Gründe es dafür gibt und unter welchen Voraussetzungen die Aufhebung der Ehe eine Alternative zur Scheidung sein kann.
Wie wird eine Ehe beendet?
Ehen werden auf Lebenszeit geschlossen. Eine Ehe wird aufgelöst, wenn sie durch richterlichen Beschluss geschieden wird, der Ehepartner verstirbt oder die Ehe durch gerichtliche Entscheidung wegen eines Aufhebungsgrundes aufgehoben wird. Wird die Ehe aufgehoben, ist umgangssprachlich auch von der Annullierung der Ehe die Rede.
Wann kommt die Aufhebung der Ehe überhaupt in Betracht?
Die Aufhebung einer Ehe kommt nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die Voraussetzungen fehlten, unter denen eine Ehe überhaupt geschlossen werden kann oder ein Eheverbot bestand.
Beispiele
Sie waren zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig oder einer der Ehepartner war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht zurechnungsfähig.
Nach dem Gesetz ist die Aufhebung der Ehe daher nur in Ausnahmefällen möglich. Liegt keiner dieser Ausnahmefälle vor, kann die Ehe nur geschieden werden.
Welche Gründe rechtfertigen die Aufhebung einer Ehe?
Aufhebung einer Scheinehe
Schließen Sie die Ehe zu dem Zweck, dem Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu beschaffen, ohne dass Sie die Absicht haben, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, ist Ihre Scheinehe aufhebbar. Die Eheschließung ist allerdings zunächst wirksam, kann aber nachträglich aufgehoben werden.
Aufhebung einer Doppelehe
Heiraten Sie, obwohl Sie bereits verheiratet sind oder heiraten Sie einen Partner, der bereits verheiratet ist, sind Sie ein Bigamist. Ihre Ehe ist dann aufhebbar.
Aufhebung, wenn Sie die Eheschließung nicht persönlich erklärt haben
Sollte es Ihnen tatsächlich gelungen sein, die Eheschließung im Standesamt durch einen Stellvertreter vornehmen zu lassen, ist die Trauung zwar nicht unwirksam, begründet aber das Recht zur Aufhebung der Ehe.
Aufhebung bei Minderjährigkeit
Um Kinderehen zu verhindern, hat der Gesetzgeber das Mindestalter für die Eheschließung von ursprünglich 16 Jahren auf 18 Jahre heraufgesetzt. Ausnahmen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Ehen können durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.
Aufhebung einer Ehe unter Verwandten
Die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (Elternteil – Kind – Enkelkind) sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern sind verboten.
Aufhebung bei dauerhafter Geistesstörung
Befindet sich ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung in einem „dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“, ist er geschäftsunfähig. Eine bereits geschlossene Ehe ist wirksam, kann aber aufgehoben werden.
Aufhebung bei vorübergehender Geistesstörung
Hat ein Partner die Eheschließung in einem Zustand vorübergehender Störung seiner Geistestätigkeit vollzogen (Vollrausch), ist die Ehe wirksam, wenn auch aufhebbar.
Aufhebung bei Irrtum
Dachten Sie, es handele sich bei der Trauungszeremonie um ein Verlöbnis oder eine bloße Theateraufführung und wussten Sie nicht, dass Ihr Ja-Wort die Ehe begründet, können Sie die Ehe aufheben lassen.
Irrtum bei arglistiger Täuschung
Wurden Sie durch arglistige Täuschung zur Eheschließung veranlasst und hätten Sie bei Kenntnis der Gegebenheiten nicht geheiratet, ist Ihre Ehe innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erkenntnis der Täuschung aufhebbar.
Aufhebung bei Drohung
Wurden Sie durch Ihren Ehegatten oder einen Dritten durch Drohung zur Heirat veranlasst, unterliegt Ihre Ehe der Aufhebung. Typischer Fall sind Zwangsheiraten.
Welche Konsequenzen hat die Aufhebung einer Ehe?
Wird Ihre Ehe aufgehoben, endet Ihre Ehe erst mit der Auflösung. Da Sie immerhin eine Eheschließung vorgenommen haben, bestehen ähnliche Konsequenzen wie bei einer Scheidung.
Wie beantrage ich die Aufhebung meiner Ehe?
Möchten Sie Ihre Ehe aufheben lassen, müssen Sie die Aufhebung beim Familiengericht beantragen. Sie müssen den Aufhebungsgrund beweisen.
Welche Kosten entstehen bei der Aufhebung einer Ehe?
Wird Ihre Ehe aufgehoben, fallen Ihnen und Ihrem Ex-Ehegatten die Kosten des Verfahrens für Gerichtsgebühren und Anwälte jeweils zur Hälfte zur Last.
Ist die Aufhebung der Ehe eine Alternative zur Scheidung?
Ob die Aufhebung der Ehe eine echte Alternative zur Scheidung darstellt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Sie bei der Aufhebung der Ehe den Aufhebungsgrund zur Überzeugung des Gerichts darlegen und beweisen müssen. Bei der Scheidung hingegen kommt es auf derartige Gründe nicht an.
Fazit
Wenn Sie die im Gesetz bestimmten Aufhebungsgründe in Betracht ziehen, werden Sie feststellen, dass die Aufhebung einer Ehe nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt. Die Aufhebung ist also nur sehr bedingt eine echte Alternative zur Scheidung. Im Regelfall werden Sie auf das herkömmliche Scheidungsverfahren verwiesen.