Du hast Schulden und möchtest eine Lösung finden, ohne dich einem langwierigen Insolvenzverfahren zu unterziehen? Dann könnte ein außergerichtlicher Schuldenvergleich die richtige Option für dich sein. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst und welche Vor- und Nachteile ein außergerichtlicher Schuldenvergleich mit sich bringt.
Vorteile beim außergerichtlichen Schuldenvergleich
Der größte Vorteil für dich als Schuldner besteht darin, dass du die Restschuldbefreiung erreichen kannst, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Dies bedeutet, dass du keinen Insolvenzverwalter bestellen musst und kein pfändbares Vermögen verwerten musst. Außerdem wird kein Insolvenzbeschlag verhängt, der es dir während der Wohlverhaltensperiode untersagt, neues Vermögen anzusparen.
Ein weiterer Vorteil des außergerichtlichen Schuldenvergleichs ist die schnelle Schuldenfreiheit, insbesondere bei einer Einmalzahlung. Während ein Insolvenzverfahren drei bis sechs Jahre dauern kann, kannst du mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich innerhalb von drei bis vier Monaten schuldenfrei sein.
Neben der finanziellen Entlastung reduziert ein Schuldenvergleich auch die psychische Belastung, die mit Schulden einhergeht. Du kannst schneller schuldenfrei werden und der Druck wird gemindert. Zudem hast du nach der Rückzahlung der Vergleichssumme mehr finanziellen Spielraum und kannst dein Einkommen frei verwenden.
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ist diskret und wird nicht öffentlich bekannt gemacht. Anders als beim Insolvenzverfahren bleiben dir unangenehme Briefe der Gläubiger erspart. Zudem ist ein Schuldenvergleich auch aus dem Ausland heraus möglich, während du für ein Insolvenzverfahren in Deutschland sein musst. Gläubiger sind oft auch eher bereit, einem Vergleich zuzustimmen, wenn der Schuldner im Ausland lebt.
Nachteile des außergerichtlichen Schuldenvergleichs
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die du beachten solltest. Vereinbarte Raten müssen auf jeden Fall gezahlt werden. Kommt es zu Zahlungsverzug, wird der gesamte Vergleich hinfällig. Dies ist besonders kritisch, wenn du beispielsweise deinen Arbeitsplatz verlierst. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens können die Ratenzahlungen an die neue Einkommenssituation angepasst werden. Bei einem Vergleich ist das in der Regel nicht der Fall.
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich kommt nur zustande, wenn die Gläubiger dem zustimmen. Dies wird jedoch nur geschehen, wenn das Angebot, das ihnen unterbreitet wird, deutlich attraktiver ist als das, was sie bei einem Insolvenzverfahren erhalten würden. Das bedeutet, dass die Rückzahlungen im Einzelfall höher ausfallen könnten als bei einer Privatinsolvenz.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein gerichtlicher Vergleich durchgesetzt wird, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Vergleich zustimmen und diese Anspruch auf mehr als die Hälfte der Schulden haben. Das Gericht kann die ablehnenden Gläubiger zur Zustimmung verpflichten. Im Insolvenzverfahren hingegen müssen die Gläubiger nicht zustimmen, sondern müssen sich mit dem begnügen, was ihnen laut gesetzlicher Regelungen zusteht.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Gläubiger trotz des Vergleichs die Zwangsvollstreckung betreiben können. Solange die vereinbarten Zahlungen geleistet werden, ist dies zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Die Sicherheit, von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verschont zu bleiben, hast du nur im klassischen Insolvenzverfahren.
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