Außergerichtlicher Vergleich und Prozessvergleich

Außergerichtlicher Vergleich und Prozessvergleich

Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, bei der sie ihre Meinungsverschiedenheiten beilegen und eine außergerichtliche Einigung erzielen. Dabei verpflichten sich die Parteien, bestimmte Leistungen zu erbringen oder Handlungen zu unterlassen. Im Gegenzug werden die Ansprüche der jeweiligen Gegenpartei erfüllt oder aufgegeben.

Formen des Vergleichs

Es gibt zwei Formen des Vergleichs, die voneinander unterschieden werden müssen:

Außergerichtlicher Vergleich

Der sog. Anwaltsvergleich, der durch das Zutun eines bzw. der Rechtsanwälte der Parteien geschlossen wird, ist eine gesetzlich geregelte besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs.

Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden. Dabei vermittelt ein speziell ausgebildeter und neutraler Dritter – der sog. Mediator – zwischen den Parteien. Ziel ist es eine interessengerechte, einvernehmliche und dauerhafte Konfliktlösung zu erarbeiten. Dazu wird die Sach- von der Beziehungsebene getrennt, um Entscheidungsalternativen unter neutralen Beurteilungskriterien finden zu können. Ein Vergleich im Rahmen einer Mediation endet in der Regel mit einem Gewinn für alle Beteiligten (sog. win-win-solution). Kommt ein außergerichtlicher Vergleichsvertrag durch eine Mediation zustande, so kann dieser hilfsweise auch zwangsvollstreckt werden.

Gerichtlicher Vergleich / Prozessvergleich

Der gerichtliche Vergleich ist auch unter dem Begriff Prozessvergleich bekannt. Er stellt zugleich auch eine Prozesshandlung dar. Deshalb muss er ins richterliche Protokoll aufgenommen werden. Der Prozessvergleich ist – ebenso wie der Vergleich durch Mediation – ein Vollstreckungstitel. Sein Inhalt kann somit notfalls zwangsvollstreckt werden. Im Gegensatz zu einem Urteil entfaltet ein Prozessvergleich allerdings keine Rechtskraft.

Voraussetzungen des Vergleichs

  1. Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Ein solches Rechtsverhältnis liegt auch bereits dann vor, wenn sich der Streit bzw. die Ungewissheit / Unsicherheit auf das Vorliegen dieses Rechtsverhältnisses bezieht.
  2. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis.
  3. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Unsicherheit durch gegenseitiges Nachgeben. Es gilt dabei zu beachten, dass im Unterschied zum Erlass nach § 397 BGB ein einseitiges Aufgeben nicht ausreichend ist. Es ist allerdings unerheblich, ob beide Vergleichsparteien zu gleichen Teilen oder auch aus objektiver Sicht nachgeben.
  4. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem. § 779 BGB vorliegen. Ein Vergleich ist dann unwirksam, wenn der dem Vergleich zugrunde liegende Sachverhalt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht der Wirklichkeit entspricht und bei Kenntnis der wahren Sachlage der Streit bzw. die Ungewissheit / Unsicherheit nicht entstanden wäre.
  5. Darüber hinaus darf der Vergleich nicht ausgeschlossen sein. Ein Vergleichsschluss ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der streitige Sachverhalt nicht der Dispositionsbefugnis der Partei unterliegt (z.B. das Sorgerecht für das gemeinsame Kind).
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Störung der Geschäftsgrundlage

§ 779 BGB ist ein normierter Unterfall der Störung der Geschäftsgrundlage des § 313 BGB. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes [BGH] ist es dennoch anerkannt, dass die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage auch dann anwendbar sind, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht vorliegen. Die Rechtsfolge soll dann in der Regel die Vertragsanpassung und nur in Ausnahmefällen die Unwirksamkeit des Vergleichs sein.

Die Wirkung des Vergleiches bei einer Gesamtschuld

Nach Ansicht des BGH ist durch Auslegung des Vergleichsvertrages zu ermitteln, ob ein Vergleich eine Gesamtwirkung, also eine Wirkung für alle Schuldner, haben soll. Im Zweifel soll einem Vergleich mit einem Gesamtschuldner allerdings keine Gesamtwirkung zukommen.

FAQ zum Thema Vergleich

Was ist ein Vergleich?

Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, bei der sie ihre Meinungsverschiedenheiten beilegen und eine außergerichtliche Einigung erzielen. Dabei verpflichten sich die Parteien, bestimmte Leistungen zu erbringen oder Handlungen zu unterlassen. Im Gegenzug werden die Ansprüche der jeweiligen Gegenpartei erfüllt oder aufgegeben.

Wann wird ein Vergleich abgeschlossen?

Ein Vergleich kann zu jeder Zeit abgeschlossen werden, auch schon vor einem Gerichtsverfahren oder während eines laufenden Verfahrens. Oftmals wird ein Vergleich abgeschlossen, um ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein Vergleich kann jedoch auch während eines Gerichtsverfahrens geschlossen werden, wenn die Parteien sich noch während des Verfahrens außergerichtlich einigen können.

Was sind die Vorteile eines Vergleichs?

Ein Vergleich kann viele Vorteile haben, unter anderem:

  • Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren
  • Möglichkeit einer schnellen und einvernehmlichen Lösung
  • Vermeidung von unsicheren Ausgängen eines Gerichtsverfahrens
  • Erhalt einer vertraulichen Lösung, da der Vergleich nicht öffentlich gemacht wird
  • Möglichkeit, zukünftige Beziehungen zwischen den Parteien zu verbessern oder aufrechtzuerhalten.

Wie wird ein Vergleich abgeschlossen?

Ein Vergleich wird in der Regel schriftlich vereinbart. Dabei müssen alle wesentlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen der Parteien schriftlich festgehalten werden. Es ist ratsam, dass sich die Parteien von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass der Vergleich juristisch korrekt formuliert ist und alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.

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Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Vergleich?

Ein Vergleich hat in der Regel die Wirkung eines Urteils. Das bedeutet, dass die Parteien sich verpflichten, die im Vergleich vereinbarten Leistungen zu erbringen oder Handlungen zu unterlassen. Ein Vergleich kann nicht einfach einseitig aufgehoben werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Vergleichs eingehend beraten zu lassen und alle Konsequenzen zu bedenken.

Welche Arten von Vergleichen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Vergleichen, unter anderem:

  • Leistungsvergleich: Die Parteien verpflichten sich, bestimmte Leistungen zu erbringen, zum Beispiel die Zahlung eines bestimmten Betrags.
  • Unterlassungsvergleich: Die Parteien verpflichten sich, bestimmte Handlungen zu unterlassen, zum Beispiel die Verwendung einer bestimmten Marke oder die Verbreitung von bestimmten Informationen.
  • Abfindungsvergleich: Die Parteien einigen sich auf eine Abfindungszahlung als Ausgleich für Ansprüche oder Rechte, die eine Partei gegen die andere geltend machen könnte.
  • Vertraglicher Vergleich: Die Parteien schließen einen Vertrag, in dem sie ihre Meinungsverschiedenheiten beilegen und ihre Verpflichtungen und Rechte festhalten.
  • Prozessvergleich: Der Vergleich wird vor Gericht geschlossen und stellt eine außergerichtliche Einigung dar, die in das Gerichtsverfahren einbezogen wird.

Welche Rolle spielt ein Anwalt bei einem Vergleich?

Ein Anwalt kann eine wichtige Rolle bei einem Vergleich spielen. Er kann die Parteien beraten und ihnen helfen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Rechte zu wahren. Ein Anwalt kann den Vergleichsvertrag juristisch prüfen und sicherstellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Anwalt die Verhandlungen führen und für eine erfolgreiche Einigung sorgen.

Was ist zu beachten, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird?

Beim Abschluss eines Vergleichs sollten die Parteien einige Punkte beachten:

  • Der Vergleich sollte schriftlich vereinbart werden.
  • Alle wesentlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Vergleich juristisch korrekt formuliert ist und alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.
  • Die Parteien sollten alle Konsequenzen des Vergleichs bedenken und prüfen, ob der Vergleich ihre Interessen und Rechte ausreichend berücksichtigt.
  • Der Vergleich sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Können Vergleiche auch unwirksam sein?

Ja, Vergleiche können unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Ordnung verstoßen. Ein Vergleich kann auch unwirksam sein, wenn eine Partei unter Druck gesetzt wurde oder der Vergleich aufgrund von Täuschung oder Irrtum zustande gekommen ist. Es ist daher wichtig, dass die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs alle Konsequenzen bedenken und sich von einem Anwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass der Vergleich juristisch korrekt ist.

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Wie lange ist ein Vergleich gültig?

Ein Vergleich ist in der Regel unbefristet und gilt dauerhaft. Die Parteien sind daher verpflichtet, die im Vergleich vereinbarten Leistungen zu erbringen oder Handlungen zu unterlassen, solange keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Es kann jedoch auch Vergleiche geben, die für einen bestimmten Zeitraum gelten oder an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. In diesen Fällen sollten die Parteien darauf achten, dass die Dauer und Bedingungen des Vergleichs klar und deutlich im Vergleichsvertrag festgehalten werden.

Was passiert, wenn eine Partei den Vergleich nicht einhält?

Wenn eine Partei den Vergleich nicht einhält, kann die andere Partei rechtliche Schritte einleiten. Je nach Art des Vergleichs und der Vertragsbedingungen können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel kann eine Partei Schadensersatzansprüche geltend machen oder eine gerichtliche Durchsetzung des Vergleichs beantragen.

Wie können Vergleiche vermieden werden?

Um Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Parteien bereits im Vorfeld klare Vereinbarungen treffen und diese schriftlich festhalten. Ein gut formulierter Vertrag kann viele Konflikte von vornherein vermeiden. Es kann auch hilfreich sein, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen und Konflikte im Vorfeld zu klären, um langwierige Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu vermeiden.

Wie sollte man als Anwalt einen Vergleich am besten aushandeln?

Als Anwalt sollten Sie bei der Verhandlung eines Vergleichs die Interessen und Ziele Ihres Mandanten im Auge behalten und sich auf eine erfolgreiche Einigung konzentrieren. Hier sind einige Tipps, wie Sie als Anwalt einen Vergleich am besten aushandeln können:

  1. Informieren Sie sich über den Fall: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fakten und Details des Falles verstehen, bevor Sie in die Verhandlungen gehen. Eine gründliche Vorbereitung kann Ihnen helfen, Ihre Argumente besser zu präsentieren und ein besseres Verständnis für die Positionen der anderen Parteien zu entwickeln.

  2. Identifizieren Sie die Prioritäten Ihres Mandanten: Sprechen Sie mit Ihrem Mandanten, um seine Prioritäten und Ziele zu verstehen. Diese können von finanziellen Entschädigungen bis hin zu anderen Faktoren wie der Wahrung der Reputation reichen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Prioritäten im Auge behalten und darauf abzielen, diese bei der Verhandlung eines Vergleichs zu erreichen.

  3. Schaffen Sie eine positive Verhandlungsumgebung: Versuchen Sie, eine positive und respektvolle Atmosphäre während der Verhandlungen zu schaffen. Hören Sie aufmerksam zu und respektieren Sie die Standpunkte der anderen Parteien. Eine freundliche und kooperative Atmosphäre kann dazu beitragen, dass die Verhandlungen erfolgreicher verlaufen.

  4. Präsentieren Sie Ihre Argumente klar und deutlich: Vermeiden Sie es, in der Verhandlung unnötig kompliziert zu werden. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Argumente klar und deutlich präsentieren und dass Ihre Botschaft leicht verständlich ist. Verwenden Sie gegebenenfalls konkrete Beispiele und Beweise, um Ihre Position zu unterstützen.

  5. Seien Sie flexibel und kreativ: Ein Vergleich erfordert in der Regel Kompromisse von allen Parteien. Seien Sie bereit, Kompromisse einzugehen und alternative Lösungen zu suchen, um zu einer Einigung zu kommen. Eine flexible und kreative Herangehensweise kann dazu beitragen, dass die Verhandlungen erfolgreich verlaufen.

  6. Verhandeln Sie fair: Stellen Sie sicher, dass der Vergleich für alle Parteien fair ist. Vermeiden Sie es, unangemessene oder unethische Forderungen zu stellen oder Druck auf die andere Partei auszuüben. Eine faire Verhandlung kann dazu beitragen, dass der Vergleich langfristig erfolgreich ist.