Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag: Was ist besser?

Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag: Was ist besser?

Du stehst vor der Entscheidung zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag? Wir haben für dich den Unterschied, Vor- und Nachteile sowie die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zusammengefasst.

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Der größte Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag besteht darin, dass ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet, während ein Abwicklungsvertrag lediglich die Einzelheiten zur Vertragsauflösung nach einer vorangegangenen Kündigung regelt.

Im Gegensatz zum Abwicklungsvertrag, der vom Arbeitgeber einseitig ausgesprochen wird, handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Aufhebungsvertrag kann Regelungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Arbeitszeugnis, zur Urlaubsabgeltung oder zur Abfindungshöhe enthalten.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Aufhebungsvertrag der Schriftform bedarf, während der Abwicklungsvertrag auch mündlich oder per E-Mail abgeschlossen werden kann.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?

Obwohl der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht beendet, kann es dennoch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass ein Abwicklungsvertrag ebenfalls als Kündigung betrachtet wird. Eine ALG-Sperre kann vermieden werden, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die Unterzeichnung des Abwicklungsvertrages nachweisen kann und die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam war.

Um eine ALG-Sperre zu vermeiden, kann es manchmal vorteilhafter sein, eine Kündigungsschutzklage einzureichen anstatt einen Abwicklungsvertrag zu unterzeichnen. Eine Alternative ist zudem, dem Abwicklungsvertrag nur zuzustimmen, wenn er eine finanzielle Ausgleichszahlung für das fehlende Arbeitslosengeld während der Sperrfrist vorsieht.

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Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages ohne wichtigen Grund droht dem Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitslosengeld für bis zu drei Monate. Die Sperrfrist kann entfallen, wenn ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Gründe können beispielsweise eine drohende fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, Überforderung am Arbeitsplatz oder die Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft sein.

Vor- und Nachteile von Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilhaft sein, da er Kündigungsschutzklagen vermeidet. Für den Arbeitnehmer kann es jedoch nachteilig sein, da eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld droht.

Mit einem Abwicklungsvertrag entgeht der Arbeitgeber einer Kündigungsschutzklage, während der Arbeitnehmer Vorteile wie eine Abfindungszahlung, ein gutes Arbeitszeugnis und oft auch eine Freistellung genießt.

Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages ist, dass er das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden kann. Das kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat. Für den Arbeitgeber bedeutet der Aufhebungsvertrag auch eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung innerhalb der Kündigungsfrist.

Der größte Nachteil des Aufhebungsvertrages ist, dass dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von mindestens zwölf Wochen droht. Durch die Unterzeichnung des Vertrages trägt der Arbeitnehmer nämlich zu seiner eigenen Kündigung bei.

Arbeitgeber bevorzugen meistens den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, um das Arbeitsverhältnis schnell und sicher zu beenden. Dadurch können sie eine Kündigungsschutzklage vermeiden. Für den Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag kaum mit Risiken verbunden.

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Jetzt liegt es an dir, die Vor- und Nachteile abzuwägen und die für dich beste Option auszuwählen. Denke daran, dass es ratsam ist, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.