Sommerurlaub auf Mallorca, Work and Travel in Australien oder eine Karibik-Kreuzfahrt – stell dir vor, du erkrankst auf solchen Reisen. In diesem Fall solltest du eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Der Versicherungsschutz, den du in solchen Fällen bereits hast, hängt davon ab, wie du in Deutschland versichert bist. In den meisten Fällen ist der Schutz jedoch lückenhaft.
Die gesetzliche Krankenversicherung: Welche Leistungen werden erstattet?
Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erstattet die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten. Allerdings ist der Schutz insgesamt löchrig. Du bekommst nur das erstattet, was die Bürger des Urlaubslandes von ihrer dortigen Krankenversicherung bekommen. In vielen Ländern ist diese Versorgung jedoch dürftig, und die Ärzte bieten Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen an. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die Kosten für privatärztliche Behandlungen im Ausland nicht übernimmt. Dies gilt sowohl für den Arztbesuch als auch für den Krankenhausaufenthalt oder Medikamente.
Für diese Kosten bleibst du aufkommen, wenn du dich nicht zusätzlich versicherst. Den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil der gesetzlichen Behandlung musst du ebenfalls selbst tragen. Hinzu kommt, dass die Krankenkasse in Deutschland in einigen Fällen noch etwas von dem Erstattungsbetrag abzieht, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten. Unterm Strich übernimmt die deutsche Krankenkasse also oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Finanztip-Leser erkrankte während seines Türkei-Urlaubs an einem Herzinfarkt und musste in einem dortigen Krankenhaus behandelt und operiert werden. Von den 16.000 Euro Behandlungskosten erstattete die Krankenkasse laut seinen Angaben nur rund 300 Euro. Auf den Restkosten blieb er sitzen, da er keine Auslandsreisekrankenversicherung hatte.
Noch teurer kann es werden, wenn du wegen einer Krankheit nach Deutschland zurücktransportiert werden musst. Denn dafür kommt die gesetzliche Krankenkasse nie auf. Ein Ambulanzflug innerhalb Europas kann durchaus 25.000 Euro kosten. Musst du aus den USA oder Australien zurückgeflogen werden, können schlimmstenfalls 60.000 bis 80.000 Euro fällig werden.
Die private Krankenversicherung: Welchen Schutz bietet sie?
Die private Krankenversicherung schützt in der Regel auch in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz jedoch oft nur für ein bis drei Monate. Gute private Krankenversicherungstarife sichern auch längere Zeiträume ab oder bieten sogar unbegrenzten Schutz. Dennoch solltest du auch als Privatversicherter vor dem Urlaub prüfen, ob du eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigst. Denn nicht alle private Krankenversicherungstarife decken sämtliche Kosten im Ausland ab. Vor allem der Rücktransport ist in vielen Fällen nicht versichert.
Prüfe daher vor deinem Urlaub, ob du nicht bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung mit deiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen hast. Oft handelt es sich dabei um einen separaten Vertrag, der in deinen Versicherungsunterlagen vermerkt ist.
Weitere Möglichkeiten: Kreditkarte und Autoclub
Wenn du eine Kreditkarte besitzt oder Mitglied in einem Autoclub bist, kann es sein, dass du bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung hast. Jedoch bieten solche Zusatzverträge oft nicht den besten Schutz. Im Zweifel solltest du daher eine unserer Empfehlungen abschließen. Eine Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht schlimm. Du musst im Schadensfall nur angeben, dass eine weitere Versicherung besteht.
Prüfe deinen aktuellen Vertrag
Auch lang bestehende Verträge bieten oft nicht mehr den optimalen Schutz, da viele Anbieter ihre Bedingungen in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Überprüfe daher auch Altverträge auf Lücken und schließe im Zweifel eine neue Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Denk daran, deine alte Versicherung rechtzeitig zu kündigen. In der Regel kannst du deine Versicherung ein bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahrs kündigen. Die genaue Kündigungsfrist findest du in deinem Versicherungsvertrag.