Die Ausbildung in Unternehmen ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Entwicklung von jungen Menschen. Doch wer ist eigentlich für die Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung verantwortlich? In diesem Artikel werden wir einen Blick auf die Aufgaben von Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten werfen und erläutern, wer welche Rolle im Ausbildungsprozess einnimmt.
Ausbilder und ihre Aufgaben
Ausbilderinnen und Ausbilder sind in der Regel dafür verantwortlich, die betriebliche Ausbildung ordnungsgemäß zu organisieren und durchzuführen. Sie stehen im Kontakt mit der Berufsschule, anderen Bildungseinrichtungen und sind Ansprechpartner für die Kammer sowie die Auszubildenden selbst.
Die Ausbilder müssen sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein, wie es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorschreibt. In manchen Fällen kann der verantwortliche Ausbilder jedoch nicht für alle Auszubildenden sorgen, insbesondere wenn es verschiedene Ausbildungsberufe im Unternehmen gibt und er nicht über die fachliche Eignung für jeden Beruf verfügt.
Die konkreten Aufgaben der Ausbilderinnen und Ausbilder hängen von der Größe, Struktur und Organisation des Unternehmens sowie von der Anzahl der Auszubildenden ab.
In größeren Unternehmen sind Ausbilder oft Koordinatoren und Organisatoren. Sie kümmern sich um die Einstellung neuer Auszubildender und verteilen diese auf die verschiedenen Unternehmensbereiche. Dabei ist es wichtig, dass die Auszubildenden in allen relevanten Abteilungen angemessene Zeit verbringen.
Selbst in kleineren Unternehmen, wie zum Beispiel Handwerksbetrieben, können Ausbilder alleine nicht alles bewältigen. Oftmals tritt der Inhaber (Meister) als Ausbilder auf, der die Ausbildereignungsprüfung abgelegt hat. Die praktische Arbeit wird jedoch oft von den Angestellten und Gesellen erledigt. Alleine könnte der Inhaber die ordnungsgemäße praktische Ausbildung nicht sicherstellen.
Wer macht dann die Ausbildung?
Das Herzstück der betrieblichen Ausbildung sind die sogenannten Ausbildungsbeauftragten, auch Ausbildungshelfer genannt. Diese sind im Berufsbildungsgesetz explizit erwähnt. Sie müssen persönlich und fachlich geeignet sein, müssen jedoch keine Ausbildereignungsprüfung absolvieren, also keinen Nachweis ihrer pädagogischen und psychologischen Kenntnisse erbringen.
Für die persönliche Eignung gibt das Gesetz keine genaue Definition, es beschreibt jedoch, wer nicht geeignet ist. Nicht geeignet sind insbesondere Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder wiederholt gegen das Gesetz oder die darauf basierenden Vorschriften verstoßen haben.
Natürlich sollten Ausbilderinnen und Ausbilder bei der Auswahl der Ausbildungsbeauftragten auf die persönliche Eignung achten. Schließlich ist es wichtig, dass sich der Auszubildende von ihnen angenommen und wertgeschätzt fühlt. Die gegenseitige Akzeptanz zwischen Ausbildungsbeauftragtem und Auszubildendem ist daher entscheidend. Ein notorischer Nörgler oder Grantler sollte im Zweifel lieber keine Auszubildenden betreuen. Die Verantwortung für eine ordentliche Ausbildung liegt und bleibt immer bei den Ausbildern.
Vorbehalte gegenüber der Aufgabe
Manchmal müssen Ausbilder Überzeugungsarbeit leisten, um die Aufgabe als Ausbildungsbeauftragter an ihre Mitarbeiter zu delegieren. Denn Ausbildung bedeutet Arbeit!
Das ist einerseits wahr, andererseits aber auch nicht. Natürlich braucht es Zeit, um einem Auszubildenden eine Aufgabe zu erklären und später das Ergebnis zu überprüfen. Besonders am Anfang erfordert die Ausbildung einen zusätzlichen Aufwand. Doch mit der Zeit kann der Auszubildende eine echte Entlastung sein und eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen und erledigen. Wie schnell dies geschieht, hängt von der Auffassungsgabe und Motivation des Auszubildenden sowie von der Qualität der Einweisung ab.
Manche Mitarbeitende haben die Befürchtung, der Aufgabe nicht gewachsen zu sein (“Ich kann das nicht!”). In solchen Fällen liegt es an den Ausbildern, Unterstützung anzubieten und insbesondere in der Anfangszeit als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Hilfe kann auch darin bestehen, gemeinsam Aufgaben zu finden, die für den Auszubildenden gut geeignet sind. Später kann der Ausbildungsbeauftragte auf diese Erfahrungen zurückgreifen und immer selbstständiger agieren.
Allerdings sollte man Mitarbeitende, die sich komplett gegen die Aufgabe sperren, nicht dazu zwingen. Das hilft niemandem, vor allem nicht dem Auszubildenden, und führt nur zu schlechter Stimmung und Frustration. In solchen Fällen sollte man lieber nach einer anderen Kandidatin oder einem anderen Kandidaten suchen.
Unterstützung und Motivation der Ausbilder
Einige Mitarbeitende benötigen keine zusätzliche Motivation, da sie Freude daran haben, ihr Wissen weiterzugeben und mit den Nachwuchskräften zu arbeiten. Dennoch sollten diese Mitarbeiter nicht allein gelassen werden. Unterstützung, wie zum Beispiel Tipps und Gespräche mit den Ausbildern, sind immer willkommen. Gleichzeitig sind solche Gespräche eine Möglichkeit, Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden auszudrücken, die sich als Ausbildungsbeauftragte zusätzlich engagieren.
Die Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden, da diese Aufgabe in ihren Arbeitsverträgen nicht immer berücksichtigt wird. Daher ist es wichtig, die Wertschätzung immer wieder zu verdeutlichen. Dies kann auch in finanzieller Form, wie einer Ausbilderzulage, geschehen, aber es muss nicht. Noch wichtiger sind regelmäßiger Austausch mit den Ausbildern und anderen Ausbildungsbeauftragten. Dieser Austausch kann auch in besonderer Atmosphäre, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Essen oder Ausflug, stattfinden.
Nicht zu vergessen ist die Weiterbildung. Neben dem regelmäßigen Austausch können spezielle Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden, wie beispielsweise die Vermittlung von pädagogischen Kenntnissen, didaktische Methoden und andere Maßnahmen. Ziel sollte es sein, dass die Ausbildungsbeauftragten, sofern sie dies wünschen, die Ausbildereignungsprüfung ablegen können.
Obwohl Weiterbildungsmaßnahmen Zeit und Geld kosten, tragen sie zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Ausbildung und zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei. Davon profitieren alle Beteiligten: Die Ausbilder werden von gut qualifizierten Ausbildungsbeauftragten unterstützt und müssen sich weniger kümmern. Die Ausbildungsbeauftragten können sich weiter qualifizieren, dazulernen und ihre Position im Unternehmen aufwerten. Die Auszubildenden profitieren von der guten Qualität der Ausbildung durch die Ausbildungsbeauftragten. Und das Unternehmen sichert sich den Fachkräftenachwuchs und hat motiviertere Mitarbeiter.
Weiterbildung einfach gemacht!
AUBI-plus unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihres Ausbildungspersonals. Die Präsenzveranstaltung “Herausforderung moderne Ausbildung – Praxisnah Perspektiven schaffen und Ausbildungsarbeit erleichtern” richtet sich an Ausbilderinnen, Ausbildungsbeauftragte und ausbildende Fachkräfte und findet am 8. November 2023 an unserem Standort in Hüllhorst statt.
Infos und Anmeldung
Zertifizierte Betriebe als Beispiel
Viele Unternehmen haben sich von AUBI-plus als “BEST PLACE TO LEARN®” zertifizieren lassen. Bei der Zertifizierung werden die aktuellen und ehemaligen Auszubildenden sowie das Ausbildungspersonal zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung im Unternehmen befragt, einschließlich der Kompetenzen des Ausbildungspersonals. Die Ergebnisse machen deutlich, wie wichtig es ist, die Ausbildungsbeauftragten im Blick zu behalten, sie zu motivieren und zu unterstützen. Ein gutes Verhältnis der Ausbildungsbeauftragten zu den Auszubildenden sowie deren Qualifikationen (fachlich und menschlich) sind für den Erfolg der Ausbildung und die Bindung an das Unternehmen von großer Bedeutung.
Lesetipp: Qualitätsreport Ausbildung
Was machen die mit dem Gütesiegel “BEST PLACE TO LEARN®” ausgezeichneten Unternehmen besonders gut? Was ist ihr Erfolgsrezept in Sachen Ausbildung? Wo gibt es Optimierungsbedarf? Der Qualitätsreport Ausbildung gibt Aufschluss über diese Fragen.
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