Ausweisungen und Abschiebungen bei Straftaten: Was Sie wissen sollten

Ausweisungen und Abschiebungen bei Straftaten: Was Sie wissen sollten

Mit einer Ausweisung wird der rechtmäßige Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland beendet und er muss das Land verlassen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung ist, warum eine Abschiebung nach Straftaten droht und wie Sie sich dagegen rechtlich wehren können.

Jährlich über 11.000 Ausweisungen aus Deutschland

Die Zahl der Ausweisungen steigt stetig. Selbst im Corona-Jahr 2020 wurden über 11.000 Ausländer aus Deutschland ausgewiesen. Besonders betroffen sind Menschen aus Serbien, Georgien und der Ukraine. Eine Ausweisung erfolgt meist aufgrund einer begangenen Straftat.

Die Ausweisung ist eine der schärfsten Maßnahmen im Ausländerrecht und wird nur als letztes Mittel eingesetzt. Durch eine Ausweisung beseitigt die Ausländerbehörde eine zuvor erteilte Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel. Der Ausländer muss daraufhin Deutschland verlassen.

Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung

Im Sprachgebrauch werden Ausweisung und Abschiebung oft synonym verwendet, jedoch handelt es sich rechtlich um verschiedene Maßnahmen. Die Ausweisung beendet den rechtmäßigen Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland aufgrund eines Ausweisungsinteresses, das durch eine begangene Straftat entstehen kann. Der Ausländer wird ausreisepflichtig und muss das Land verlassen.

Die Ausländerbehörde setzt in der Regel eine Frist zur freiwilligen Ausreise, bevor die Abschiebung durchgeführt wird. Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, die durch die Ausweisung entstanden ist.

Häufige Ausweisungsgründe: Straftaten

Straftaten gehören zu den häufigsten Gründen für eine Ausweisung. Besonders schwerwiegende Straftaten wie Vergewaltigung oder Drogendelikte können zur Ausweisung führen. Aber auch geringfügige Straftaten wie Diebstahl oder Schwarzfahren können in manchen Bundesländern zu einer Ausweisung führen.

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Nach einer Straftat ist es wichtig, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu lassen, der die ausländerrechtlichen Folgen im Blick hat. Nur so kann eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Einreisesperre und weitere Folgen der Ausweisungsverfügung

Nach einer Ausweisung oder Abschiebung spricht die Ausländerbehörde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot aus. Die Dauer dieses Verbots kann bis zu 20 Jahre betragen. Bei einer erneuten Einreise müssen die Abschiebungskosten bezahlt werden.

Soforthilfe bei drohender Ausweisung

Wenn die Ausländerbehörde Ihnen die Ausweisung androht, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht einzuschalten. Ihr Anwalt kann gegen die Ausweisung klagen und alle Gründe nennen, die dagegensprechen.

Die Kanzlei Scheibler unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ausweisung und Abschiebung. Ein erfahrener Fachanwalt kann Sie bereits im Ermittlungsverfahren vertreten und vor den Strafgerichten verteidigen, um eine Abschiebung zu verhindern. Zudem können wir ermitteln, ob Abschiebungsverbote vorliegen und welche Bleibegründe bestehen.

Wenn Sie von einer Ausweisung bedroht sind, kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch unter 089 904 22 390 und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Ausländerrecht.