Das Autofahren zu üben, hilft dabei, Unsicherheiten abzubauen. Gerade Fahranfänger fühlen sich oft etwas überfordert, wenn es darum geht, die ersten Fahrstunden im Straßenverkehr zu absolvieren. Die Frage, ob sie das Autofahren bereits vorher üben können, kommt dabei nicht gerade selten auf. Manchmal ist auch der Gedanke, Fahrstunden und somit Kosten einzusparen, Ursprung dieser Überlegungen. Allerdings ist es gar nicht so einfach, den geeigneten Ort für diese Fahrübungen zu finden. Wo kann man Auto fahren üben, ohne einen Führerschein zu besitzen?
Wo kann bzw. darf man ohne Führerschein fahren üben?
Vor oder zwischen den Fahrstunden selbst nochmal mit dem Auto fahren zu üben, nimmt ein Stück der Unsicherheit und kann durchaus dazu beitragen, dass sich Fahranfänger wohler fühlen. Allerdings gehen vielen irrtümlicherweise davon aus, dass das Üben auf Parkplätzen oder Privatgeländen generell erlaubt sei und somit gar kein Problem darstelle. Dem ist aber nicht so.
Auch wenn ein leerer Parkplatz zum Fahren üben perfekt erscheint, gelten diese in der Regel als öffentlicher Raum bzw. haben Zugang zu diesem oder ermöglichen öffentlichen Verkehr. Hier ist das Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis zulässig, andernfalls machen Sie sich strafbar. Anders sieht das aus, wenn Sie mit dem Fahrlehrer während einer Fahrstunde auf dem Parkplatz das Anfahren üben, die Pedale austesten oder das Einparken angehen.
Auf einem Privatgelände mit dem Auto fahren zu üben, ist dann erlaubt, wenn dieses umfriedet ist und Sie die Genehmigung des Besitzers haben. Umfriedet bedeutet, dass kein Zugang zum oder für den öffentlichen Verkehr besteht. Diese Trennung zum öffentlichen Raum muss in der Regel durch eine bauliche Maßnahme wie einen Zaun, eine Mauer, Tore oder auch Schranken erfolgen.
Besondere Verkehrsübungsplätze erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel. Üblicherweise wird der Zugang zu ihnen durch Einlasskontrollen und gesicherte Zufahrten eingeschränkt, sodass öffentlicher Verkehr nicht möglich ist bzw. der Platz nicht als öffentlicher Raum angesehen werden kann. Wichtig ist, dass es sich um einen Verkehrsübungsplatz handelt. Suchen Sie sich ein Fahrsicherheitszentrum zum Üben aus, sollte dieses auch die Voraussetzungen erfüllen und als Übungsplatz ausgewiesen sein. Mitunter können Sie diese Zentren nur nutzen, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Die Nutzung von einem solchen Platz zum Autofahren üben, ist meist mit Kosten verbunden. Der Zugang wird so noch weiter beschränkt, da nur auf den Platz darf, wer die anfallenden Gebühren begleicht. Die Nutzungsbedingungen können sich je nach Betreiber unterscheiden. Meist müssen Fahranfänger, die mit dem Auto fahren üben wollen, eine Begleitperson dabeihaben. Diese muss in der Regel im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.
Wichtig ist, dass die Betreiber der Übungsplätze üblicherweise voraussetzen, dass das Üben mit einem ordnungsgemäß zugelassenen PKW erfolgt. Meist sind Mietwagen oder Car-Sharing-Fahrzeuge nicht zugelassen. Motorräder oder Transporter werden ebenfalls oft nicht für Übungsfahrten ohne Führerschein akzeptiert.
Ohne Führerschein im öffentlichen Raum Auto fahren: Das Üben kann Folgen haben
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen machen sich Fahrer strafbar, wenn sie mit dem Auto fahren üben ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Laut den Regelungen in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Sie in diesem Fall mit Strafen und nicht mehr mit einem Bußgeld rechnen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]
Aber nicht nur der Fahrer, der mit dem Auto fahren üben will, wird zur Rechenschaft gezogen. Auch der Halter des Fahrzeugs, der eine solche Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr zulässt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Kommt es beim Üben dann zu einem Unfall, können zudem Probleme mit der Versicherung drohen. Während der Preis fürs Üben auf einem Verkehrsübungsplatz in der Regel eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Übung beinhaltet, gestaltet sich das auf Parkplätzen oder öffentlichen Wegen anders. Die Versicherung kann Regress beim Versicherungsnehmer anmelden und sich die Beträge für den Schadensausgleich bei Dritten so zurückholen.
Quellen und weiterführende Links
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21