Auszahlung der Direktversicherung: Tipps und Tricks für Sie

Auszahlung der Direktversicherung: Tipps und Tricks für Sie

Die Auszahlung der Direktversicherung ist ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer, um von ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren. Doch dabei gibt es einige Dinge zu beachten, um das Maximum aus der Auszahlung herauszuholen. In diesem Artikel geben wir Ihnen nützliche Informationen und Tipps, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können.

Wie funktioniert die Auszahlung der Direktversicherung?

Im Antrag hat der Arbeitgeber meist das Ablaufdatum angegeben, nach Absprache mit dem Arbeitnehmer. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter unternehmen, da der Versicherer Sie rechtzeitig über den bevorstehenden Ablauf informiert.

Besteuerung abhängig vom Jahr der Antragstellung

Die Besteuerung bei der Auszahlung der Direktversicherung hängt davon ab, in welchem Jahr der Vertrag geschlossen wurde.

Auszahlung Direktversicherung Altvertrag

Liegt das Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005, gilt die alte Regelung. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wurden pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dadurch war die einmalige Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag steuerfrei. Erfolgte die Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente, griff die Ertragsanteilsbesteuerung.

Änderung bei Neuverträgen

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) zum 1. Januar 2005 gab es eine grundlegende Änderung. Beiträge für Policen mit Beginn nach dem 31.12.2004 sind komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei. Dafür fällt jedoch eine Steuer bei der Auszahlung der Direktversicherung an. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen zusätzlich berücksichtigen, dass Beiträge für die Krankenversicherung auf die Auszahlung anfallen. Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung gilt diese Regelung jedoch nicht.

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Einmalzahlung, Rentenleistung oder Mischkalkulation: Ihre Optionen

Für den Bezug der Leistung aus einer Direktversicherung haben Sie drei Optionen zur Auswahl:

  • Einmalzahlung der gesamten Ablaufleistung (bei ursprünglicher Rentenversicherung muss das Kapitalwahlrecht im Vertrag enthalten sein).
  • Lebenslange Rentenzahlung (bei ursprünglicher Einmalzahlung muss das Rentenwahlrecht Bestandteil des Vertrages sein).
  • Teilweise Kapitalauszahlung, üblicherweise 30 Prozent, Restguthaben als lebenslange Leibrente.

Die Höhe der Besteuerung richtet sich grundsätzlich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Anders als bei einer privaten Leibrente greift hier nicht die Ertragsanteilsbesteuerung. Hintergrund ist, dass es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Art Lohnersatzleistung handelt. Für Rentenbezieher fällt die Steuerlast in der Regel geringer aus als während des Berufslebens.

Direktversicherung und Krankenversicherung

Wenn die Betriebsrente den monatlichen Freibetrag von 169,75 Euro (2023) übersteigt, müssen Sie auf den darüber hinausgehenden Anteil den Beitrag für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung entrichten.

Beispielrechnung

Angenommen, die Betriebsrente beträgt 500 Euro. Versicherungspflichtig wären in diesem Fall 330,25 Euro. Bei einem angenommenen Krankenkassenbeitrag von 16 Prozent (Grundbeitrag plus Zusatzbeitrag) und einem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent ergäbe dies eine Belastung von 19,05 Prozent, also 62,91 Euro monatlich. Die Krankenkassenbeiträge für die Auszahlung aus der Direktversicherung tragen Sie in voller Höhe selbst.

Entscheiden Sie sich für eine Einmalzahlung, befreit Sie dies keineswegs von der Beitragspflicht. Der Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung wird auf 120 Monate verteilt. Angenommen, der Auszahlungsbetrag belief sich auf 60.000 Euro. Dies bedeutet eine fiktive monatliche Rente von 500 Euro, auf die dann ebenfalls 62,91 Euro Beiträge pro Monat abgeführt werden müssten.

Direktversicherung: Auszahlung vor Rentenbeginn

Für Direktversicherungen gelten Mindestlaufzeiten. Bei einem Vertragsbeginn vor 2012 war die Auszahlung mit 60 Lebensjahren möglich. Dies war vor allem interessant für diejenigen, die vor Beginn der Altersrente aus dem Berufsleben ausscheiden wollten und sich ausgerechnet hatten, dass die Leistung der Direktversicherung für ihren Lebensunterhalt ausreicht. Verträge mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2011 setzen eine Mindestlaufzeit bis zum 62. Lebensjahr des Begünstigten voraus, abweichend vom frühesten Renteneintrittsalter.

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Auszahlung vor vereinbartem Ablaufdatum

Eine Direktversicherung kann nicht vorzeitig gekündigt werden, da der begünstigte Arbeitnehmer nicht der Versicherungsnehmer ist. Zudem hat er zunächst keinen Zugriff auf den Vertrag, da der Arbeitgeber immer der Versicherungsnehmer ist, unabhängig davon, ob der Vertrag arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist.

Selbst wenn der Arbeitgeber einer vorzeitigen Auflösung zustimmen würde, kämen auf den Arbeitnehmer enorme Kosten zu. Einige Gesellschaften schließen eine vorzeitige Kündigung vertraglich aus. Andere Versicherer lassen die vorzeitige Auszahlung zu, aber dies bedeutet für den Begünstigten massive Verluste, die sogar den Rückkaufswert der Police übersteigen können.

Bei einer vorzeitigen Auflösung müssen alle eingesparten Sozialabgaben und Steuern nachentrichtet werden. Wenn Sie also beispielsweise 20 Jahre lang monatlich 200 Euro eingezahlt haben, beläuft sich die Beitragssumme auf 48.000 Euro. Darauf wären fast 10.000 Euro an Sozialabgaben allein fällig.

Die bessere Lösung ist in diesem Fall die Beitragsfreistellung. Sie bietet zudem die Option, innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um die Auszahlung Ihrer Direktversicherung optimal zu planen und zu nutzen. Denken Sie daran, dass es ratsam ist, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an einen Experten zu wenden, um individuelle Beratung zu erhalten. So können Sie sicher sein, dass Sie die beste Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft treffen.

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